Dieselskandal: Schadensersatz ohne Kostenrisiko durchsetzen

  • VW, Audi, Mercedes-Benz, BMW & Co. haben Fahrzeuge im großen Stil manipuliert.
  • Dafür steht den Betroffenen ein Schadensersatz zu.
  • Nutzen Sie den kostenlosen Online-Check unserer Partner Gansel Rechtsanwälte, um zu erfahren, ob Sie betroffen sind!

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Was ist der Diesel Abagsskandal?

2015 wurde bekannt, dass Volkswagen seine Kunden jahrelang massiv betrogen hat. Viele Modelle der Marken VW, Audi, SEAT, Skoda und Porsche, aber auch Mercedes-Benz, Opel und BMW wurden mit einer "Schummel-Software" versehen. Sie erkennt, ob ein Auto auf der Straße fährt oder auf dem Prüfstand getestet wird und reguliert die Abgasreinigung dementsprechend. Im Realbetrieb werden die nach europäischen Vorgaben erlaubten Stickoxid-Grenzwerte dabei deutlich überschritten.

Für diesen Betrug und die daraus resultierenden Wertverluste bei Diesel-Fahrzeugen müssen die Hersteller ihre Kunden entschädigen. Wir klären auf, wie genau die einzelnen Hersteller in den Betrug verwickelt sind, welche Modelle betroffen sind, wie sich die Rechtsprechung im Abgasskandal entwickelt und was es mit Wertverlusten und Fahrverboten auf sich hat.

Wieviel Schadensersatz bekommt man im Dieselskandal?

Sie sind vom Dieselskandal betroffen und wollen einen Schadensersatz durchsetzen? Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. Juni 2023 hat den Weg für einen pauschalen und leichter durchsetzbaren Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises frei gemacht. Dazu darf man das Fahrzeug behalten und muss es nicht an den Hersteller zurückgeben. Wie hoch die Entschädigung am Ende ausfallen kann, erfahren Sie hier in unserer Entschädigungs-Tabelle:

KAUFPREIS 15 % SCHADENSERSATZ LAUT BGH
10.000 € 1.500 €
15.000 € 2.250 €
20.000 € 3.000 €
25.000 € 3.750 €
30.000 € 4.500 €
35.000 € 5.250 €
40.000 € 6.000 €
45.000 € 6.750 €
50.000 € 7.500 €
55.000 € 8.250 €
60.000 € 9.000 €
65.000 € 9.750 €
70.000 € 10.500 €
75.000 € 11.250 €
80.000 € 12.000 €
85.000 € 12.750 €
90.000 € 13.500 €
95.000 € 14.250 €
100.000 € 15.000 €

 

Der BGH hat die Durchsetzung der Schadensersatzzahlung deutlich vereinfacht. So muss ab sofort nicht mehr nachgewiesen werden, dass die Hersteller sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt haben. Außerdem muss der tatsächliche Schaden nicht mehr mit einem Sachverständigen-Gutachten ermittelt werden. Das sollte die Verfahren im Dieselskandal stark beschleunigen.

Welche Marken und Modelle sind vom Dieselskandal betroffen`

MARKE MODELLE
VW u.a. Golf, Polo, Passat, Tiguan, Jetta, Scirocco, Beetle, Eos, Sharan, Touareg, Caddy, Amarok, Arteon, T-Roc, Crafter, T5, T6, Crafter
Audi u.a. A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT
Skoda u. a. Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti
SEAT u.a. Alhambra, Altea, Exeo, Leon, Toledo
Porsche Cayenne, Macan, Panamera
Mercedes-Benz u.a. A-, B-, C-, E-, R-, S-, M-, V-, G-Klasse, GLK, GLC, GLE, Citan, Sprinter, Vito, Viano, Marco Polo
BMW u.a. 1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 7er, X1, X3, X4, X5, X6
Opel u.a. Insignia, Zafira, Cascada, Movano
Iveco (Wohnmobile) Daily, Daily Hi-Matic, Daily 4x4
Fiat (Wohnmobile) Ducato