Phishing-SMS nehmen stark zu – und viele Betroffene erleben das Gleiche: eine täuschend echte Nachricht, ein kurzer Klick – und plötzlich ist Geld vom Konto verschwunden.

Erfahren Sie, was Sie jetzt sofort tun müssen, wann Ihre Bank nach § 675u BGB zur Erstattung verpflichtet ist und wie die spezialisierte Anwältin Carolyn Diepold, bekannt aus der ARD Doku Kings of Scam Ihre Rechte durchsetzt.

Sollten Sie von einem Phishing-Angriff betroffen sein, unterstützen wir Sie dabei, Ihr Geld von der Bank zurückzuerhalten und Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.

 

So helfen wir Ihnen

  1. Fall schildern – Beschreiben Sie Ihr Anliegen unkompliziert über unser Online-Formular.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung – Wir prüfen Ihren Fall und erläutern Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
  3. Entscheidung mit Kostensicherheit – Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten. Volle Kostentransparenz von Anfang an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie eine Phishing-SMS erhalten haben oder bereits Geld abgebucht wurde, müssen Sie sofort handeln.
  • Bei nicht autorisierten Zahlungen ist die Bank nach § 675u BGB grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet.
  • Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn die Bank Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.
  • Schnelligkeit, Dokumentation und die richtige Kommunikation mit der Bank entscheiden über Ihr Geld.

Warum Phishing-SMS kein Einzelfall sind

In der ARD-Dokumentation Kings of Scam wird ein erschreckendes Ausmaß sichtbar:

880.000 gestohlene Kreditkartendaten in nur sieben Monaten. Rund 20.000 davon aus Deutschland.

Besonders perfide: Laut Bankanalysen werden gestohlene Karten im Schnitt 25 Tage später eingesetzt – häufig in Brasilien, Indien, Dubai, Mexiko oder auch innerhalb Deutschlands.

Viele Betroffene merken erst durch eine Abbuchung, dass sie Opfer von Smishing (Phishing per SMS) geworden sind.

Wenn Sie Opfer von Phishing-SMS sind, ist eines wichtig:

Sie haben Pflichten – Sie haben vor allem aber klare Rechte gegenüber Ihrer Bank.

Schritt 1: Sofort die Bank anrufen und Karte sperren

Wenn Sie eine verdächtige SMS erhalten oder bereits Abbuchungen sehen:

Rufen Sie sofort Ihre Bank an.

Nutzen Sie im Zweifel die zentrale Sperrhotline 116 116.

Wichtig:

  • Zeitpunkt der Sperre notieren
  • Gesprächspartner dokumentieren
  • Vorgangsnummer verlangen
  • Bestätigung der Sperre anfordern

Je schneller Sie reagieren, desto besser. Banken prüfen später genau, wann Sie Kenntnis hatten und wann Sie gehandelt haben.

Eine verspätete Meldung kann die Bank als Argument gegen eine Erstattung nutzen.

Schritt 2: Alles dokumentieren – bevor Beweise verschwinden

Sichern Sie sofort:

  • Screenshot der Phishing-SMS
  • Telefonnummer oder Absenderkennung
  • Link der Fake-Seite (nicht erneut öffnen!)
  • Kontoauszüge mit unberechtigten Abbuchungen
  • Push-Nachrichten oder App-Freigaben

Erstellen Sie eine chronologische Übersicht:

  • Wann kam die SMS?
  • Haben Sie geklickt?
  • Haben Sie Daten eingegeben?
  • Wann bemerkten Sie Abbuchungen?
  • Wann wurde gesperrt?

Je sauberer Ihre Dokumentation, desto stärker Ihre Position.

Schritt 3: Strafanzeige erstatten

Auch wenn die Täter oft im Ausland sitzen: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei – entweder über die Online-Wache Ihres Bundeslandes oder vor Ort.

Warum das wichtig ist:

  • Sie erhalten ein Aktenzeichen
  • Es dokumentiert Ihre Ernsthaftigkeit
  • Banken verlangen häufig eine Anzeige als Nachweis

Die Anzeige erhöht zwar nicht automatisch Ihre Erfolgschancen – sie gehört aber zur vollständigen Schadensbearbeitung.

Schritt 4: Schriftliche Erstattungsforderung an die Bank (§ 675u BGB)

Der zentrale Punkt bei der Rückerstattung nach einer Phishing SMS ist § 675u BGB.

Dort ist geregelt:

Wenn ein Zahlungsvorgang nicht autorisiert wurde, muss die Bank den Betrag unverzüglich erstatten.

