Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht: Was Sie jetzt tun können
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) soll eigentlich finanzielle Sicherheit bieten, wenn man seinen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann. Doch was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Wir zeigen, welche Gründe es für eine Leistungsverweigerung gibt, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich juristisch zur Wehr setzen können.
Sollte Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigern, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Versicherungsrecht zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
So helfen wir Ihnen:
- Fall schildern – Beschreiben Sie Ihr Anliegen unkompliziert über unser Online-Formular.
- Kostenlose Ersteinschätzung – Wir prüfen Ihren Fall und erläutern Ihnen telefonisch Ihre Erfolgsaussichten gegenüber Ihrer Versicherung.
- Entscheidung mit Kostensicherheit – Nach der Ersteinschätzung entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten. Sie wissen von Anfang an genau, welche Kosten entstehen und wer sie trägt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn Sie Ihren aktuellen Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können.
- Sie gilt als private Absicherung und ist nicht mit der staatlichen Erwerbsminderungsrente zu verwechseln.
- Anspruch auf BU-Rente besteht ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %.
- Viele Versicherer verweigern die Zahlung – oft mit fragwürdigen Begründungen.
- Wir können Ihnen dabei helfen, Ihre Erfolgsaussichten zu prüfen und Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung effektiv durchzusetzen.
1. Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die BU-Versicherung zahlt in der Regel dann, wenn Sie:
- mindestens 50 % berufsunfähig sind,
- Ihre Einschränkung voraussichtlich länger als 6 Monate oder sogar 3 Jahre andauert (je nach Vertrag),
- alle erforderlichen medizinischen Nachweise vorgelegt haben,
- keine falschen Angaben bei Vertragsschluss gemacht haben,
- die Erkrankung nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
Die Berufsunfähigkeit muss in der Regel durch ein ärztliches Gutachten belegt werden. Wichtig: Ein Attest Ihres Hausarztes reicht oft nicht aus – Versicherer verlangen häufig objektive Gutachten, teilweise durch eigene Gutachter.
2. Häufige Gründe, warum die BU-Versicherung nicht zahlt
1. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der Vorwurf, dass beim Vertragsabschluss Vorerkrankungen verschwiegen wurden. Selbst vermeintlich harmlose Beschwerden wie Heuschnupfen müssen unter Umständen angegeben werden – andernfalls droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Wichtig zu wissen:
- Versicherungen dürfen Verträge anfechten, wenn sie von einer arglistigen Täuschung ausgehen.
- Die Beweislast liegt allerdings bei der Versicherung.
- Die Anfechtung ist nur innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsabschluss möglich.
2. Erkrankung ist im Vertrag ausgeschlossen
Viele Versicherer schließen bestimmte Krankheiten von vornherein aus – etwa:
- Bandscheibenvorfälle
- Asthma oder Rheuma
- Multiple Sklerose, Morbus Crohn
- Bestimmte Tumorerkrankungen
Wenn Ihre Berufsunfähigkeit genau auf eine ausgeschlossene Krankheit zurückgeht, verweigert die Versicherung in der Regel jede Zahlung.
3. Schleppende Bearbeitung
Einige Versicherungen setzen auf Zermürbungstaktiken:
- sie fordern immer neue Unterlagen,
- verlangen zusätzliche Gutachten,
- oder lassen Anträge einfach unbearbeitet.
Ziel ist oft: Der Versicherte gibt irgendwann auf.
4. Berufsunfähigkeit wird angezweifelt
Die 50-%-Grenze ist schwer zu beurteilen. Besonders bei psychischen Erkrankungen tun sich viele Versicherer schwer, eine Berufsunfähigkeit anzuerkennen – trotz klarer Diagnosen oder sogar Bescheide der Rentenversicherung.
5. „Abstrakte Verweisung“ auf anderen Beruf
Vor allem ältere BU-Verträge enthalten noch die Klausel der abstrakten Verweisung. Sie erlaubt es Versicherungen, den Versicherten auf einen anderen, zumutbaren Beruf zu verweisen – unabhängig davon, ob er dort eine Anstellung findet.
