# Ihre Anwältin bei Kreditkartenbetrug
Wir setzen Ihre Ansprüche gegen Banken konsequent durch und holen Ihr Geld zurück.
- Erfahrung mit allen großen Banken und Finanzdienstleistern
- Bundesweite Vertretung von Geschädigten
- Kostenlose Ersteinschätzung & schneller Rückruf
- Bekannt aus der ARD-Dokumentation Kings of Scams
[Kostenloses Erstgespräch ](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-bankrecht&bankrecht_anliegen=Banking_Betrug)
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## Unsere Erfolge gegen Banken
+ 7.201,50 €
VR Bank im südlichen Franken eG
7.201,50 € von der VR Bank im südlichen Franken eG erfolgreich zurückgeholt
+ 64.628,03 €
Volksbank Trier Eifel eG
64.628,03 € von der Volksbank Trier Eifel eG erfolgreich zurückgeholt
+ 1.700,00 €
VR Bank Nordrhön eG
1.700,00 € von der VR Bank Nordrhön eG erfolgreich zurückgeholt
+ 4.000,00 €
TF Bank AB
4.000,00 € von der TF Bank AB erfolgreich zurückgeholt
+ 6.852,50 €
Anonymisiert
6.852,50 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 20.575,33 €
Commerzbank AG
20.575,33 € von der Commerzbank AG erfolgreich zurückgeholt
+ 4.945,00 €
TARAGOBANK AG
4.945,00 € von der TARAGOBANK AG erfolgreich zurückgeholt
+ 15.977,20 €
Commerzbank AG
15.977,20 € von der Commerzbank AG erfolgreich zurückgeholt
+ 1.554,17 €
Anonymisiert
1.554,17 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 9.500,00 €
Anonymisiert
9.500,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 7.175,55 €
Anonymisiert
7.175,55 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 2.164,76 €
Anonymisiert
2.164,76 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 3.200,00 €
Raiffeisenbank Hallertau eG
3.200,00 € von der Raiffeisenbank Hallertau eG erfolgreich zurückgeholt
+ 3.162,06 €
Anonymisiert
3.162,06 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 6.675,20 €
Anonymisiert
6.675,20 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 1.125,75 €
Anonymisiert
1.125,75 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 40.000,00 €
C24 Bank GmbH
40.000,00 € erfolgreich von der C24 Bank GmbH zurückgeholt
+ 3.960,00 €
Postbank
3.960,00 € erfolgreich von der Postbank zurückgeholt
+ 3.855,39 €
Berliner Sparkasse
3.855,39 € von der Berliner Sparkasse erfolgreich zurückgeholt
+ 9.809,84 €
Berliner Sparkasse
9.809,84 € erfolgreich von der Berliner Sparkasse zurückgeholt
+ 22.920,00 €
comdirect
22.920,00 € erfolgreich von comdirect zurückgeholt
+ 2.765,35 €
BW Bank
2.765,35 € von der BW Bank zurückgeholt
+ 10.000,00 €
Anonymisiert
10.000,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 4.643,62 €
Deutsche Kreditbank AG
4.643,62 € erfolgreich zurückgeholt
+ 3.838,80 €
Anonymisiert
3.838,80 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 21.099,57 €
comdirect
21.099,57 € von comdirect erfolgreich zurückgeholt
+ 19.787,74 €
comdirect
19.787,74 € von comdirect erfolgreich zurückgeholt
+ 500,00 €
Bank Norwegian
500,00 € von der Bank Norwegian erfolgreich zurückgeholt
+ 6.098,44 €
TARGOBANK AG
6.098,44 € von der TARGOBANK AG erfolgreich zurückgeholt
+ 1.781,71 €
Deutsche Kreditbank AG
1.781,71 € von der Deutsche Kreditbank AG erfolgreich zurückgeholt
+ 27.600,00 €
Anonymisiert
27.600,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 2.214,17 €
Postbank
2.214,17 € von der Postbank erfolgreich zurückgeholt
+ 16.000,00 €
Postbank
16.000,00 € von der Postbank erfolgreich zurückgeholt
+ Barclays €
Barclays
700,00 € von Barclays erfolgreich zurückgeholt
+ 4.940,00 €
Anonymisiert
4.940,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 4.000,00 €
Anonymisiert
4.000,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 495,00 €
Anonymisiert
495,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 2.000,00 €
Anonymisiert
2.000,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 3.537,74 €
Anonymisiert
3.537,74 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 10.000,00 €
Anonymisiert
10.000,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 8.273,90 €
Anonymisiert
8.273,90 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 3.097,63 €
Anonymisiert
3.097,63 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 1.479,62 €
Anonymisiert
1.479,62 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 11.902,00 €
Anonymisiert
11.902,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 1.340,06 €
Anonymisiert
1.340,06 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 2.282,00 €
Anonymisiert
2.282,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 17.000,00 €
Anonymisiert
17.000,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 4.167,67 €
Anonymisiert
4.167,67 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 11.893,47 €
Anonymisiert
11.893,47 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 3.968,42 €
Anonymisiert
3.968,42 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 1.760,00 €
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1.760,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 75.000,00 €
Anonymisiert
75.000 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 11.625,00 €
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11.625,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 4.500,00 €
Anonymisiert
4.500,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 18.750,00 €
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18.750,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 3.900,00 €
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3.900,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 400,00 €
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400,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
+ 8.300,00 €
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8.300,00 € erfolgreich zurückgeholt - Bank wegen einer Vergleichsvereinbarung anonymisiert
Wir stehen Ihnen zur Seite

