Die Spreefels GmbH (Claim Administration / Litigation Funding) finden Sie jetzt unter spreefels-litigation-funding.com.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

  • Spezialisiert auf Kündigungsschutz, Abfindungen & Aufhebungsverträge
  • Bundesweite Vertretung von Arbeitnehmern & Führungskräften
  • Ehrliche, persönliche und durchsetzungsstarke Beratung
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Anwalt für Arbeitsrecht: Kostenlose Ersteinschätzung sichern!
Rechtsanwalt Philipp Caba

Dabei stehen wir Ihnen zur Seite

Kündigungsschutzklagen
Verhandlungen über Abfindung oder Aufhebungsvertrag
Abmahnungen
Lohnklagen und ausstehenden Vergütungen
Arbeitszeugnisse
Prüfung von Arbeitsverträgen

Kostenloses Erstgespräch erhalten

Rechtsanwalt Philipp Caba

So funktioniert es:

1. Fall schildern & Unterlagen einreichen
Nutzen Sie unser Online-Formular, um Ihren Fall zu schildern und – falls vorhanden – relevante Unterlagen hochzuladen.

2. Kostenlose Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Anwalt
Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte prüft Ihre Angelegenheit sorgfältig und meldet sich zeitnah bei Ihnen – kostenlos und unverbindlich.

3. Entscheidung mit voller Kostentransparenz
Nach der Ersteinschätzung entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten. Dabei wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten entstehen könnten – und wer diese trägt.

Darum GCC Law - unsere Anwälte haben:

Hunderte Kündigungsschutzverfahren erfolgreich geführt – von der außergerichtlichen Geltendmachung über die Güteverhandlung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Hohe Verhandlungserfolge bei Abfindungen – sowohl gegenüber großen Arbeitgebern und Konzernen als auch gegenüber regionalen und mittelständischen Arbeitgebern.

Langjährige Erfahrung in der Prüfung und Neuverhandlung von Aufhebungsverträgen – einschließlich der Vermeidung von Sperrzeiten und finanziellen Nachteilen.

Häufige Probleme im Arbeitsrecht – und wie wir Ihnen helfen können

 

Kündigung erhalten

Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer häufig unerwartet – oft ohne vorherige Gespräche oder nachvollziehbare Gründe. Viele Betroffene gehen zunächst davon aus, dass sie die Kündigung hinnehmen müssen und „nichts mehr machen können“. Tatsächlich sind die rechtlichen Anforderungen an eine wirksame Kündigung in Deutschland sehr hoch – insbesondere dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dies ist der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. In diesen Fällen sind viele Kündigungen rechtlich angreifbar.

Typische Fehler der Arbeitgeber:

  • kein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund (wenn das KSchG Anwendung findet)
  • fehlende oder fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
  • Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip
  • Kündigung trotz besonderem Kündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder)
  • falsche oder fehlende Anhörung des Betriebsrats
  • formelle Fehler in der Kündigung (z. B. fehlende Schriftform)

Wir prüfen Ihre Kündigung innerhalb von 24 Stunden und zeigen Ihnen transparent auf, welche Erfolgsaussichten bestehen – und welche Schritte sinnvoll sind.

“Die meisten Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Unsere Aufgabe ist es, daraus das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu machen.”

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Philipp Caba Rechtsanwalt

Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist das wirksamste Mittel, um sich gegen eine unberechtigte Kündigung zu wehren. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden – andernfalls gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam.

Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich insbesondere, wenn

  • Sie länger als sechs Monate in dem Unternehmen beschäftigt sind,
  • der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat, und
  • Sie eine Abfindung oder die Weiterbeschäftigung erreichen möchten.

Was wir für Sie tun:

  • Wir erstellen eine strategisch ausgerichtete Klage, die auf maximale Verhandlungserfolge ausgelegt ist.
  • Wir verhandeln im Gütetermin mit klarer Linie – Erfahrung zeigt, dass hier die meisten Abfindungen erzielt werden.
  • Wir erklären Ihnen verständlich die Chancen und Risiken jedes Schrittes.  

Unser Ziel für Sie: eine angemessene Abfindung oder die Weiterbeschäftigung – je nach Ihrem Wunsch.

 

Abfindung verbessern

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass Abfindungen gesetzlich festgelegt sind. Das ist jedoch ein Irrtum: In den meisten Fällen besteht kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung.

Die Höhe einer Abfindung hängt vielmehr maßgeblich vom Verhandlungsgeschick und der strategischen Vorgehensweise Ihres Anwalts ab.

Wichtige Faktoren für eine höhere Abfindung sind insbesondere:

  • Fehlerhafte Kündigung: Je schwerwiegendere Fehler die Kündigung enthält, desto größer ist der Verhandlungsspielraum - und damit auch die mögliche Abfindung.
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit: Je länger das Arbeitsverhältnis bestand, desto höher fällt die Abfindung in der Regel aus.
  • Position und Verantwortung: Führungskräfte und Arbeitnehmer mit besonderer Verantwortung erzielen regelmäßig höhere Abfindungen.
  • Verhalten des Arbeitgebers: Unfairer Druck, formale Fehler oder taktische Versäumnisse können die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers stärken.

