Tritt der Todesfall eines geliebten Menschen ein, gerät das Leben der Angehörigen aus den Fugen. In einer solchen Ausnahmesituation bedeutet die Ablehnung eines Antrags auf Leistungen aus der Risikolebensversicherung für viele Betroffene eine zusätzliche, erhebliche Belastung.
Sollten Sie einen Antrag auf Leistung der Risikolebensversicherung gestellt haben und dieser abgelehnt worden sein, unterstützt Sie die Kanzlei Spreefels Rechtsanwälte mit einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
So helfen wir Ihnen
- Fall schildern – Beschreiben Sie Ihr Anliegen unkompliziert über unser Online-Formular.
- Kostenlose Ersteinschätzung – Wir prüfen Ihren Fall und erläutern Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
- Entscheidung mit Kostensicherheit – Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten. Volle Kostentransparenz von Anfang an.
1. Was ist die Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung ist eine spezielle Art der Lebensversicherung. Wenn die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist, stirbt, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vorfeld bestimmten Bezugsberechtigten oder die Erben ausgezahlt. Falls die versicherte Person vor Ende des Vertragszeitraumes nicht stirbt, leistet die Versicherung nicht – anders als bei der kapitalbildenden Lebensversicherung.
Der Gedanke hinter der Risikolebensversicherung ist, dass schon zu Lebzeiten dafür gesorgt wird, dass ein verfrühter Tod nicht zu einer finanziellen Belastung für die Familienangehörigen wird. Die Höhe der Versicherungsleistung sowie die Vertragsdauer werden jeweils individuell bei Vertragsschluss festgelegt.
2. Wann zahlt die Risikolebensversicherung?
Damit Ihre Versicherung im Rahmen der Risikolebensversicherung Leistungen erbringt, müssen die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Vom Vertrag umfasster Todesfall
Voraussetzung ist zunächst, dass die versicherte Person – also die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist – verstorben ist.
Darüber hinaus muss der Todesfall vom vereinbarten Versicherungsschutz erfasst sein. Das ist nicht der Fall, wenn ein vertraglich geregelter Ausschlussgrund erfüllt ist.
Typische vertragliche bzw. gesetzliche Ausschlüsse sind beispielsweise:
- Suizid innerhalb von drei Jahren nach Vertragsschluss -Suizid innerhalb dieser Frist ist jedoch versichert, wenn nachgewiesen wird, dass die versicherte Person sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand, der die freie Willensbestimmung ausschloss.
- Tötung des Versicherten durch den Bezugsberechtigten oder Erben
- Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen außerhalb des Staatsgebietes der BRD – auch hier können gewisse Ausnahmen greifen.
Nur wenn kein solcher Ausschluss greift, besteht Versicherungsschutz. Beachten Sie, dass Ihre konkrete Risikolebensversicherungspolice weitere Ausschlusstatbestände enthalten kann.
2. Meldung des Versicherungsfalls an die Versicherung
Der Todesfall muss der Versicherung unverzüglich gemeldet werden. In der Regel müssen sowohl eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort als auch eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache eingereicht werden. In manchen Fällen verlangt der Versicherer weitere Nachweise und Auskünfte.
3. Häufige Gründe, aus denen eine Risikolebensversicherung die Leistungserbringung ablehnt
In der anwaltlichen Praxis zeigt sich, dass Versicherer Leistungen aus der Risikolebensversicherung aus wiederkehrenden Gründen ablehnen.
1. Falsche oder unvollständige Angaben bei Vertragsabschluss – Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Spätestens zum Zeitpunkt des Antrags auf Leistung aus der Risikolebensversicherung prüft die Versicherung, ob Vorerkrankungen und andere gesundheitliche Umstände bei Vertragsschluss korrekt angegeben wurden. Diese Dinge erfragt die Versicherung bei Vertragsabschluss, um das zu versichernde Risiko einzuschätzen und die Prämie entsprechend zu berechnen. In der Praxis nimmt der Versicherer die Meldung des Todes regelmäßig zum Anlass, die bei Antragstellung gemachten Angaben umfassend zu überprüfen – etwa durch Anfragen bei den behandelnden Ärzten.
Sind nach Auffassung des Versicherers bei Vertragsschluss unrichtige Angaben gemacht worden, wird er oft den Rücktritt vom Versicherungsvertrag oder dessen Anfechtung erklären.