## Wie ist der Schaden bei Ihnen entstanden?
![Wie ist der Schaden bei Ihnen entstanden?](assets/images/w/0351852405f540f2654358f485c4788d99fb3d3f-aqws51xfav4j9bp.webp)

### [Phishing-E-Mail](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-bankrecht&bankrecht_anliegen=Banking_Betrug)

### [Phishing-SMS](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-bankrecht&bankrecht_anliegen=Banking_Betrug)

### [Betrug über Kleinanzeigen / Vinted / Etsy](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-bankrecht&bankrecht_anliegen=Banking_Betrug)

### [Zahlungskarte verloren oder gestohlen](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-bankrecht&bankrecht_anliegen=Banking_Betrug)

### [Betrügerischen QR-Code gescannt](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-bankrecht&bankrecht_anliegen=Banking_Betrug)

### [Falsche Autobahnvignette gekauft](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-bankrecht&bankrecht_anliegen=Banking_Betrug)

### [Ursache unbekannt](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-bankrecht&bankrecht_anliegen=Banking_Betrug)

### [Andere Betrugsmasche](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-bankrecht&bankrecht_anliegen=Banking_Betrug)
Unser Erfolg spricht für sich

## Hilfe bei Kreditkartenbetrug mit Spreefels
![Mehrere hundert Verfahren erfolgreich geführt](assets/images/9/process_1-77c3qtscdwm1jtn.webp)
Mehrere hundert Verfahren erfolgreich geführt
Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Banken konsequent durch und holen Ihr Geld zurück – außergerichtlich und vor Gericht.
![Mehrere Hunderttausend Euro zurückgeholt](assets/images/f/assets_2-vmk9g0nszcfefjw.webp)
Mehrere Hunderttausend Euro zurückgeholt
Für zahlreiche Mandantinnen und Mandanten konnten wir unrechtmäßig abgebuchte Beträge erfolgreich sichern.
![Über 20 Jahre Erfahrung im Bankrecht](assets/images/7/process_3-22jmwnx6zj9k0gf.webp)
Über 20 Jahre Erfahrung im Bankrecht
Seit über zwei Jahrzehnten vertreten wir Geschädigte bundesweit erfolgreich gegenüber Banken und Zahlungsdienstleistern.
[Jetzt starten ](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-bankrecht&bankrecht_anliegen=Banking_Betrug)
In nur drei Schritten zu Ihrem Recht

## So funktioniert es
![So funktioniert es](assets/images/v/advantages%20%281%29-ddsr64r95h4eq5f.webp)
1
Fall schildern
Nutzen Sie unser Online-Formular, um Ihren Fall zu schildern und – falls vorhanden – relevante Unterlagen hochzuladen.
2
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Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte prüft Ihre Angelegenheit sorgfältig und meldet sich zeitnah bei Ihnen – kostenlos und unverbindlich.
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Nach der Ersteinschätzung entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten. Dabei wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten entstehen könnten – und wer diese trägt.
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Häufige Probleme im Bankrecht

## So können wir Ihnen helfen

## 1. Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden?
Grundsätzlich haften die Täter des Kreditkartenbetrugs. Da diese jedoch oft nicht ermittelt werden können, stellt sich die Frage, wer stattdessen für den Schaden aufkommt. Das Gesetz regelt dies in den §§ 675j ff. BGB, die auf der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) basieren.
> Kreditkartenbetrug und leer geräumte Konten sind belastend – finanziell wie emotional. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Bank den Schaden ersetzt und Sie schnell wieder Sicherheit gewinnen.
– Carolyn Diepold, Rechtsanwältin
![Carolyn Diepold](assets/images/x/f407423de59a0a189aed4002d7fe1146-my4j60x37deh081.webp)

### **I. Bank haftet**
Erfolgt eine betrügerische Transaktion ohne Ihre Autorisierung, muss die Bank den Schaden nach § 675u Satz 2 BGB erstatten und Ihr Konto wiederherstellen. Die Bank muss dabei beweisen, dass die Zahlung ordnungsgemäß abgelaufen ist – nicht Sie (§ 675w BGB).

