SCHUFA – Schadensersatz für illegale Datensammlung fordern!

  • Die SCHUFA sammelt illegal Daten von Verbraucher:innen.
  • Das Verarbeiten von sogenannten Positiv-Daten ist laut der Bundesdatenschutzkonferenz illegal.
  • Jeder illegale Eintrag kann zwischen 500 und 1.000 Euro Schadensersatz einbringen.
  • Beantragen Sie jetzt Ihre kostenlose SCHUFA-Auskunft!
  • Lassen Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz gegen die SCHUFA prüfen oder unzulässige Einträge löschen!

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Welche Daten sammelt die SCHUFA?

Die SCHUFA erhält von seinen Vertragspartnern – wie z.B. Banken oder Mobilfunkanbieter – etliche personenbezogene Daten über deren Kund:innen. Darunter fallen Informationen über Bankkonten, Kredite, Anfragen und Verträge. Speichern darf die SCHUFA jedoch nur Informationen über vorliegende Zahlungsprobleme, sogenannte Negativ-Daten, um daraus die Bonität des/der Verbraucher:in zu entwickeln und Auskunft über die Zahlungsfähigkeit der entsprechenden Person zu geben. Berechnet wird diese Zahlungseignung im sogenannten SCHUFA-Score.

Welche Daten darf die SCHUFA nicht sammeln?

Die SCHUFA darf jedoch nicht alle Daten über Personen in ihrem System speichern. Neben den Negativ-Daten erhält das Unternehmen zudem auch sogenannte Positiv-Daten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um abgeschlossene Handyverträge, Konditionsanfragen für Kredite oder Wechsel von Bankkonten. Das alles sind Informationen, die zunächst nichts mit der Zahlungsfähigkeit der Verbraucher:innen zu tun haben. Laut zweier Entscheidungen der Bundesdatenschutzkonferenz aus den Jahren 2018 und 2021 ist das Speichern dieser Daten illegal.

Kann ich von der SCHUFA Schadensersatz für illegale Daten verlangen?

Die Speicherung und Verarbeitung der Positiv-Daten stellt laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Verstoß dar. Jede einzelne illegal gespeicherte Information kann einen Schadensersatzanspruch von 500 bis 1.000 Euro begründen. Selbst wenn die SCHUFA diese Daten löscht, bevor man selbst aktiv wird, ist sie nicht aus dem Schneider. Denn auch auf vergangene unzulässige Eintragungen haben Sie Schadensersatzanspruch. Wichtig ist, dass man illegale Einträge nachweisen muss. Und dabei kommt die Auskunft über die eigenen Daten ins Spiel.

Wie erhalte ich eine Auskunft über meine Daten bei der SCHUFA?

Zunächst sollte man davon absehen, die SCHUFA-Auskunft für den angebotenen Preis von ca. 30 Euro bei der SCHUFA selbst zu beantragen. Gemäß Artikel 15 der DSGVO haben Sie einen Anspruch auf eine kostenlose Auskunft über die Daten, die die SCHUFA über Sie gespeichert hat. Über unser den Auskunfts-Service unserer Partner Gansel Rechtsanwälte können Sie diese kostenlose Auskunft ganz bequem mit wenigen Klicks beantragen.

Wenn Sie dann die Auskunft von der SCHUFA erhalten haben, können Sie diese bequem bei uns hochladen und unsere Expert:innen untersuchen diese. Sollten wir Positiv-Daten in Ihrer Auskunft finden, teilen wir Ihnen dies mit und Sie können entscheiden, ob Sie den Schadensersatz durchsetzen möchten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese in der Regel die Kosten. Falls Sie keine Versicherung haben, versuchen wir Ihnen einen Prozessfinanzierer zu organisieren. Im Erfolgsfall erhält dieser einen Anteil an Ihrer Schadensersatzzahlung. Sollte die Durchsetzung nicht gelingen, trägt der Prozessfinanzierer das Kostenrisiko und Sie zahlen keinen Cent.

Wie kann ich negative SCHUFA-Einträge löschen lassen?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag hat Folgen. Spätestens beim Beantragen von Krediten oder dem Abschluss eines neuen Handyvertrages oder einer Ratenzahlung für Einkäufe kann das zum Problem werden. Fast jeder zehnte Deutsche hat bereits mit negativen Einträgen im eigenen SCHUFA-Score zu kämpfen. Kurioserweise sind viele dieser Einträge unberechtigt und können leicht gelöscht werden.

Unberechtigter Eintrag

Liegen die rechtlichen Voraussetzungen für einen negativen Eintrag gar nicht vor, weil Sie z. B. die Mahnung nie erhalten haben, die Schulden verjährt sind oder Sie sie längst beglichen haben, dann muss der Eintrag gelöscht werden.

Löschfristen

Die SCHUFA darf Ihre Daten nicht lebenslang speichern. Nach zwölf Monaten müssen Informationen zu Kreditanfragen entfernt werden. Nach drei Jahren müssen abgeschlossene Finanzierungen und Mahnverfahren rausfliegen – und die oben beschriebenen unberechtigten Einträge müssen sofort gelöscht werden,

Falsche Informationen

Hin und wieder schicken die Banken auch fehlerhafte Informationen an die SCHUFA, die dann zu einem negativen Eintrag führen. Das können etwa Daten zur Forderung selbst oder zu Ihrer Person sein. Teilweise gibt es Verwechslungen und Sie erhalten den Eintrag von jemand anderem.