Unsere spezialisierte Anwältin Carolyn Diepold hat es in der ARD-Dokumentation wie folgt erklärt:

„Wenn von Ihrem Konto ein Betrag abgebucht wird, den Sie selbst nicht autorisiert haben, dann muss die Bank Ihnen den Betrag erstatten. Sie haben also einen Erstattungsanspruch gegen die Bank aus Paragraph 675u BGB.“
— Carolyn Diepold, Kings of Scam, Teil 2

Wichtig:

  • Die Erstattungspflicht besteht unabhängig davon, ob die Täter gefasst werden.
  • Die Bank darf nur verweigern, wenn sie grobe Fahrlässigkeit nachweist.
  • Die Beweislast liegt grundsätzlich bei der Bank.

Ihre schriftliche Forderung sollte enthalten:

  • konkrete Umsatzaufstellung
  • Erklärung, dass keine Autorisierung vorlag
  • Hinweis auf § 675u BGB
  • Fristsetzung (z. B. 14 Tage)

Schritt 5: Wenn die Bank ablehnt – Anwalt einschalten

Viele Banken lehnen Erstattungen mit dem Argument „grobe Fahrlässigkeit“ ab.

Doch grobe Fahrlässigkeit ist rechtlich streng definiert.

Rechtsanwältin Carolyn Diepold sagte in der ARD-Dokumentation:

„Man muss für die grobe Fahrlässigkeit schon wirklich Warnungen ignorieren, die sich jedem hätten aufdrängen müssen. Man muss ein bisschen verbrettert in eine Situation laufen.“

Typische Ablehnungsmuster:

Muster A: „Die Zahlung war autorisiert.“
→ Dann geht es um Täuschung, Irrtum oder missbräuchliche App-Freigaben.

Muster B: „Sie haben grob fahrlässig gehandelt.“
→ Dann prüft man konkret: Welche Pflichtverletzung genau?

Nicht jede Eingabe auf einer Phishing-Seite ist automatisch grob fahrlässig. Nicht jede SMS ist „offensichtlich“ erkennbar.

Gerade bei Smishing-Opfern versuchen Banken häufig, Verantwortung abzuwälzen.

Eine juristische Prüfung lohnt sich besonders bei:

  • höheren Beträgen
  • Ablehnungsschreiben mit pauschalen Vorwürfen
  • Vorwurf der TAN-Weitergabe
  • Kreditkartenbetrug

Kreditkartenbetrug – was tun?

Viele Phishing-SMS zielen auf Kreditkartendaten.

Rechtlich gilt:

  • Online-Missbrauch ohne PIN-Nutzung → Bank trägt hohe Beweislast
  • Physische Karte + PIN-Abhebung → sogenannter Anscheinsbeweis zugunsten der Bank

Aber auch dieser Anscheinsbeweis ist widerlegbar.

In der ARD-Dokumentation wurde etwa der Fall von Lucy & Fabrice gezeigt:
1.656,01 € Schaden – die Bank lehnte zunächst ab.

Ein anderer Fall: Christopher Bergmann, 247,58 € Schaden – nach hartnäckiger Auseinandersetzung wurde erstattet.

Diese Beispiele zeigen: Ablehnung der Bank bedeutet nicht, dass kein Anspruch besteht.

Warum schnelles Handeln entscheidend ist

Phishing-Systeme sind professionell organisiert. Die Täter arbeiten arbeitsteilig, international und hochskaliert.

Je schneller Sie reagieren:

  • desto geringer der Schaden
  • desto besser Ihre Beweislage
  • desto geringer das Risiko, dass Banken Fahrlässigkeit behaupten

Wenn Sie gerade Opfer geworden sind: Verlieren Sie keine Zeit.

Phishing-SMS erhalten? Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern

Wenn Ihre Bank die Erstattung verweigert oder Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen:

Wir prüfen Ihren Fall persönlich.

So helfen wir Ihnen bei Spreefels Rechtsanwälte:

  1. Sie schildern Ihren Fall online.
  2. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung.
  3. Wir setzen Ihren Anspruch gegen die Bank konsequent durch.

Lassen Sie sich nach Phishing-Betrug nicht vorschnell von Ihrer Bank abspeisen.

So helfen wir Ihnen

  1. Fall schildern – Beschreiben Sie Ihr Anliegen unkompliziert über unser Online-Formular.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung – Wir prüfen Ihren Fall und erläutern Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
  3. Entscheidung mit Kostensicherheit – Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten. Volle Kostentransparenz von Anfang an.

FAQ – Die häufigsten Fragen nach einer Phishing-SMS