Mehrere hundert Verfahren erfolgreich geführt
Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen konsequent durch – außergerichtlich und vor Gericht.
Mehrere Hunderttausend Euro für Mandanten durchgesetzt
Für zahlreiche Mandantinnen und Mandanten konnten wir unrechtmäßig verweigerte Versicherungsleistungen erfolgreich sichern.
Über 20 Jahre Erfahrung im Versicherungsrecht
Seit über zwei Jahrzehnten vertreten wir Versicherungsnehmer bundesweit erfolgreich gegenüber Versicherungen.
Risikolebensversicherung zahlt nicht?
Ein Schaden am Hausrat ist für Betroffene häufig mit erheblichem Aufwand und finanziellen Folgen verbunden – etwa nach einem Einbruch, Leitungswasserschaden, Brand oder Sturm. Wenn die Hausratversicherung die Regulierung dann ablehnt oder verzögert, sollten Versicherungsnehmer die Entscheidung nicht ungeprüft hinnehmen.
Wir unterstützen Sie dabei, die Ablehnung Ihrer Hausratversicherung rechtlich prüfen zu lassen, Ansprüche durchzusetzen und – wenn sinnvoll – einen Vergleich mit der Versicherung zu erzielen.
Eine Hausratversicherung zahlt grundsätzlich dann, wenn versicherter Hausrat durch ein im Vertrag versichertes Ereignis beschädigt, zerstört oder entwendet wird.
Zum Hausrat gehören in der Regel alle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch im Haushalt dienen, etwa Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Wertsachen oder Bargeld.
Typische versicherte Risiken sind – je nach Vertrag:
Wird Hausrat im Zusammenhang mit einem Einbruch gestohlen oder beschädigt, ist regelmäßig die Hausratversicherung zuständig.
Auch Schäden durch Feuer oder vergleichbare Ereignisse können vom Versicherungsschutz umfasst sein.
Wird Hausrat etwa durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser beschädigt, kann ein Anspruch gegen die Versicherung bestehen.
Naturgefahren sind je nach Vertrag mitversichert. Für bestimmte Elementarschäden ist häufig eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
Wichtig ist: Der konkrete Versicherungsschutz ergibt sich immer aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen.
In der Praxis berufen sich Versicherungen häufig auf wiederkehrende Ablehnungsgründe.
Typische Gründe sind:
Die Versicherung behauptet, dass der Schaden oder die Höhe des Schadens nicht ausreichend belegt sei.
Gerade bei Wertsachen, Schmuck, Bargeld oder hochwertigen Elektrogeräten kommt es häufig zu Streit über den Wert der beschädigten oder entwendeten Gegenstände.
Die Versicherung behauptet, der Schaden sei zu spät gemeldet, nicht ausreichend dokumentiert oder nicht ordnungsgemäß angezeigt worden.
Manche Versicherungen berufen sich darauf, dass das konkrete Schadensereignis vom Vertrag nicht umfasst sei.
Nach einem Schadenfall sollten Versicherungsnehmer möglichst strukturiert vorgehen, um keine Nachteile zu riskieren.
Der Schaden sollte der Versicherung schnellstmöglich angezeigt werden – am besten telefonisch und zusätzlich schriftlich per E-Mail.
Fotos, Videos, Rechnungen, Kaufbelege, Inventarlisten und sonstige Nachweise sind besonders wichtig. Insbesondere im Falle eines Einbruchdiebstahls besteht die Obliegenheit, unverzüglich eine Stehlgutliste anzufertigen und bei der Polizei und der Versicherung einzureichen.
Versicherungsnehmer müssen zumutbare Maßnahmen ergreifen, um eine Vergrößerung des Schadens zu vermeiden.
Beschädigte Gegenstände sollten möglichst nicht ohne Rücksprache mit der Versicherung entsorgt oder verändert werden.
Bei Einbruchdiebstahl oder Raub sollte unverzüglich die Polizei verständigt und Anzeige erstattet werden.
Wird die Regulierung abgelehnt oder verzögert, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen:
Eine Ablehnung stellt keine endgültige Entscheidung dar. In vielen Fällen ist sie rechtlich angreifbar und sollte überprüft werden.
Sichern Sie sämtliche relevanten Dokumente, insbesondere:
Die Anwälte von Spreefels Rechtsanwälte prüfen, ob sich die Versicherung zu Recht auf Ausschlüsse, Obliegenheitsverletzungen oder fehlende Nachweise beruft, und machen Ihre Ansprüche fundiert geltend.
Wir setzen Ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich durch. Sofern erforderlich, erfolgt die gerichtliche Durchsetzung. Oft besteht auch die Möglichkeit, eine wirtschaftlich sinnvolle Vergleichslösung zu verhandeln.
Hausratversicherungen prüfen Schäden häufig sehr genau – insbesondere bei hohen Schadenssummen, Einbruchdiebstahl oder fehlenden Kaufbelegen.
Ein spezialisierter Anwalt kann:
Gerade wenn die Versicherung nicht zahlt oder die Regulierung immer weiter hinauszögert, kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein.