Anwalt für Risikolebensversiche-rung: Wir setzen Ihre Ansprüche durch

  • Erfahrung im Umgang mit allen großen Versicherungen
  • Bundesweite Vertretung von Versicherungsnehmern
  • Persönliche, ehrliche und kompetente Beratung
  • Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
Hero
Google Trustpilot
4,9 / 5 aus 95 Bewertungen

Unser Erfolg spricht für sich

Versicherungsrechts-Prozesse mit Spreefels

Mehrere hundert Verfahren erfolgreich geführt

Mehrere hundert Verfahren erfolgreich geführt

Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen konsequent durch – außergerichtlich und vor Gericht.

Mehrere Hunderttausend Euro für Mandanten durchgesetzt

Mehrere Hunderttausend Euro für Mandanten durchgesetzt

Für zahlreiche Mandantinnen und Mandanten konnten wir unrechtmäßig verweigerte Versicherungsleistungen erfolgreich sichern.

Über 20 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht

Über 20 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht

Seit über zwei Jahrzehnten vertreten wir Versicherungsnehmer bundesweit erfolgreich gegenüber Versicherungen.

In nur drei Schritten zu Ihrem Recht

So funktioniert es

1

Fall schildern

Nutzen Sie unser Online-Formular, um Ihren Fall zu schildern und – falls vorhanden – relevante Unterlagen hochzuladen.

2

Kostenlose Ersteinschätzung erhalten

Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte prüft Ihre Angelegenheit sorgfältig und meldet sich zeitnah bei Ihnen – kostenlos und unverbindlich.

3

Entscheidung mit voller Kostentransparenz

Nach der Ersteinschätzung entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten. Dabei wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten entstehen könnten – und wer diese trägt.

Risikolebensversicherung zahlt nicht?

So können wir Ihnen helfen

Der Todesfall eines nahestehenden Menschen ist bereits eine enorme Belastung. Wenn die Risikolebensversicherung dann auch noch die Auszahlung verweigert, stehen Angehörige häufig vor finanziellen und rechtlichen Problemen.

Wir unterstützen Bezugsberechtigte und Erben dabei, die Ablehnung der Versicherung zu prüfen, Ansprüche durchzusetzen und – wenn sinnvoll – eine außergerichtliche Einigung zu verhandeln.

1. Wann muss die Risikolebensversicherung zahlen?

Eine Risikolebensversicherung zahlt grundsätzlich dann, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt und der Todesfall vom Versicherungsschutz umfasst ist.
Die vereinbarte Versicherungssumme wird dann an die Bezugsberechtigten oder – falls keine Bezugsberechtigung besteht – an die Erben ausgezahlt.

Wichtig ist: Die Versicherung zahlt nicht automatisch. Der Todesfall muss gemeldet und durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden, insbesondere durch Sterbeurkunde und ärztliche bzw. amtliche Nachweise zur Todesursache.

Wenn eine Risikolebensversicherung nach dem Tod eines Angehörigen nicht zahlt, sollten Betroffene die Ablehnung niemals ungeprüft akzeptieren. Häufig sind die Argumente der Versicherung rechtlich angreifbar.

– Marko Huth, Rechtsanwalt

Marko Huth

2. Warum lehnt die Risikolebensversicherung die Zahlung ab?

In der Praxis berufen sich Versicherungen häufig auf wiederkehrende Ablehnungsgründe. Besonders häufig geht es um angeblich falsche oder unvollständige Angaben bei Vertragsschluss.

Typische Gründe sind:

I. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Die Versicherung behauptet, dass Vorerkrankungen, Arztbesuche oder Behandlungen beim Abschluss der Versicherung nicht vollständig angegeben wurden.

II. Fehlende oder unzureichende Nachweise

Die Versicherung verlangt weitere Unterlagen zur Todesursache oder zum Krankheitsverlauf und lehnt die Zahlung wegen angeblich unvollständiger Nachweise ab.

3. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung – was bedeutet das?

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung muss der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen der Versicherung richtig und vollständig beantworten. Nach § 19 VVG betrifft das aber nur solche Umstände, nach denen die Versicherung in Textform gefragt hat.

Nicht jede falsche oder unvollständige Angabe führt automatisch dazu, dass die Versicherung nicht zahlen muss.
Entscheidend ist insbesondere:

I. Wurde überhaupt konkret gefragt?

Nur auf ordnungsgemäß gestellte Fragen musste geantwortet werden.

II. War die Angabe tatsächlich falsch oder unvollständig?

Die Versicherung muss darlegen, welche Angaben fehlen oder unrichtig waren.

III. Welches Verschulden lag vor?

Leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Arglist haben unterschiedliche rechtliche Folgen.

IV. Wurde ordnungsgemäß belehrt?

Der Versicherer darf sich auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung grundsätzlich nur berufen, wenn er vor Vertragsschluss ordnungsgemäß über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung belehrt hat.

Gerade an dieser Stelle sind Ablehnungen häufig angreifbar.

4. Was tun, wenn die Risikolebensversicherung nicht zahlt?

Wenn die Versicherung die Zahlung ablehnt oder die Prüfung verzögert, sollten Sie strukturiert vorgehen.

I. Ablehnung nicht vorschnell akzeptieren

Eine Ablehnung der Versicherung ist keine endgültige Entscheidung. Sie kann rechtlich überprüft und angegriffen werden.

II. Unterlagen sichern

Wichtig sind insbesondere Versicherungsschein, Antrag, Gesundheitsfragen, Ablehnungsschreiben, Sterbeurkunde, ärztliche Unterlagen und bisherige Korrespondenz.

III. Ablehnungsgründe prüfen lassen

Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann prüfen, ob die Versicherung sich zu Recht auf Rücktritt, Anfechtung, Ausschlüsse oder fehlende Nachweise beruft.

IV. Versicherung zur Zahlung auffordern

Ist die Ablehnung nicht haltbar, kann der Anspruch außergerichtlich geltend gemacht und die Versicherung zur Zahlung aufgefordert werden.

V. Vergleich verhandeln

Auch wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist, lässt sich häufig eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen, bei der zumindest ein Teil der Versicherungssumme ausgezahlt wird.

VI. Klage erheben

Wenn die Versicherung weiterhin nicht zahlt, kann eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich sein. Bei hohen Versicherungssummen besteht regelmäßig Anwaltszwang.

5. Warum ein Anwalt für Versicherungsrecht sinnvoll ist

Versicherungen prüfen Leistungsfälle in der Risikolebensversicherung oft sehr genau – insbesondere dann, wenn hohe Versicherungssummen im Raum stehen.

Ein spezialisierter Anwalt kann:

  • die Ablehnung rechtlich prüfen,
  • formale Fehler der Versicherung erkennen,
  • medizinische und vertragliche Unterlagen einordnen,
  • die Argumentation der Versicherung entkräften,
  • außergerichtlich Druck aufbauen,
  • Vergleichsmöglichkeiten verhandeln,
  • Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.

Gerade für Angehörige ist es entlastend, wenn die Kommunikation mit der Versicherung nicht allein geführt werden muss.

Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.

Unsere juristische Unterstützung

Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.

Analyse Ihrer Police: Wir prüfen, was versichert ist – und was nicht.
Bewertung der Ablehnungsgründe: Wir analysieren, ob die Leistungskürzung rechtlich haltbar ist.
Kommunikation mit dem Versicherer: Wir übernehmen die gesamte rechtliche Auseinandersetzung.
Vertretung im Klageverfahren: Wir setzen Ihre Ansprüche – wenn nötig – auch vor Gericht durch.