Was muss angegeben werden?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung alle ihm bekannten Gefahrumstände anzugeben:
1. die für den Versicherer erheblich sind und
2. nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat
Typische Problemfälle sind:
- Verschweigen von Vorerkrankungen
- Unvollständige Angaben zu Arztbesuchen oder Behandlungen
- Falsche Angaben zu stationären Aufenthalten
- Nichtangabe riskanter Hobbys
In Ausnahmefällen kann sogar eine Offenbarungspflicht ohne konkrete Frage bestehen – nämlich dann, wenn ein Umstand offensichtlich erheblich ist.
Welche Konsequenzen drohen?
Das Gesetz sieht, wenn eine Frage des Versicherers objektiv unrichtig beantwortet wurde und der Versicherungsnehmer die an sich richtige Antwort bei Vertragsabschluss auch kannte, je nach Schwere des Verschuldens unterschiedliche Rechtsfolgen vor:
- Leichte Fahrlässigkeit oder kein Verschulden: Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherer lediglich für die Zukunft mit einer Monatsfrist gekündigt werden. Eine rückwirkende Leistungsfreiheit tritt in diesem Fall nicht ein.
- Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten. Das bedeutet: Die Versicherung muss die Todesfallleistung nicht erbringen.
- Arglistige Täuschung: Zusätzlich kann der Versicherer den Vertrag anfechten. Die Versicherung könnte z. B. die Vermutung aufstellen, dass eine zum Tode führende Erkrankung schon bei Vertragsschluss vorlag und verschwiegen wurde, um die Versicherung zu täuschen.
Wichtig zu wissen ist dabei:
Der Versicherer muss nachweisen:
- dass objektiv falsche Angaben gemacht wurden und
- dass der Versicherungsnehmer die richtige Antwort bei Vertragsschluss kannte
Das ist in der Praxis oft schwierig. Ist eine Pflichtverletzung bewiesen, liegt die Beweislast beim Anspruchsteller, darzulegen, dass kein Verschulden vorlag – was ebenfalls schwierig sein kann.
Praxisrelevant:
Oft ist es erfolgversprechender, bereits das Vorliegen einer Anzeigepflichtverletzung insgesamt in Frage zu stellen, statt nur das Verschulden zu bestreiten.
Wichtige Schutzvoraussetzung: Die Belehrungspflicht
Der Versicherer darf die Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung nur ausüben, wenn er den Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss durch eine gesonderte Mitteilung in Textform über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung aufgeklärt hat. Fehlt diese Belehrung oder genügt sie den gesetzlichen Anforderungen nicht, sind dem Versicherer diese Rechte abgeschnitten. Auch die Fragen als solche müssen mindestens in Textform gestellt worden sein.
Nur bei arglistiger Täuschung bleibt das Anfechtungsrecht des Versicherers auch ohne ordnungsgemäße Belehrung bestehen.
Was bedeutet das für Sie – und warum sollten Sie eine Ablehnung niemals einfach akzeptieren?
Eine Leistungsablehnung ist kein endgültiges Urteil, sondern der Beginn einer rechtlichen Prüfung.
Entscheidend sind insbesondere:
- Wie die Fragen des Versicherers auszulegen sind
- Ob die Antworten tatsächlich falsch waren
- Ob dem Versicherungsnehmer die Unrichtigkeit bekannt war
- Welches Verschulden vorliegt
- Ob Belehrung und Formvorschriften eingehalten wurden
- Ob Fristen bereits abgelaufen sind
Wichtig: Selbst objektiv falsche Angaben führen nicht automatisch zur vollständigen Leistungsfreiheit. Viele Ablehnungen sind bei genauer Prüfung rechtlich angreifbar.
Ein spezialisierter Anwalt kann:
- formale und inhaltliche Schwächen identifizieren
- die Erfolgsaussichten realistisch bewerten
- prüfen, ob ein Vergleich sinnvoll ist
In der Praxis zeigt sich:
-Versicherer sind häufig zu Vergleichslösungen bereit, wenn die Ablehnung angreifbar ist.
-Selbst bei unsicherer Rechtslage lässt sich oft erreichen:
- Teilzahlung der Versicherungssumme
- schnellere Lösung ohne Gerichtsverfahren
Ein Vergleich kann:
- Zeit sparen
- Kosten reduzieren
- emotionale Belastung vermeiden
Die Kanzlei Spreefels Rechtsanwälte unterstützt Sie dabei, sowohl die Erfolgsaussichten einer vollständigen Durchsetzung zu prüfen als auch – wenn sinnvoll – eine vergleichsweise Lösung zu verhandeln, die Ihren Interessen bestmöglich gerecht wird.
