1. Fall schildern & Unterlagen einreichen
Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns Ihren Fall zu schildern und - falls vorhanden - alle relevante Unterlagen hochzuladen.
2. Kostenloses Erstgespräch mit einen Anwalt
Wir prüfen Ihre Unterlagen sorgfältig und melden uns kurzfristig telefonisch bei Ihnen für ein erstes, kostenloses Gespräch.
3. Entscheidung mit voller Kostentransparenz
Nach dem kostenlosen Erstgespräch entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten. Dabei haben Sie von Anfang an volle Klarheit über mögliche Kosten – und wer diese trägt.
Wegweisende Urteile bis vor oberste deutsche und europäische Gerichte (BGH & EuGH) erstritten.
Über 5,5 Millionen Euro für zehntausende Bankkunden erfolgreich zurückgeholt oder erspart.
Über 20 Jahre Erfahrung im Vorgehen gegen Banken und Finanzdienstleistern in ganz Deutschland.
Immer mehr Bankkunden werden Opfer von Phishing-Angriffen oder Online-Banking-Betrug. Betrüger verschaffen sich unbefugt Zugangsdaten und leiten hohe Beträge auf fremde Konten um. Banken verweigern die Erstattung solcher Schäden häufig mit dem pauschalen Hinweis auf angebliche grobe Fahrlässigkeit – jedoch ohne dies nachweisen zu können.
Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir Ihren Fall sorgfältig, klären Sie ehrlich und transparent über Ihre Erfolgschancen auf und erläutern die nächsten Schritte. Anschließend setzen wir Ihr Recht auf Wiedergutschrift konsequent durch – außergerichtlich oder, falls nötig, auch vor Gericht.
“Kreditkartenbetrug und leer geräumte Konten sind belastend – finanziell wie emotional. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Bank den Schaden ersetzt und Sie schnell wieder Sicherheit gewinnen.”
Eine plötzliche Kontosperrung kann für Privatpersonen wie auch für Unternehmen gravierende Folgen haben: Zahlungen werden blockiert, Lastschriften platzen und die gesamte Liquidität gerät in Gefahr. Nicht jede Sperre ist rechtmäßig – Banken berufen sich jedoch häufig auf pauschale Sicherheits- oder Compliance-Gründe.
Typische Ursachen für Kontosperren sind:
Wir prüfen, ob die Sperre rechtmäßig ist, setzen uns für eine schnelle Freigabe ein und machen bei Bedarf Schadensersatz geltend.
Wenn Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschriften nicht oder nur verspätet ausgeführt werden, kann das für Betroffene erhebliche Folgen haben – von Mahngebühren und Verzugszinsen bis hin zu Vertragsstrafen.
Oft bleibt zunächst unklar, warum die Bank den Auftrag nicht durchgeführt hat: lag ein technisches Problem vor, wurde der Auftrag zu Unrecht blockiert oder verweist die Bank auf angebliche Sicherheitsbedenken?
Wir prüfen die Hintergründe der ausgebliebenen oder verspäteten Zahlung, klären, ob die Bank berechtigt gehandelt hat, und setzen die Ausführung des Zahlungsauftrags konsequent durch. Entstehen Ihnen dabei finanzielle Schäden, machen wir zusätzlich Schadensersatzansprüche gegen die Bank geltend.
Es gibt Situationen, in denen ein Darlehen mit gebundenem Zinssatz vorzeitig zurückgezahlt werden muss oder der Kreditnehmer eine vorzeitige Rückzahlung anstrebt – zum Beispiel:
In solchen Fällen verlangen Banken fast immer eine Vorfälligkeitsentschädigung. Doch häufig sind diese Forderungen überhöht oder unrechtmäßig – etwa durch fehlerhafte Berechnungen oder fehlende Pflichtangaben im Vertrag.
Wir prüfen Ihre Vertragsunterlagen, berechnen die zulässige Entschädigung nach, decken Fehler auf und setzen unrechtmäßig gezahlte Beträge für Sie zurück.
Eine Kreditkündigung ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig – etwa bei einem erheblichen Zahlungsrückstand oder einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage. Zusätzlich müssen Banken bestimmte formelle Anforderungen erfüllen, z. B. eine ordnungsgemäße Mahnung mit Kündigungsandrohung bei Zahlungsrückständen.
In der Praxis werden diese Vorgaben jedoch häufig missachtet:
Die Folgen für Kreditnehmer sind oft dramatisch: Zwangsversteigerung, negativer Schufa-Eintrag oder die sofortige Fälligstellung der gesamten Restschuld.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Kündigung, wehren unberechtigte Rückzahlungsforderungen ab, stoppen unzulässige Vollstreckungsmaßnahmen und vertreten Sie bundesweit kompetent gegenüber Banken und Sparkassen.
Darlehensverträge sehen oft besondere Rechte für Kreditnehmer vor – etwa das Recht auf Sondertilgungen oder flexible Anpassungen der Tilgungsraten. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass Banken diese Ansprüche ignorieren oder einschränken. So verweigern sie beispielsweise die Annahme von vereinbarten Sondertilgungen oder stellen dafür unzulässige Bedingungen.
Wir setzen Ihre vertraglich zugesicherten Rechte konsequent durch und sorgen dafür, dass die Bank ihre Pflichten vollumfänglich erfüllt.
Viele Kreditnehmer möchten im Laufe der Zeit eine bestehende Sicherheit austauschen – beispielsweise eine Grundschuld auf Immobilie A durch eine Grundschuld auf Immobilie B ersetzen. Banken blockieren solche Vorhaben jedoch oft, obwohl ihr Sicherungsinteresse nicht beeinträchtigt wird.
Ein zu Unrecht von der Bank abgelehnter Sicherheitentausch bzw. Objektwechsel kann zudem Grund dafür sein, dass ein Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zurückbezahlt werden kann, wenn zugleich ein Recht zur vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens besteht.
Wir prüfen die Rechtslage und setzen durch, dass Ihre Sicherheiten fair und rechtskonform behandelt werden – ohne unzulässige Zusatzkosten oder Blockaden.
Wird eine Immobilie verkauft oder soll ein laufendes Darlehen von einer anderen Person übernommen werden, steht oft die Übertragung des Kreditvertrags auf einen Ersatzkreditnehmer im Raum. Banken verweigern ihre Zustimmung dazu jedoch häufig oder knüpfen sie an hohe Zusatzkosten.
Die Bank darf eine Zustimmung aber nicht willkürlich verweigern. Entscheidend ist, ob der angebotene Ersatzkreditnehmer für sie zumutbar ist – also insbesondere
Ein zu Unrecht von der Bank abgelehnter Ersatzkreditnehmer kann zudem Grund dafür sein, dass ein Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zurückbezahlt werden kann, wenn zugleich ein Recht zur vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens besteht.
Wir prüfen, ob die Ablehnung der Bank berechtigt ist, wehren unzulässige Zusatzkosten ab und setzen durch, dass ein geeigneter Ersatzkreditnehmer akzeptiert wird.