Anwalt Risikolebens-versicherung: Wir setzen Ihre Ansprüche durch

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  • Bundesweite Vertretung von Versicherungsnehmern
  • Persönliche, ehrliche und kompetente Beratung
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Unser Erfolg spricht für sich

Versicherungsrechts-Prozesse mit Spreefels

Mehrere hundert Verfahren erfolgreich geführt

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Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen konsequent durch – außergerichtlich und vor Gericht.

Mehrere Millionen Euro für Mandanten durchgesetzt

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Für zahlreiche Mandantinnen und Mandanten konnten wir unrechtmäßig verweigerte Versicherungsleistungen erfolgreich sichern.

Über 20 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht

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Seit über zwei Jahrzehnten vertreten wir Versicherungsnehmer bundesweit erfolgreich gegenüber Versicherungen.

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Nutzen Sie unser Online-Formular, um Ihren Fall zu schildern und – falls vorhanden – relevante Unterlagen hochzuladen.

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Nach der Ersteinschätzung entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten. Dabei wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten entstehen könnten – und wer diese trägt.

Risikolebensversicherung zahlt nicht?

So können wir Ihnen helfen

Der Todesfall eines nahestehenden Menschen ist bereits eine enorme Belastung. Wenn die Risikolebensversicherung dann auch noch die Auszahlung verweigert, stehen Angehörige häufig vor finanziellen und rechtlichen Problemen.

Wir unterstützen Bezugsberechtigte und Erben dabei, die Ablehnung der Versicherung zu prüfen, Ansprüche durchzusetzen und – wenn sinnvoll – eine außergerichtliche Einigung zu verhandeln.

1. Wann muss die Risikolebensversicherung zahlen?

Eine Risikolebensversicherung zahlt grundsätzlich dann, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt und der Todesfall vom Versicherungsschutz umfasst ist.
Die vereinbarte Versicherungssumme wird dann an die Bezugsberechtigten oder – falls keine Bezugsberechtigung besteht – an die Erben ausgezahlt.

Wichtig ist: Die Versicherung zahlt nicht automatisch. Der Todesfall muss gemeldet und durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden, insbesondere durch Sterbeurkunde und ärztliche bzw. amtliche Nachweise zur Todesursache.

Wenn eine Risikolebensversicherung nach dem Tod eines Angehörigen nicht zahlt, sollten Betroffene die Ablehnung niemals ungeprüft akzeptieren. Häufig sind die Argumente der Versicherung rechtlich angreifbar.

– Marko Huth, Rechtsanwalt

Marko Huth

2. Warum lehnt die Risikolebensversicherung die Zahlung ab?

In der Praxis berufen sich Versicherungen häufig auf wiederkehrende Ablehnungsgründe. Besonders häufig geht es um angeblich falsche oder unvollständige Angaben bei Vertragsschluss und einen vor diesem Hintergrund erklärten Rücktritt oder eine erklärte Anfechtung.

Typische Gründe sind:

I. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Die Versicherung behauptet, dass von ihr bei Vertragsabschluss gestellte Fragen unrichtig beantwortet worden seien, beispielsweise weil Vorerkrankungen, Arztbesuche oder Behandlungen beim Abschluss der Versicherung nicht oder nicht vollständig angegeben wurden.

II. Fehlende oder unzureichende Nachweise

Die Versicherung verlangt weitere Unterlagen zur Todesursache oder zum Krankheitsverlauf und lehnt die Zahlung wegen angeblich unvollständiger Nachweise ab.

3. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung – was bedeutet das?

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung muss der Versicherungsnehmer die ihm vom Versicherer gestellten Fragen, insbesondere die sogenannten Gesundheitsfragen, richtig und vollständig beantworten.

Nicht jede auf den ersten Blick falsche oder unvollständige Angabe führt automatisch dazu, dass die Versicherung nicht zahlen muss.

Entscheidend ist insbesondere:

I. Wonach wurde überhaupt konkret gefragt?

Im Ausgangspunkt muss der Versicherungsnehmer nur auf das und in dem Rahmen antworten, was der Versicherer auch fragt. Erfragt ein Versicherer beispielhaft nur Krankenhausbesuche, möchte er ambulante Behandlungen schlicht nicht wissen. Die meisten Fragen sind auch zeitlich eingeschränkt, beispielsweise auf die letzten fünf Jahre.

Nur im Ausnahmefall kann auch ungefragt eine Offenbarungspflicht bestehen, wenn die Angabe für den Versicherer ganz offensichtlich für die Entscheidung, den Vertrag abzuschließen, relevant ist, um sich nicht dem Vorwurf einer arglistigen Täuschung auszusetzen.

II. War die Angabe tatsächlich falsch oder unvollständig?

Die Versicherung muss darlegen, welche Angaben fehlen oder unrichtig waren.