So helfen wir Ihnen
- Fall schildern – Beschreiben Sie Ihr Anliegen unkompliziert über unser Online-Formular.
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- Entscheidung mit Kostensicherheit – Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten. Volle Kostentransparenz von Anfang an.
2. Abgelehnte oder unzureichende Auskünfte und Nachweise
Sie müssen der Versicherung beweisen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Fehlen Auskünfte und Nachweise oder sind diese nicht aussagekräftig, kann der Antrag darauf gestützt abgelehnt werden.
Hier kommt es einerseits auf eine gute Organisation der Nachweise als auch eine freundliche, aber bestimmte Kommunikation und Kooperation mit der Versicherung an.
4. Risikolebensversicherung Leistung abgelehnt? So wehren Sie sich!
Wenn die Versicherung Ihren Antrag abgelehnt hat, können Sie wie folgt vorgehen. In jeder dieser Phasen kann eine anwaltliche Beratung und Unterstützung durch die Kanzlei Spreefels sinnvoll sein.
Schritt 1: Leistungsablehnung prüfen
Lehnt die Versicherung Ihren Antrag ab, sollten Sie die Begründung zunächst sorgfältig prüfen und die Ablehnungsgründe identifizieren. Lassen Sie diese Ablehnung durch einen Anwalt für Versicherungsrecht prüfen. Ist die Ablehnung nicht haltbar, können Sie dagegen vorgehen.
Wichtig: Akzeptieren Sie eine Ablehnung niemals ohne vorherige anwaltliche Prüfung. Was auf den ersten Blick endgültig wirkt, ist rechtlich häufig angreifbar .
Schritt 2: Ablehnungsgründe gezielt entkräftigen
Sie haben das Recht, sich gegen die Ablehnung Ihres Antrags zu wehren. Ein Spreefels Anwalt unterstützt Sie dabei, Ihren Anspruch rechtssicher zu formulieren, nachzuweisen und somit durchzusetzen.
Schritt 3: Geduld und Ausdauer zeigen
Manche Versicherungen versuchen, Verfahren in die Länge zu ziehen. Stellen Sie sich darauf ein und lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Ein Anwalt kann die Verhandlung für Sie führen, d. h. den Schriftverkehr übernehmen, Fristen überwachen und Druck auf die Versicherung ausüben.
Geduld und Ausdauer können allerdings auch in anderem Gewand eine Rolle spielen: Bei der Prüfung der Ablehnung des Versicherers und der flankierenden Unterlagen mag sich herausstellen, dass der Versicherer zwar Unrecht hat, zugleich aber vielleicht noch aus anderen, bislang noch nicht herangezogenen Gründen einen Rücktritt oder eine Anfechtung erklären könnte. In einem solchen Fall kann die Strategie auch darin bestehen, laufende Ausschlussfristen zunächst ablaufen zu lassen, ehe gegen den Versicherer vorgegangen wird.
Schritt 4: Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen
Bleibt die Versicherung trotz Widerspruchs untätig, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden.
Schritt 5: Anwalt für Versicherungsrecht einschalten
Spätestens wenn die Versicherung weiterhin nicht zahlt, sollten Sie einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen. Er kann einen letzten Versuch der außergerichtlichen Einigung unternehmen und die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen. Dabei kommt auch ein Vergleich als realistische Option in Betracht: Selbst wenn keine vollständige Leistungspflicht der Versicherung durchgesetzt werden kann, ist es häufig möglich, zumindest einen Teil der Versicherungssumme im Wege einer gütlichen Einigung zu erhalten. Ein Vergleich spart nicht nur Zeit und Prozesskosten, sondern schützt auch vor der emotionalen Belastung eines langen Gerichtsverfahrens – und ist in vielen Fällen die pragmatisch beste Lösung für alle Beteiligten.
Schritt 6: Klage gegen das Versicherungsunternehmen
Wenn alle außergerichtlichen Mittel ausgeschöpft sind, bleibt oft nur die Klage gegen das Versicherungsunternehmen. Da der Streitwert in fast jedem Fall über 10.000 Euro liegen wird, besteht gem. § 78 ZPO Anwaltszwang. Das bedeutet: Sie müssen sich von einem Anwalt vertreten lassen.
Die Kanzlei Spreefels Rechtsanwälte steht Ihnen in allen Phasen dieses Prozesses zur Seite – von der ersten Einschätzung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.