Versicherung zahlt nicht: In 5 Schritten Leistung durchsetzen
Ob nach einem Unfall, bei Berufsunfähigkeit oder bei einem Wasserschaden im Haus: Versicherungen dürfen Leistungen nur in bestimmten Fällen verweigern. Wenn Sie als Versicherungsnehmer Ihre Pflichten eingehalten haben und der Schaden versichert ist, muss die Versicherung zahlen. Wir zeigen Ihnen, warum Leistungen abgelehnt werden, welche Rechte Sie haben und wie Sie mit juristischer Unterstützung Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.
Wenn Ihre Versicherung die Zahlung verweigert, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Versicherungsrecht zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
So helfen wir Ihnen:
- Fall schildern – Beschreiben Sie Ihr Anliegen unkompliziert über unser Online-Formular.
- Kostenlose Ersteinschätzung – Wir prüfen Ihren Fall und erläutern Ihnen telefonisch Ihre Erfolgsaussichten gegenüber Ihrer Versicherung.
- Entscheidung mit Kostensicherheit – Nach der Ersteinschätzung entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten. Sie wissen von Anfang an genau, welche Kosten entstehen und wer sie trägt.
Das Wichtigste in Kürze
- Versicherungen übernehmen bei vertraglich geregelten Risiken die Kosten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
- Probleme entstehen, wenn Leistungen verweigert werden – in der Regel wegen vertraglicher Ausschlüsse, Fehlverhalten des Versicherungsnehmers oder fehlender Beweise.
- Versicherung ist verpflichtet, bei Leistungspflicht zu zahlen – bei Verzögerungen können Verzugszinsen und ggf. Schadensersatzansprüche bestehen.
- Wir können Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung effektiv durchzusetzen – schnell, fundiert und mit dem nötigen Fachwissen.
1. Warum zahlt meine Versicherung nicht? Gründe
Wenn eine Versicherung nicht zahlt, liegt das selten an "Böswilligkeit", sondern meist an einem dieser typischen Gründe – die aber nicht immer rechtens sind.
1. Der konkrete Schaden ist nicht durch den Vertrag abgedeckt
Ob ein Schaden versichert ist, hängt wesentlich vom vereinbarten Leistungsumfang und den vertraglichen Ausschlüssen ab. Manche Risiken sind nur unter bestimmten Voraussetzungen oder mit zusätzlichen Vertragsbestandteilen abgedeckt. Auch zwischen älteren und neueren Tarifgenerationen können deutliche Unterschiede bestehen.
2. Wartezeiten nach Vertragsabschluss
Viele Versicherungen zahlen erst nach einer gewissen Zeit, z. B. drei Monate nach Vertragsbeginn. Diese Frist heißt Wartezeit und ist besonders häufig bei Zahnzusatz‑ oder Berufsunfähigkeitsversicherungen zu finden.
3. Falsche Angaben beim Antrag
Wer beim Abschluss der Versicherung wichtige Informationen nicht angibt – etwa bestehende Vorerkrankungen oder Vorschäden – verletzt die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht. Die Folge kann sein, dass die Versicherung gar nicht oder nur teilweise zahlt.
4. Verletzung von Mitwirkungspflichten
Nach einem Schaden müssen Sie z. B. den Schaden schnell melden, Belege einreichen oder bei der Aufklärung mithelfen. Tun Sie das nicht, kann das als Obliegenheitsverletzung gewertet werden – und die Leistung wird gekürzt oder verweigert.
Hinweis: „Obliegenheiten“ sind Pflichten, die Sie nach dem Versicherungsvertrag erfüllen müssen – zum Beispiel pünktliche Meldung, richtige Angaben, Mitwirkung beim Gutachten.
5. Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben – etwa durch Trunkenheit am Steuer – darf die Versicherung die Zahlung reduzieren oder komplett verweigern. Bei grober Fahrlässigkeit kommt es auf den Einzelfall an. Bei Vorsatz (also absichtlicher Schaden) gibt es meist gar keine Leistung.
6. Fehlende Beweise
Sind Schäden nicht ausreichend belegt, kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen. Fotos, Gutachten von Ärzten oder Sachverständigen, Rechnungen, polizeiliche Protokolle oder Zeugenaussagen können helfen, den Schaden nachzuweisen. Eine gute Dokumentation erleichtert die Regulierung erheblich.
Wichtig: Bei einer Ablehnung oder Kürzung der Versicherungsleistung sollten Sie den Vorgang unbedingt anwaltlich prüfen lassen – besonders, wenn es um höhere Schadenssummen geht. Die Begründungen der Versicherung sind oft rechtlich angreifbar oder dienen lediglich dazu, Zahlungen zu verzögern oder zu vermeiden. Ein Anwalt kann die Situation rechtlich bewerten und Ihre Ansprüche gezielt und effektiv durchsetzen.