Von Gesetzes wegen muss der Versicherungsnehmer dabei nur Umstände mitteilen, die ihm im Moment des Vertragsabschlusses bekannt waren. Beispielsweise muss nicht jede vom Arzt in seinen Unterlagen vermerkte Eintragung dem Patienten auch mitgeteilt worden sein oder es kann – je nach konkretem Fall – plausibel sein, dass eine Mitteilung falsch verstanden oder einfach wieder vergessen wurde.

III. Welches Verschulden lag vor?

Leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Arglist haben unterschiedliche rechtliche Folgen.

IV. Wurde ordnungsgemäß belehrt?

Der Versicherer darf sich auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung grundsätzlich nur berufen, wenn er vor Vertragsschluss ordnungsgemäß über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung belehrt hat und wenn die Fragen mindestens in Textform gestellt wurden.

Gerade an dieser Stelle sind Ablehnungen häufig angreifbar.

V. Wer hat die Fragen gestellt?

Ist der Abschluss der Versicherung bei einem Versicherungsvertreter im rechtlichen Sinne erfolgt, so ist der Versicherungsvertreter “Auge und Ohr” des Versicherers (im Unterschied zu einem Versicherungsmakler, der im Lager den Kunden bzw. Versicherungsnehmers steht). Das bedeutet unter anderem, dass was der Versicherungsvertreter nicht fragt, auch der Versicherer nicht gefragt hat und dass was dem Versicherungsvertreter gesagt wurde, auch dem Versicherer gesagt ist, selbst wenn der Versicherungsvertreter vergessen haben sollte, die Antwort im Versicherungsantrag einzutragen.

VI. Was ist mit Fristen?

Die Fristen binnen derer der Versicherer Rechte wie Rücktritt oder Anfechtung geltend machen muss, sind je nach Recht durchaus kurz. Eine Überprüfung, ob die Fristen gewahrt wurden, kann lohnen.

Fristen können auch umgekehrt relevant sein. Stellt sich bei der Prüfung des Falles heraus, dass der Versicherer unter Umständen mit neuer Begründung noch weitere Rechte geltend machen könnte, für die die Frist noch läuft, kann es ratsam sein, zunächst abzuwarten.

4. Was tun, wenn die Risikolebensversicherung nicht zahlt?

Wenn die Versicherung die Zahlung ablehnt oder die Prüfung verzögert, sollten Sie strukturiert vorgehen.

I. Ablehnung nicht vorschnell akzeptieren

Eine Ablehnung der Versicherung ist keine endgültige Entscheidung. Sie kann rechtlich überprüft und angegriffen werden.

II. Unterlagen sichern

Wichtig sind insbesondere Versicherungsschein, Antrag, Gesundheitsfragen, Ablehnungsschreiben, Sterbeurkunde, ärztliche Unterlagen und bisherige Korrespondenz.

III. Ablehnungsgründe prüfen lassen

Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann prüfen, ob die Versicherung sich zu Recht auf Rücktritt, Anfechtung, Ausschlüsse oder fehlende Nachweise beruft.

IV. Versicherung zur Zahlung auffordern

Ist die Ablehnung nicht haltbar, kann der Anspruch außergerichtlich geltend gemacht und die Versicherung zur Zahlung aufgefordert werden.

V. Vergleich verhandeln

Auch wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist, lässt sich häufig eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen, bei der zumindest ein Teil der Versicherungssumme ausgezahlt wird.

VI. Klage erheben

Wenn die Versicherung weiterhin nicht zahlt, kann eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich sein. Bei hohen Versicherungssummen besteht regelmäßig Anwaltszwang.

5. Warum ein Anwalt für Versicherungsrecht sinnvoll ist

Versicherungen prüfen Leistungsfälle in der Risikolebensversicherung oft sehr genau – insbesondere dann, wenn hohe Versicherungssummen im Raum stehen.

Ein spezialisierter Anwalt kann:

  • die Ablehnung rechtlich prüfen,
  • formale Fehler der Versicherung erkennen,
  • medizinische und vertragliche Unterlagen einordnen,
  • die Argumentation der Versicherung entkräften,
  • außergerichtlich Druck aufbauen,
  • Vergleichsmöglichkeiten verhandeln,
  • Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.

Gerade für Angehörige ist es entlastend, wenn die Kommunikation mit der Versicherung nicht allein geführt werden muss.

Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.

Unsere juristische Unterstützung

Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.

Analyse Ihrer Police: Wir prüfen, was versichert ist – und was nicht.
Bewertung der Ablehnungsgründe: Wir analysieren, ob die Leistungskürzung rechtlich haltbar ist.
Kommunikation mit dem Versicherer: Wir übernehmen die gesamte rechtliche Auseinandersetzung.
Vertretung im Klageverfahren: Wir setzen Ihre Ansprüche – wenn nötig – auch vor Gericht durch.