Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen konsequent durch – außergerichtlich und vor Gericht.
Für zahlreiche Mandantinnen und Mandanten konnten wir unrechtmäßig verweigerte Versicherungsleistungen erfolgreich sichern.
Seit über zwei Jahrzehnten vertreten wir Versicherungsnehmer bundesweit erfolgreich gegenüber Versicherungen.
Risikolebensversicherung zahlt nicht?
Der Todesfall eines nahestehenden Menschen ist bereits eine enorme Belastung. Wenn die Risikolebensversicherung dann auch noch die Auszahlung verweigert, stehen Angehörige häufig vor finanziellen und rechtlichen Problemen.
Wir unterstützen Bezugsberechtigte und Erben dabei, die Ablehnung der Versicherung zu prüfen, Ansprüche durchzusetzen und – wenn sinnvoll – eine außergerichtliche Einigung zu verhandeln.
Eine Risikolebensversicherung zahlt grundsätzlich dann, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt und der Todesfall vom Versicherungsschutz umfasst ist.
Die vereinbarte Versicherungssumme wird dann an die Bezugsberechtigten oder – falls keine Bezugsberechtigung besteht – an die Erben ausgezahlt.
Wichtig ist: Die Versicherung zahlt nicht automatisch. Der Todesfall muss gemeldet und durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden, insbesondere durch Sterbeurkunde und ärztliche bzw. amtliche Nachweise zur Todesursache.
In der Praxis berufen sich Versicherungen häufig auf wiederkehrende Ablehnungsgründe. Besonders häufig geht es um angeblich falsche oder unvollständige Angaben bei Vertragsschluss.
Typische Gründe sind:
Die Versicherung behauptet, dass Vorerkrankungen, Arztbesuche oder Behandlungen beim Abschluss der Versicherung nicht vollständig angegeben wurden.
Die Versicherung verlangt weitere Unterlagen zur Todesursache oder zum Krankheitsverlauf und lehnt die Zahlung wegen angeblich unvollständiger Nachweise ab.
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung muss der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen der Versicherung richtig und vollständig beantworten. Nach § 19 VVG betrifft das aber nur solche Umstände, nach denen die Versicherung in Textform gefragt hat.
Nicht jede falsche oder unvollständige Angabe führt automatisch dazu, dass die Versicherung nicht zahlen muss.
Entscheidend ist insbesondere:
Nur auf ordnungsgemäß gestellte Fragen musste geantwortet werden.
Die Versicherung muss darlegen, welche Angaben fehlen oder unrichtig waren.
Leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Arglist haben unterschiedliche rechtliche Folgen.
Der Versicherer darf sich auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung grundsätzlich nur berufen, wenn er vor Vertragsschluss ordnungsgemäß über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung belehrt hat.
Gerade an dieser Stelle sind Ablehnungen häufig angreifbar.
Wenn die Versicherung die Zahlung ablehnt oder die Prüfung verzögert, sollten Sie strukturiert vorgehen.
Eine Ablehnung der Versicherung ist keine endgültige Entscheidung. Sie kann rechtlich überprüft und angegriffen werden.
Wichtig sind insbesondere Versicherungsschein, Antrag, Gesundheitsfragen, Ablehnungsschreiben, Sterbeurkunde, ärztliche Unterlagen und bisherige Korrespondenz.
Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann prüfen, ob die Versicherung sich zu Recht auf Rücktritt, Anfechtung, Ausschlüsse oder fehlende Nachweise beruft.
Ist die Ablehnung nicht haltbar, kann der Anspruch außergerichtlich geltend gemacht und die Versicherung zur Zahlung aufgefordert werden.
Auch wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist, lässt sich häufig eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen, bei der zumindest ein Teil der Versicherungssumme ausgezahlt wird.
Wenn die Versicherung weiterhin nicht zahlt, kann eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich sein. Bei hohen Versicherungssummen besteht regelmäßig Anwaltszwang.
Versicherungen prüfen Leistungsfälle in der Risikolebensversicherung oft sehr genau – insbesondere dann, wenn hohe Versicherungssummen im Raum stehen.
Ein spezialisierter Anwalt kann:
Gerade für Angehörige ist es entlastend, wenn die Kommunikation mit der Versicherung nicht allein geführt werden muss.