### **II. Kunde haftet mit maximal 50 Euro**
Haben Sie den Betrug durch leichte Fahrlässigkeit ermöglicht, haften Sie nach § 675v Abs. 1 BGB mit höchstens 50 Euro. Den Rest trägt die Bank.

### III. Kunde haftet vollständig
Wird Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, müssen Sie den gesamten Schaden selbst tragen (§ 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB). Die Beweislast hierfür liegt allerdings bei der Bank.

### IV. Wichtig zu wissen
In der Praxis berufen sich Banken häufig vorschnell auf grobe Fahrlässigkeit – oft ohne echten Beweis. Ein auf Kreditkartenbetrug spezialisierter Anwalt kann solche pauschalen Vorwürfe entkräften und Ihre Ansprüche durchsetzen. Frühzeitige Beratung bewahrt Sie außerdem davor, gegenüber der Bank unbedachte Aussagen zu machen, die später gegen Sie verwendet werden könnten.

## 2. Kreditkartenbetrug und grobe Fahrlässigkeit
Die Abgrenzung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit entscheidet darüber, ob Sie nur 50 Euro oder den gesamten Schaden tragen müssen. Vereinfacht gesagt:
- Leichte Fahrlässigkeit: „So ein Fehler kann jedem passieren."
- Grobe Fahrlässigkeit: „Das hätte wirklich nicht passieren dürfen."
Gerichte berücksichtigen dabei auch persönliche Umstände wie Alter, Gesundheit, Stress oder fehlende Erfahrung mit digitalen Medien.

### I. Beispiel: Daten auf einer Fake-Website eingegeben
Grobe Fahrlässigkeit wird angenommen, wenn die Website erkennbar unseriös war – etwa durch fehlerhafte Sprache, fehlende Sicherheitszertifikate oder eine auffällig falsche Internetadresse.
Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die gefälschte Website täuschend echt gestaltet war und selbst aufmerksame Nutzer den Unterschied kaum erkennen konnten. Ihre Haftung bleibt dann auf 50 Euro begrenzt.

### II. Beispiel: Karte gestohlen und Konto leergeräumt
Wird Ihr Konto mit einer gestohlenen Karte und der richtigen PIN belastet, geht die Rechtsprechung zunächst davon aus, dass Sie die PIN nicht sicher genug aufbewahrt haben (Anscheinsbeweis, vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2004 – XI ZR 210/03).
Diesen Anscheinsbeweis können Sie jedoch entkräften – etwa indem Sie plausibel darlegen, dass die PIN an einem manipulierten Geldautomaten oder Kassenterminal ausgespäht wurde. In diesem Fall muss die Bank den Schaden erstatten.
Da die Abgrenzung stets vom Einzelfall abhängt, empfiehlt sich die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.

## 3. Was kann ich bei Kreditkartenbetrug tun?
Wenn Sie einen Kreditkartenbetrug bemerken, sollten Sie sofort handeln – schnelles Reagieren ist auch rechtlich wichtig (§ 675l Abs. 1 Satz 2 BGB).

### I. Karte sofort sperren
Rufen Sie den Sperr-Notruf 116 116 an (kostenlos in Deutschland) oder direkt Ihre Bank. Nicht alle Banken nehmen am zentralen Sperrdienst teil – im Zweifel direkt bei der Bank anrufen. Nach der Sperrung haften Sie grundsätzlich nicht mehr für weitere Schäden (§ 675v Abs. 3 Satz 1 BGB).

### II. Bank informieren
Melden Sie den Betrug unverzüglich Ihrer Bank. Aber Vorsicht: Füllen Sie keine Formulare der Bank vorschnell aus, bevor Sie sich rechtlich beraten lassen. Manche Fragen sind so formuliert, dass Ihre Antworten später als Fahrlässigkeit ausgelegt werden könnten.

### III. Strafanzeige erstatten
Kreditkartenbetrug ist eine Straftat (u. a. § 263 StGB, § 263a StGB). Erstatten Sie zeitnah Anzeige bei der Polizei und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung geben. Diese dient als wichtiger Nachweis gegenüber Ihrer Bank und vor Gericht.

