Anwalt Wohngebäude-versicherung: Wir setzen Ihre Ansprüche durch

  • Erfahrung im Umgang mit allen großen Versicherungen
  • Bundesweite Vertretung von Versicherungsnehmern
  • Persönliche, ehrliche und kompetente Beratung
  • Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
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Unser Erfolg spricht für sich

Versicherungsrechts-Prozesse mit Spreefels

Mehrere hundert Verfahren erfolgreich geführt

Mehrere hundert Verfahren erfolgreich geführt

Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen konsequent durch – außergerichtlich und vor Gericht.

Mehrere Hunderttausend Euro für Mandanten durchgesetzt

Mehrere Hunderttausend Euro für Mandanten durchgesetzt

Für zahlreiche Mandantinnen und Mandanten konnten wir unrechtmäßig verweigerte Versicherungsleistungen erfolgreich sichern.

Über 20 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht

Über 20 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht

Seit über zwei Jahrzehnten vertreten wir Versicherungsnehmer bundesweit erfolgreich gegenüber Versicherungen.

In nur drei Schritten zu Ihrem Recht

So funktioniert es

1

Fall schildern

Nutzen Sie unser Online-Formular, um Ihren Fall zu schildern und – falls vorhanden – relevante Unterlagen hochzuladen.

2

Kostenlose Ersteinschätzung erhalten

Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte prüft Ihre Angelegenheit sorgfältig und meldet sich zeitnah bei Ihnen – kostenlos und unverbindlich.

3

Entscheidung mit voller Kostentransparenz

Nach der Ersteinschätzung entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten. Dabei wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten entstehen könnten – und wer diese trägt.

Wohngebäudeversicherung zahlt nicht?

So können wir Ihnen helfen

Wenn die Wohngebäudeversicherung einen Schaden nicht reguliert oder die Auszahlung verzögert, steht für Eigentümer oft viel auf dem Spiel. Schäden am eigenen Zuhause können schnell existenzielle finanzielle Belastungen nach sich ziehen.

Die Kanzlei Spreefels Rechtsanwälte unterstützt Sie dabei, die Entscheidung Ihrer Versicherung rechtlich zu überprüfen und berechtigte Ansprüche konsequent durchzusetzen.

1. Wann muss die Wohngebäudeversicherung zahlen?

Grundsätzlich ist die Wohngebäudeversicherung zur Leistung verpflichtet, wenn ein versicherter Schaden während der Vertragslaufzeit eintritt und vom vereinbarten Versicherungsschutz umfasst ist.

Typische versicherte Schäden sind (je nach Vertrag):

  • Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm und Hagel
  • Elementarschäden wie Überschwemmung oder Rückstau (sofern vereinbart)

Die Versicherung übernimmt in der Regel:

  • Reparatur- oder Wiederherstellungskosten
  • bei Totalschäden die Kosten des Wiederaufbaus
  • zusätzliche Kosten, etwa für Aufräumarbeiten oder Mietausfall

Wichtig:

Der Schaden muss unverzüglich gemeldet, umfassend dokumentiert und nachvollziehbar nachgewiesen werden. Zudem müssen Sie Ihren vertraglichen Pflichten nachkommen – insbesondere der sogenannten Schadenminderungspflicht.

 

Wenn eine Gebäudeversicherung die Regulierung ablehnt, lohnt sich fast immer eine genaue rechtliche Prüfung. Viele Ablehnungen sind angreifbar.

– Marko Huth, Rechtsanwalt

Marko Huth

2. Warum lehnt die Wohngebäudeversicherung die Zahlung ab?

In der Praxis berufen sich Versicherer häufig auf wiederkehrende Ablehnungsgründe:

1. Angeblich nicht versicherter Schaden

Die Versicherung behauptet, die Schadensursache sei nicht vom Vertrag umfasst (z. B. fehlender Elementarschutz).

2. Verletzung von Obliegenheiten

Es wird geltend gemacht, dass Pflichten verletzt wurden, etwa:

  • verspätete Schadensmeldung
  • unzureichende Schadenminderung
  • fehlende Mitwirkung

3. Fehlende oder unzureichende Nachweise

Der Versicherer verlangt weitere Unterlagen, Gutachten oder Dokumentationen und lehnt wegen angeblich unklarer Sachlage ab.

Will man die sog. Neuwertspitze vom Versicherer ersetzt erhalten, sind oft Fristen einzuhalten, binnen derer entweder eine gleichartige Wiederherstellung erfolgt oder aber jedenfalls sichergestellt werden muss. Ansonsten zahlt der Versicherer möglicherweise nur den Zeitwertschaden.

4. Streit über Gutachten

Oft kommt es zu Differenzen über Ursache oder Höhe des Schadens – insbesondere, wenn der Versicherer eigene Sachverständige einsetzt.

 

3. Was tun, wenn die Wohngebäudeversicherung nicht zahlt?


Wird die Regulierung abgelehnt oder verzögert, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen:

I. Ablehnung nicht vorschnell akzeptieren

Eine Ablehnung stellt keine endgültige Entscheidung dar. In vielen Fällen ist sie rechtlich angreifbar und sollte überprüft werden.

II. Unterlagen vollständig sichern

Sichern Sie sämtliche relevanten Dokumente, insbesondere:

  • Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen
  • Schadensmeldung
  • Fotos und Videos
  • Gutachten
  • gesamte Kommunikation mit der Versicherung

III. Ablehnungsgründe rechtlich prüfen lassen

Die Anwälte von Spreefels Rechtsanwälte prüfen, ob sich die Versicherung zu Recht auf Ausschlüsse, Obliegenheitsverletzungen oder fehlende Nachweise beruft, und machen Ihre Ansprüche fundiert geltend.

IV. Ansprüche konsequent durchsetzen

Wir setzen Ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich durch. Sofern erforderlich, erfolgt die gerichtliche Durchsetzung. Oft besteht auch die Möglichkeit, eine wirtschaftlich sinnvolle Vergleichslösung zu verhandeln.

 

4. Warum ein Anwalt für Versicherungsrecht sinnvoll ist

Versicherungen prüfen Gebäudeschäden besonders streng – vor allem bei hohen Schadenssummen.

Ein spezialisierter Anwalt kann:

  • die Ablehnung rechtlich bewerten
  • Vertragsbedingungen korrekt auslegen
  • Fehler der Versicherung identifizieren
  • Gutachten prüfen und angreifen
  • die Kommunikation vollständig übernehmen
  • außergerichtlich Druck aufbauen
  • Vergleichslösungen verhandeln
  • Ihre Ansprüche konsequent durchsetzen – notfalls vor Gericht

Gerade bei komplexen Schadensfällen ist es eine erhebliche Entlastung, die Auseinandersetzung mit der Versicherung nicht allein führen zu müssen.

 

Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.

Unsere juristische Unterstützung

Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.

Analyse Ihrer Police: Wir prüfen, was versichert ist – und was nicht.
Bewertung der Ablehnungsgründe: Wir analysieren, ob die Leistungskürzung rechtlich haltbar ist.
Kommunikation mit dem Versicherer: Wir übernehmen die gesamte rechtliche Auseinandersetzung.
Vertretung im Klageverfahren: Wir setzen Ihre Ansprüche – wenn nötig – auch vor Gericht durch.