Gerichte sehen das heute zunehmend kritisch. Dennoch: Wer eine solche Klausel im Vertrag hat, braucht juristische Unterstützung, um seinen Anspruch durchzusetzen.
3. Was tun, wenn die BU-Versicherung nicht zahlt?
Hier sind 7 Schritte, mit denen Sie sich erfolgreich gegen eine Leistungsverweigerung wehren können:
Schritt 1: Begründung prüfen
Lesen Sie die Ablehnung genau. Oft sind die Argumente juristisch angreifbar. Lassen Sie die Begründung durch eine Anwaltskanzlei für Versicherungsrecht prüfen.
Schritt 2: Widerspruch einlegen
Sie können gegen die Ablehnung schriftlich widersprechen und weitere Nachweise (z. B. Gutachten) nachreichen.
Schritt 3: Alle Unterlagen sammeln
Sorgen Sie für eine lückenlose Dokumentation Ihrer Erkrankung, Behandlung, Arbeitsunfähigkeit und bisherigen Kommunikation mit der Versicherung.
Schritt 4: Eigenes Gutachten einholen
Lassen Sie sich nicht ausschließlich von einem Gutachter der Versicherung untersuchen – holen Sie eine zweite ärztliche Meinung ein.
Schritt 5: Ombudsmann einschalten
Bei langen Verzögerungen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Dies ist die unabhängige Schlichtungsstelle der Branche.
Schritt 6: Anwalt einschalten
Spätestens jetzt sollten Sie sich rechtlich vertreten lassen. Ein Anwalt kann Ihren Anspruch fundiert und mit Nachdruck geltend machen.
Schritt 7: Klage einreichen
Lässt sich außergerichtlich keine Einigung erzielen, bleibt nur der Gang vor Gericht. Dabei müssen Sie von einem Anwalt vertreten werden.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern
Viele Versicherungen hoffen, dass Sie klein beigeben – besonders wenn die Prozesse lang und aufreibend sind. Doch Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen.
Mit einem versierten Anwalt für Versicherungsrecht an Ihrer Seite steigen Ihre Chancen erheblich, die vertraglich vereinbarte BU-Rente durchzusetzen.
4. FAQ zur BU-Versicherung
Wenn das Gutachten der Versicherung Ihre Berufsunfähigkeit verneint, sollten Sie ein eigenes, unabhängiges Gutachten einholen – idealerweise bei einem Facharzt mit Erfahrung in BU-Fällen. Dieses können Sie der Versicherung oder dem Gericht im Streitfall entgegenstellen. Wichtig: Das Gegengutachten sollte neutral, objektiv und fachlich fundiert sein.
In manchen Fällen erkennt die Versicherung nur eine Teil-Berufsunfähigkeit an (z. B. unter 50 %). Dann sollten Sie die medizinischen und beruflichen Angaben nochmals prüfen lassen. Ein spezialisiertes Gutachten oder eine Nachbesserung Ihrer Unterlagen kann helfen, den vollen Leistungsanspruch durchzusetzen.
Es gibt keine gesetzliche Frist, aber Gerichte sehen übermäßige Verzögerungen kritisch. Üblich sind 4–8 Wochen für eine erste Einschätzung – länger nur bei komplexen Fällen. Zieht sich die Prüfung über Monate, kann das als rechtswidrige „Verzögerungstaktik“ gewertet werden. Sie können dann eine Frist setzen oder sich an den Versicherungsombudsmann wenden.
Die abstrakte Verweisung ist umstritten – sie erlaubt der Versicherung, Sie auf einen theoretisch möglichen Beruf zu verweisen. Sie müssen diesen Beruf aber realistisch ausüben können – körperlich, psychisch und sozial. Wenn das nicht der Fall ist (z. B. wegen Alter, Ausbildung, Arbeitsmarkt), kann die Verweisung unzulässig sein. Hier lohnt sich in jedem Fall juristischer Beistand.