2. Worauf Sie bei Versicherungen achten müssen
Ihre Versicherung zahlt nicht? Je nach Vertrag und Art des Schadens gibt es Besonderheiten, die Sie kennen sollten. Ob Auto, Berufsunfähigkeit oder Hausrat: Wir zeigen Ihnen, worauf zu achten ist:
Kfz-Versicherung
- Vorsicht bei Fahren unter Alkohol/Drogen: Das kann zu kompletter Leistungsverweigerung führen.
- Zubehör und Tuning sind oft nicht automatisch mitversichert. Wer solche Extras nicht angibt oder zusätzlich absichert, bekommt im Schadensfall möglicherweise keine Erstattung.
- Obliegenheit: Unfall unverzüglich melden – auch bei kleineren Schäden.
Berufsunfähigkeitsversicherung
- Ablehnungen basieren oft auf der Behauptung, dass keine „echte“ Berufsunfähigkeit vorliegt.
- Abstrakte Verweisung: Die Versicherung meint, Sie könnten theoretisch einen anderen Beruf ausüben – obwohl Sie Ihren eigentlichen Job nicht mehr machen können.
- Wichtig: Detaillierte ärztliche Gutachten, Nachweise über den Berufsalltag und kompetente anwaltliche Unterstützung erhöhen die Chancen deutlich, die Leistungen erfolgreich durchzusetzen.
Zahnzusatzversicherung
- Kein Schutz, wenn die Behandlung vor Vertragsbeginn begonnen wurde.
- Wartezeiten beachten – oft bis zu 8 Monate.
- Kosmetische Eingriffe werden häufig abgelehnt – nur medizinisch notwendige Behandlungen sind versichert.
Wohngebäude-/Hausratversicherung
- Prüfen Sie, ob Elementarschäden mitversichert sind – oft nur mit Zusatzbaustein.
- Achten Sie auf sogenannte „Sicherungsobliegenheiten“ (z. B. Dachrinnenpflege, Rückstausicherung) – wenn Sie hier nachlässig sind, kann die Versicherung kürzen.
- Nebengebäude (Garage, Gartenhaus) sind oft nicht automatisch versichert.
Krankenversicherung
- Streit gibt es häufig bei neuen oder teuren Therapien – hier wird oft die medizinische Notwendigkeit bestritten.
- Manche Leistungen müssen vorab beantragt und genehmigt werden – z. B. Reha, Hilfsmittel, Operationen im Ausland.
- Tipp: Immer ärztliche Stellungnahme und Behandlungsplan einreichen.
3. Welche Rechte habe ich als Versicherungsnehmer?
Viele Versicherte wissen nicht: Sie haben klare gesetzliche Rechte – auch und gerade wenn die Versicherung eine Leistung ablehnt.
- Recht auf Begründung: Die Versicherung muss schriftlich erklären, warum sie nicht zahlt – mit nachvollziehbaren Gründen.
- Recht auf Auszahlung: Wenn der Vertrag gültig ist, Sie alle Pflichten eingehalten haben und der Schaden gedeckt ist, besteht ein klarer Anspruch auf Zahlung.
- Recht auf Verzugszinsen: Reagiert die Versicherung nicht fristgerecht oder zögert die Zahlung heraus, steht Ihnen neben der Hauptleistung auch Verzugszinsen zu – gesetzlich geregelt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
- Recht auf Abschlagszahlung: Wenn der Schaden zwar noch nicht komplett geklärt ist, aber ein Teilbetrag eindeutig feststeht, dürfen Sie eine Teilzahlung verlangen.
- Recht auf unabhängiges Gutachten: Sie müssen das Gutachten der Versicherung nicht einfach hinnehmen. Sie können selbst ein Gegengutachten beauftragen – etwa bei Berufsunfähigkeit oder Kfz-Schäden.
- Recht auf Widerspruch und Beschwerde: Lehnt die Versicherung ab, dürfen Sie Widerspruch einlegen. Bei Bedarf auch eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann oder der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) einreichen.
4. In 5 Schritten zur Leistung der Vesicherung | Checkliste
Wenn die Versicherung nicht zahlt oder sich wochenlang nicht meldet, ist das frustrierend – aber kein Grund zur Resignation. Viele Versicherte wissen nicht, dass sie mit ein paar klaren Schritten rechtlich gut aufgestellt sind. Wichtig: Halten Sie alle Fristen ein und dokumentieren Sie alles sauber. So verschaffen Sie sich eine starke Ausgangsposition.
1. Schaden richtig melden und dokumentieren
- Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich – am besten schriftlich.
- Dokumentieren Sie alles: Fotos vom Schaden, Rechnungen, Zeugenaussagen, Gutachten.
- Bewahren Sie alle Originalbelege und Schriftwechsel auf.
2. Ablehnungsbescheid prüfen
- Verlangen Sie eine schriftliche Begründung, wenn die Versicherung ablehnt.
- Prüfen Sie: Ist der Schaden laut Vertrag gedeckt? Wurden wirklich Pflichten verletzt?
