Vorfälligkeitsent­schädigung: Ohne Strafzahlung raus aus dem Immobilienkredit

  • Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung
  • Vorfälligkeitsentschädigung abwehren oder zurückholen
  • Gerichtliche Erfolge bereits gegen rund 80 Banken, u.a. gegen die Commerzbank, Sparkassen und Volksbanken
  • Durchschnittlich werden 12.500 Euro eingespart

Jetzt kostenfrei und unverbindlich Hilfe anfordern!

Was ist eine Vorfälligkeits­entschädigung und wann wird sie bei einem Kredit fällig?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Zahlung, die Banken fordern, wenn Sie Ihren Kredit vor Ablauf der Zinsbindung und Laufzeit zurückzahlen möchten. Der häufigste Anlass dafür ist der Verkauf einer Immobilie – wie ein Haus oder eine Wohnung – für die Sie einen Kredit aufgenommen haben.

Die Gründe für das vorzeitige Kündigen und Zurückzahlen eines Immobilienkredits sind wiederum vielfältig: Ob Umzug, eine Scheidung oder Arbeitslosigkeit – unterschiedliche Lebensumstände machen einen solchen Schritt manchmal notwendig. Dann muss man nicht nur sein Haus, sondern auch die zugehörige Finanzierung vorzeitig loswerden.

Die Bank hat allerdings bereits mit Ihren Zinsen für mindestens 10 Jahre gerechnet. Durch eine vorzeitige Beendigung des Kredits würde ihr dieses Geld entgehen. Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung soll diese Verluste ausgleichen, weshalb auch häufig von einer „Strafzahlung” die Rede ist.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann beachtlich sein und liegt oft in fünfstelliger Höhe. Beträge von 25.000 Euro aufwärts sind dabei keine Seltenheit. Allerdings gibt es viele Umstände, unter denen sich die Zahlung vermeiden lässt oder man sie sogar nach geleisteter Zahlung zurückfordern kann.

Wann kann man die Vorfälligkeits­entschädigung bei einem Kredit abwehren?

Ihre Bank darf für eine vorzeitige Kreditrückzahlung einen Ausgleich – die Vorfälligkeitsentschädigung – von Ihnen verlangen. Doch für Kreditverträge gelten dabei strenge Vorgaben. Und wenn diese missachtet oder nicht korrekt umgesetzt wurden, besteht die Möglichkeit, die Forderung nach einer Vorfälligkeitsentschädigung anzufechten.

Der Anspruch der Bank auf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist u. a. dann ausgeschlossen, wenn im Darlehensvertrag folgende Punkte unzureichend sind:

  • Angaben zur Laufzeit des Vertrags
  • Angaben zum Kündigungsrecht der Darlehensnehmer:innen
  • Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass ein Großteil der Immobilienkreditverträge unzureichende Angaben zu diesen Punkten aufweist.

Auch die Berechnung selbst ist eine häufige Quelle von Fehlern. So hat eine 2019 veröffentlichte Studie der Marktwächter ergeben, dass in 77 % der Fälle die unabhängig errechnete Vorfälligkeitsentschädigung geringer war, als die von der Bank geforderte. Im Durchschnitt betrug die errechnete Vorfälligkeitsentschädigung 5 % weniger als die vom Anbieter geforderte.

Kann man die Vorfälligkeits­entschädigung auch zurückholen?

Wenn Sie Ihre Immobilienfinanzierung bereits beendet und eine Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt haben, können Sie diese zurückfordern. Das geht immer dann, wenn die Zahlung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Auch hier gilt: Ihnen steht die Erstattung der Strafzahlung dann zu, wenn die Informationen im Vertrag unzureichend waren.