Wir verhandeln konsequent und erreichen regelmäßig:

  • deutlich höhere Abfindungen als anfänglich angeboten
  • zusätzliche Vorteile (z. B. Resturlaubsausgleich, Boni, variable Vergütung)
  • günstige Besteuerung nach der Fünftelregelung
  • bessere Arbeitszeugnisse.

Unser Ziel für Sie: maximaler finanzieller Vorteil - ohne langes Gerichtsverfahren, wenn möglich.  

 

Aufhebungsvertrag & Sperrzeit

Erhalten Sie einen Aufhebungsvertrag, sollten Sie diesen unbedingt vor der Unterschrift anwaltlich prüfen lassen. Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag ist nur noch schwer anfechtbar. In der Regel müssen Sie dann nachweisen, dass Sie durch Drohung oder Täuschung zur Unterschrift bewegt wurden.

Typische Risiken eines ungeprüften Aufhebungsvertrags:

  • zu niedrige oder fehlende Abfindung
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I von bis zu 12 Wochen
  • Verlust von Bonusansprüchen oder Tantiemen
  • nachteilige Fristen (z. B. ein zu früher oder zu später Beendigungszeitpunkt)
  • problematische Klauseln wie Verschwiegenheits-, Wettbewerbs-, Rückzahlungs- oder Vertragsstrafenklauseln
  • kein Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis

Wir bieten Ihnen:

  • Sofortprüfung innerhalb von 24 Stunden
  • eine verständliche und transparente Einschätzung aller rechtlichen und finanziellen Risiken
  • die Verhandlung einer höheren Abfindung oder verbesserter Vertragsbedingungen.

Unser Ziel: keine Sperrzeit, bessere finanzielle Konditionen und eine klare Zukunftsperspektive.

 

Abmahnung

Eine Abmahnung ist häufig der erste Schritt des Arbeitgebers auf dem Weg zu einer späteren Kündigung. Denn eine verhaltensbedingte Kündigung ist – sofern kein gravierender Pflichtverstoß vorliegt, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt – in der Regel nur zulässig, wenn zuvor mindestens eine, häufig sogar mehrere Abmahnungen wegen gleichgelagerter Pflichtverstöße ausgesprochen wurden.

Umso wichtiger ist es, eine Abmahnung ernst zu nehmen und frühzeitig anwaltlich prüfen zu lassen.

Typische Fehler in Abmahnungen:

  • Verwirkung des Abmahnungsrechts, weil das beanstandete Verhalten zu lange zurückliegt
  • Falsche, unklare oder pauschale Sachverhaltsdarstellungen
  • Unberechtigte oder nicht belegbare Schuldzuweisungen
  • Fehlende Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung, insbesondere:
    • Das abgemahnte Verhalten wird nicht konkret beschrieben (fehlende Angaben zu wer, wann, was genau). Pauschale Vorwürfe wie „häufiges Zuspätkommen“ oder „mangelhafte Arbeitsleistung“ reichen nicht aus.
    • Das Verhalten wird nicht eindeutig als Vertragsverstoß bezeichnet und es fehlt die klare Aufforderung, dieses künftig zu unterlassen.
    • Der Hinweis fehlt, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht.

Wir übernehmen für Sie:

  • die Prüfung der Wirksamkeit der Abmahnung,
  • Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte, sowie
  • Ihre Verteidigung im Falle einer späteren Kündigung.

Eine rechtzeitige und wirksame Reaktion kann Kündigungen verhindern und Ihre Position in späteren Verhandlungen erheblich verbessern.

 

Lohnklage

Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht oder nicht vollständig, sollten Sie Ihre Ansprüche zeitnah geltend machen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Löhne pünktlich zu zahlen. Bereits ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs können Ihnen Verzugszinsen sowie weitere Ansprüche zustehen. Ausstehende Vergütung stellt regelmäßig einen erheblichen Vertragsverstoß dar und kann Ihre wirtschaftliche Situation erheblich belasten.

Typische Fälle für eine Lohnklage:

  • ausstehender oder verspätet gezahlter Lohn oder Gehalt
  • nicht vergütete Überstunden oder Mehrarbeit
  • nicht ausgezahlte Boni, Provisionen oder variable Vergütungsbestandteile
  • einbehaltener Urlaubslohn oder Urlaubsabgeltung
  • offene Vergütungsansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wir übernehmen für Sie:

  • die Prüfung Ihrer Vergütungsansprüche unter Berücksichtigung von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen,
  • die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber, sowie
  • die konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor dem Arbeitsgericht, falls erforderlich.

Unser Ziel: die vollständige und zeitnahe Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche – rechtssicher, effizient und mit möglichst geringem Aufwand für Sie.

Ihre Vorteile mit GCC Law

• Spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht
• Schnelle Terminvergabe innerhalb von 24 Stunden
• Persönliche und transparente Beratung
• Hohe Erfolgsquote bei Abfindungen & Kündigungsschutzklagen
• Komplette Abwicklung mit Rechtsschutzversicherungen

FAQ: Häufig gestellte Fragen im Arbeistrecht