Bankrecht

# Phishing: Wann die Bank haftet – und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen
![von Dr. Timo Gansel](assets/images/p/_9153-xqybhenbkjdmmx5.webp)Dr. Timo Gansel
Aktualisiert am 23.12.2025
Phishing-Angriffe nehmen zu – und immer mehr Verbraucher sehen sich plötzlich mit einem leergeräumten Konto konfrontiert. Die Täter agieren raffiniert, nutzen täuschend echte E-Mails, Webseiten oder Anrufe und stehlen vertrauliche Daten. Die gute Nachricht: In vielen Fällen haftet Ihre Bank – und muss den Schaden erstatten.
Erfahren Sie, wann ein Anspruch auf Erstattung besteht, was Sie im Ernstfall tun sollten und wie ein spezialisierter Anwalt Ihre Rechte durchsetzt.
**Sollten Sie von einem Phishing-Angriff betroffen sein, unterstützen wir Sie dabei, Ihr Geld von der Bank zurückzuerhalten und Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.**
So helfen wir Ihnen
1. **Fall schildern** – Beschreiben Sie Ihr Anliegen unkompliziert über unser Online-Formular.
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## Das Wichtigste in Kürze
- Phishing ist eine Betrugsmasche, bei der Kriminelle über gefälschte E-Mails, SMS, Anrufe oder Webseiten sensible Bankdaten stehlen.
- In vielen Fällen haftet die Bank bei unautorisierten Zahlungen – eine Erstattung ist laut § 675u BGB verpflichtend.
- Die Bank darf die Rückzahlung nur verweigern, wenn dem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
- Grobe Fahrlässigkeit liegt z. B. vor, wenn Zugangsdaten am Telefon preisgegeben oder offensichtliche Warnungen ignoriert wurden.
- Phishing-Opfer sollten sofort Konto und Karten sperren, Beweise sichern, Anzeige erstatten und rechtliche Beratung einholen.
- Wir helfen Betroffenen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und setzen uns dafür ein, dass die Bank die unberechtigten Abbuchungen wieder gutschreibt.

## 1. Was ist Phishing – und wie funktioniert es?
Der Begriff Phishing setzt sich aus Password und Fishing zusammen – es geht also um das „Angeln“ nach Passwörtern und sensiblen Daten. Kriminelle setzen dabei auf gefälschte:
- E-Mails („Phishing-Mails“)
- SMS („Smishing“)
- Webseiten (Fake-Logins von Banken oder Online-Shops)
- Anrufe („Vishing“)
- Messenger-Nachrichten (WhatsApp, Signal etc.)
Ziel ist stets, an vertrauliche Zugangsdaten zum Online-Banking oder Kreditkartendaten zu gelangen. In vielen Fällen installieren sich zusätzlich Schadprogramme, die im Hintergrund Daten ausspionieren.

## 2. Konto leergeräumt – Wer haftet nach einem Phishing-Angriff?

### Bank haftet in der Regel – bei nicht autorisierten Zahlungen
Laut § 675u BGB ist Ihre Bank verpflichtet, nicht autorisierte Abbuchungen zu erstatten – also Überweisungen oder Belastungen, die Sie nicht selbst freigegeben haben. Selbst wenn die Täter Zugriff auf Ihre Online-Banking-App hatten, muss die Bank in vielen Fällen zahlen.

### Ausnahme: Grobe Fahrlässigkeit des Kunden (§ 675v BGB)
Nur wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, darf die Bank die Erstattung verweigern. Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten:
- Preisgabe der PIN am Telefon
- Eingabe von Daten auf erkennbar gefälschter Webseite
- Gemeinsame Aufbewahrung von Karte und PIN
- Installation unsicherer Software trotz Warnhinweisen
**Wichtig:** Die Bank muss grobe Fahrlässigkeit beweisen. Und die Rechtsprechung ist hier streng – nicht jeder Fehler führt zur Haftung des Kunden.

### Leichte Fahrlässigkeit? Haftung maximal bei 50 Euro
Wenn Ihnen ein kleines Versehen passiert ist, gilt § 675v Abs. 1 BGB: In diesem Fall dürfen höchstens 50 € von Ihnen verlangt werden.

## 3. Was tun, wenn ich auf Phishing hereingefallen bin?
Wenn Sie Opfer von Phishing geworden sind, können Sie Folgendes tun:
1. 1. **Bank informieren & Konto sperren** Rufen Sie sofort Ihre Bank an und lassen Sie Ihr Online-Banking und ggf. Karten sperren. Nutzen Sie dazu ggf. die Sperr-Hotline 116 116.
    2. **Beweise sichern** Speichern Sie E-Mails, Screenshots von SMS, URLs der Fake-Seite, Buchungsbelege etc. – alles kann später vor Gericht relevant sein.
    3. **Zugangsdaten ändern** Ändern Sie alle Passwörter – nicht nur beim Online-Banking, sondern auch bei E-Mail-Diensten oder Shopping-Plattformen.
    4. **Anzeige bei der Polizei erstatten**
        Melden Sie den Betrug – so können Ermittlungen beginnen und ggf. eine Rückverfolgung stattfinden.
    5. **Anwalt kontaktieren** Lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie gegenüber der Bank Angaben machen. Unbedachte Aussagen können Ihren Anspruch gefährden.

## 4. Wie hilft mir ein Anwalt bei Phishing-Schäden?
Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann:
- Den Vorwurf grober Fahrlässigkeit entkräften
- Den Rückzahlungsanspruch bei der Bank durchsetzen
- Sie bei der Beweissicherung unterstützen
- Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen
- Gegen Unternehmen vorgehen, die unrechtmäßig abgebucht haben
Ein erfahrener Anwalt kennt die juristische Argumentation, die Banken häufig verwenden – und kann gezielt dagegen vorgehen.

## 5. Wann bekommen Phishing-Opfer ihr Geld zurück?
Ob Sie nach einem Phishing-Betrug Ihr Geld zurückbekommen, hängt vom Einzelfall ab.
Die Chancen stehen aber gut, wenn:
- Sie die Transaktion nicht autorisiert haben
- Keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt
- Die Bank Sicherheitslücken hatte
In der Praxis versuchen Banken oft, die Verantwortung auf die Kunden abzuwälzen. Mit anwaltlicher Unterstützung erhöhen sich Ihre Erfolgschancen deutlich.

## 6. Wie kann ich mich vor Phishing schützen
Mit diesen **8 Tipps** können Sie sich effektiv vor Phishing schützen:
- Niemals Zugangsdaten über Links oder Mails eingeben.
- Keine Anhänge oder Links in verdächtigen Nachrichten öffnen.
- Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
- Antiviren-Software und Updates regelmäßig durchführen.
- Keine PIN oder TAN per Telefon weitergeben.
- Verdächtige Nachrichten an die Bank oder Verbraucherzentrale melden.
- Sich über aktuelle Betrugsmaschen informieren (z. B. über den Phishing-Radar der Verbraucherzentrale).
- Keine Apps oder Software aus unbekannten Quellen installieren.