### IV. Anwalt einschalten
Bei verweigerter Erstattung oder hohen Schadenssummen sollten Sie einen spezialisierten Anwalt beauftragen. Dieser kann:
- die Argumentation der Bank rechtlich prüfen,
- darlegen, dass allenfalls leichte Fahrlässigkeit vorliegt (Haftung dann max. 50 Euro),
- die Beweislastverteilung zu Ihren Gunsten nutzen,
- gegebenenfalls Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

## 4. Welche Arten von Kreditkartenbetrug gibt es?
Je raffinierter die Betrugsmethode, desto eher werden Gerichte dem Opfer nur leichte Fahrlässigkeit vorwerfen. Die häufigsten Methoden sind:

### I. E-Mail-Phishing
Täuschend echte E-Mails, die aussehen, als kämen sie von Ihrer Bank oder einem bekannten Unternehmen. Sie enthalten Links zu gefälschten Webseiten, auf denen Sie Kreditkartendaten oder Passwörter eingeben sollen.

### II. Website-Spoofing
Gefälschte Webseiten, die der echten Login-Seite Ihrer Bank zum Verwechseln ähnlich sehen. Moderne Fälschungen nutzen teilweise sogar gültige Sicherheitszertifikate.

### III. Call-ID-Spoofing
Betrüger rufen Sie an und fälschen die angezeigte Telefonnummer, sodass diese wie die offizielle Nummer Ihrer Bank aussieht. Am Telefon geben sie sich als Bankmitarbeiter aus.

### IV. Smishing (SMS-Phishing)
Betrügerische SMS mit Links zu gefälschten Webseiten – oft getarnt als Paketbenachrichtigung oder Sicherheitswarnung.

### V. Quishing (QR-Code-Phishing)
Manipulierte QR-Codes auf Flyern, Parkautomaten, Ladesäulen oder in E-Mails leiten auf betrügerische Webseiten. Besonders tückisch, da der Inhalt eines QR-Codes vor dem Scannen nicht sichtbar ist.

### VI. Phishing über soziale Netzwerke
Über gefälschte oder gehackte Profile auf Facebook, Instagram oder LinkedIn werden betrügerische Links verbreitet.

## 5. So schützen Sie sich wirksam
Hundertprozentigen Schutz gibt es nicht – aber mit diesen Maßnahmen senken Sie das Risiko erheblich und stärken zugleich Ihre rechtliche Position im Streitfall:

### I. Kreditkartendaten nur an vertrauenswürdige Stellen weitergeben
Niemals per Messenger, Telefon oder über unsichere Websites. Achten Sie bei Online-Zahlungen auf https:// und prüfen Sie die URL sorgfältig.

### II. Abrechnungen regelmäßig prüfen
Kontrollieren Sie jede Buchung. Unbekannte Kleinstbeträge können Testbuchungen von Betrügern sein. Wichtig: Nicht autorisierte Zahlungen müssen innerhalb von 13 Monaten gemeldet werden, danach verfallen Ihre Ansprüche (§ 676b Abs. 1 BGB).

### III. PIN und Karte getrennt aufbewahren
Notieren Sie Ihre PIN niemals im Portemonnaie oder auf dem Smartphone. Die gemeinsame Aufbewahrung von PIN und Karte wird von Gerichten regelmäßig als grobe Fahrlässigkeit gewertet – mit der Folge, dass Sie den vollen Schaden selbst tragen müssen.

### IV. Sicherheitsfunktionen der Bank nutzen
Aktivieren Sie alle verfügbaren Schutzmechanismen:
- Push-Benachrichtigungen bei jeder Transaktion
- Geoblocking (Sperrung für bestimmte Länder)
- Transaktionslimits
- Zwei-Faktor-Authentifizierung für Online-Zahlungen
Die Nutzung dieser Funktionen dokumentiert Ihre Sorgfalt und kann den Vorwurf der Fahrlässigkeit im Streitfall entkräften.

## 6. Fazit
Das deutsche Recht bietet Betrugsopfern einen starken Schutz: Die Beweislast liegt bei der Bank, die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit beträgt maximal 50 Euro, und nach der Kartensperrung entfällt die Haftung grundsätzlich vollständig.
Entscheidend ist, dass Sie schnell und richtig handeln: Karte sperren, Bank informieren, Strafanzeige erstatten – und bei Problemen frühzeitig einen Anwalt einschalten, um pauschale Vorwürfe der Bank nicht unwidersprochen stehen zu lassen.
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