3. Schriftlich Frist setzen
- Keine Reaktion auf Ihre Meldung? Dann setzen Sie der Versicherung schriftlich eine Frist (z. B. 14 Tage).
- Erst durch diese Frist gerät die Versicherung in Verzug – das ist wichtig, wenn Sie Verzugszinsen oder Schadensersatz geltend machen wollen.
4. Widerspruch einlegen
- Sie können gegen die Ablehnung formell Widerspruch einlegen.
- Begründen Sie den Widerspruch nachvollziehbar und legen Sie Belege bei (Fotos, Rechnungen, Gutachten etc.).
5. Anwalt einschalten
- Spätestens wenn Sie mit der Versicherung nicht weiterkommen, empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung.
- Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann beurteilen, ob die Ablehnung rechtens ist, Widerspruch einlegen und Klage erheben.
5. Was tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt?
Wenn jemand Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig ist, haben Sie in der Regel einen Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Zahlt die gegnerische Versicherung nicht oder lehnt die Leistung ab, können Sie Folgendes tun:
Schuldfrage klären
Oft verweigert die gegnerische Versicherung die Zahlung, weil sie den Schadenhergang anders darstellt oder Ihnen eine Teilschuld zuschreibt. Ein Anwalt kann helfen, den Sachverhalt rechtlich sauber aufzuarbeiten und Ihre Ansprüche klar zu begründen.
Direkte Kommunikation
Senden Sie der gegnerischen Versicherung Fotos, Gutachten, Zeugenberichte. Achten Sie darauf, alles schriftlich zu dokumentieren und setzen Sie eine Frist zur Leistungserbringung.
Verletzung von Pflichten prüfen
Hat der Verursacher den Schaden ordnungsgemäß seiner Versicherung gemeldet? Verspätete oder unterlassene Meldungen können die Regulierung verzögern.
Anwalt einschalten
Bei größeren Schäden, Personenschäden oder wenn die gegnerische Versicherung nicht reagiert, kann ein Anwalt für Versicherungsrecht helfen. Er kann auch direkt Ansprüche gegen den Schädiger geltend machen.
Gerichtsverfahren
Wenn außergerichtlich keine Einigung möglich ist, bleibt der Weg zur Klage. Dann wird vor Gericht geprüft, ob die Versicherung zahlen muss.
6. FAQ zum Versicherungsrecht
Ja, eine Klage ist auch möglich, wenn die Versicherung nicht ausdrücklich abgelehnt hat, sondern sich einfach nicht meldet oder die Regulierung verzögert. Voraussetzung ist, dass Sie der Versicherung zuvor eine angemessene Frist zur Entscheidung gesetzt haben (z. B. 14 Tage). Erfolgt keine Reaktion, befindet sich die Versicherung im Verzug – und Sie können Zahlungsklage erheben (§ 286 BGB). Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann Sie bei der Fristsetzung und Klageeinreichung unterstützen.
Nein, Sie müssen eine Teilzahlung nicht automatisch als endgültige Einigung akzeptieren. Wenn die Versicherung nur einen Teilbetrag leistet, ohne die restlichen Forderungen eindeutig abzulehnen oder zu erklären, ist die Angelegenheit noch offen. Wichtig ist: Quittieren Sie keine „Abfindung“, ohne die rechtlichen Folgen zu prüfen. Ein Anwalt kann prüfen, ob Sie Anspruch auf den vollen Betrag haben oder ob die Kürzung rechtswidrig ist.
Sie dürfen jederzeit ein eigenes (unabhängiges) Gutachten auf eigene Kosten einholen, wenn Sie das Gutachten der Versicherung für fehlerhaft oder unvollständig halten. Bei hohen Streitwerten ist das oft entscheidend. Bei Gericht werden regelmäßig gerichtliche Sachverständige eingesetzt, wenn es zu Beweisfragen kommt.
Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können als Obliegenheitsverletzung gewertet werden – und die Versicherung kann versuchen, sich darauf zu berufen, um die Leistung zu verweigern (§ 28 VVG). Entscheidend ist jedoch: War der Fehler vorsätzlich, grob fahrlässig oder schlicht ein Versehen? Nur bei vorsätzlicher Täuschung kann der Versicherungsschutz vollständig entfallen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Leistungskürzung oft nicht zulässig. Ein Anwalt kann helfen, die Schwere des Vorwurfs juristisch korrekt einzuordnen.
Ja, wenn sich die Versicherung verzugsbedingt nicht rechtzeitig an die Zahlungspflicht hält, haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen (§ 288 BGB) und ggf. weiteren Schadensersatz, z. B. Anwaltskosten, Finanzierungskosten, entgangene Gewinne oder Folgeschäden durch verzögerte Reparaturen. Je nach Versicherungstyp können Sie sogar Schmerzensgeld geltend machen (z. B. bei Personenschaden nach Kfz-Unfall). Entscheidend ist: Sie müssen den Verzug nachweislich herbeigeführt haben – also z. B. durch eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung.