von Dr. Timo Gansel
Dr. Timo Gansel
Aktualisiert am

Wer im Online-Banking die Meldung „Derzeit sind keine Verfügungen von Ihrem Konto möglich“ sieht, hat keinen oder nur noch eingeschränkten Zugriff auf sein Konto. Dahinter können zwar harmlose Gründe stecken – etwa ein inaktives Girokonto ohne Guthaben, technische Störungen oder Wartungsarbeiten der Bank. In vielen Fällen liegt jedoch eine weiterreichende Maßnahme vor: die Kontosperrung. Für Betroffene hat sie gravierende Folgen – Überweisungen, Daueraufträge, Bargeldabhebungen und selbst Einzahlungen sind in dieser Zeit nicht möglich.

Doch nicht jede Sperre ist rechtmäßig. Banken greifen zunehmend auf automatisierte Verfahren und den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) zurück. Diese Systeme arbeiten nach festen Algorithmen und können individuelle Besonderheiten nur eingeschränkt berücksichtigen. Das führt immer wieder zu Kontosperrungen, die sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen.

Sollten Sie von einer Kontosperrung betroffen sein, unterstützen wir Sie bei der Aufklärung des Sachverhalts und bei der Freischaltung Ihres Bankkontos.

So helfen wir Ihnen:

  • Fall schildern – Beschreiben Sie Ihr Anliegen unkompliziert über unser Online-Formular.
  • Kostenlose Ersteinschätzung – Wir prüfen Ihren Fall und erläutern Ihnen telefonisch Ihre rechtlichen Möglichkeiten gegen die Kontosperrung vorzugehen.
  • Entscheidung mit Kostensicherheit – Nach der Ersteinschätzung entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten. Dabei wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten entstehen und wer sie trägt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Kontosperrung kann plötzlich und ohne Ankündigung erfolgen – etwa bei Geldwäscheverdacht, Pfändungen oder behördlichen Anordnungen.
  • Überweisungen, Abhebungen und Daueraufträge sind während der Sperre nicht möglich – die finanzielle Handlungsfähigkeit ist stark eingeschränkt.
  • Häufig stecken automatisierte Prüfverfahren dahinter, die auch zu unberechtigten Sperren führen können.
  • Die Dauer der Sperre reicht von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten – je nach Grund und Klärung.
  • Betroffene sollten den Sperrgrund sofort klären, geforderte Nachweise schnell einreichen und bei schwerwiegenden Vorwürfen anwaltliche Hilfe hinzuziehen.
  • Wir helfen Betroffenen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und setzen uns für eine schnelle Aufhebung unberechtigter Sperren ein.

1. Gründe für eine Kontosperrung

Es gibt verschiedene Gründe, warum Banken ein Konto sperren können. Häufige Ursachen sind:

  • Verdacht auf Geldwäsche oder Betrug – Auffällige oder nicht nachvollziehbare Transaktionen führen oft zu einer vorsorglichen Sperre, bis die Herkunft der Gelder geklärt ist.
  • Anordnung durch das Finanzamt – Offene Steuerforderungen (z. B. Einkommen- oder Umsatzsteuer) können dazu führen, dass das Finanzamt eine Kontopfändung veranlasst.
  • Pfändung durch Gläubiger – Bei titulierten Forderungen können auch andere Gläubiger eine Sperre durchsetzen. Aufgehoben wird sie in der Regel erst, wenn die Schuld vollständig beglichen oder eine Ratenzahlung vereinbart wurde.
  • Überziehung oder Vertragsverstöße – Wird das Konto dauerhaft überzogen oder verstößt der Kunde wiederholt gegen die Vertragsbedingungen, kann die Bank einschreiten.
  • Verdacht auf Missbrauch durch Dritte – Bei ungewöhnlichen oder verdächtigen Transaktionen sperren Banken Konten auch zum Schutz ihrer Kunden, etwa im Fall von Phishing oder unautorisierten Zugriffen.

2. Kann mein Konto ohne Ankündigung gesperrt werden?

Grundsätzlich ist eine vorherige Information üblich, damit der Kunde weiß, weshalb die Sperrung erfolgt und wie lange sie andauert. Eine gesetzliche Pflicht zur Vorwarnung besteht jedoch nicht.

Das bedeutet: Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein Konto auch ohne Ankündigung gesperrt – insbesondere bei Verdacht auf betrügerische Aktivitäten oder bei unautorisierten Zugriffen. In solchen Fällen berufen sich Banken auf ihre gesetzlichen Pflichten zur Geldwäscheprävention und zur Sicherung des Zahlungsverkehrs.

3. Wie lange darf ein Konto gesperrt werden?

Die Dauer einer Kontosperrung lässt sich nicht pauschal festlegen – sie hängt stark vom Grund der Sperre und der Geschwindigkeit der Klärung ab.

  • Einfache Fälle, etwa kleinere Unstimmigkeiten oder eine kurzfristige Sicherheitsprüfung, dauern meist nur wenige Tage.
  • Komplexere Sachverhalte, etwa bei Geldwäscheverdacht, Identitätsproblemen oder Betrugsfällen, können Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen.
  • Behördliche Ermittlungen oder Pfändungen führen nicht selten zu sehr langen Sperrungen und im Einzelfall sogar zur Kündigung des Kontos.

Tipps für Betroffene:

  • Klären Sie möglichst schnell, wodurch die Sperre ausgelöst wurde.
  • Reichen Sie geforderte Unterlagen zeitnah ein – oft wird erst gesperrt und danach der Nachweis verlangt.
  • Holen Sie von Anfang an anwaltliche Hilfe hinzu, insbesondere wenn ein schwerwiegender Vorwurf wie Geldwäsche im Raum steht.

4. Woran erkenne ich, ob mein Konto gesperrt ist?

Typische Anzeichen für eine Kontosperrung sind:

  • Die Meldung „Derzeit sind keine Verfügungen von Ihrem Konto möglich“ im Online-Banking,
  • Überweisungen oder Lastschriften werden nicht mehr ausgeführt,
  • Bargeldabhebungen am Automaten schlagen fehl,
  • Daueraufträge werden nicht mehr durchgeführt.

Die unmittelbare Konsequenz: Der Kontoinhaber hat keine Verfügungsgewalt mehr über sein Guthaben. Auch Lastschriften oder Daueraufträge werden nicht ausgeführt – was im schlimmsten Fall zu Vertragsverletzungen, zusätzlichen Kosten oder sogar negativen Schufa-Einträgen führen kann.

5. Konto gesperrt – was tun?

Wer feststellt, dass das Konto gesperrt ist, sollte umgehend handeln:

  • Kontakt zur Bank aufnehmen – Klären Sie mit Ihrer Bank den Grund der Sperre und lassen Sie sich diesen schriftlich bestätigen, sofern er Ihnen nicht bereits vorliegt.
  • Anwaltliche Unterstützung sichern – Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt zu einem Anwalt auf. Besonders in Fällen mit Geldwäscheverdacht sollte jegliche Kommunikation ausschließlich über den Anwalt erfolgen. Unbedachte Aussagen können später nachteilig ausgelegt werden. Ein Anwalt übernimmt die Kommunikation, setzt sich für eine schnelle Freischaltung ein und prüft mögliche Schadensersatzansprüche.
  • Präventionsmaßnahmen ergreifen – Zwar lässt sich eine Sperrung nicht immer verhindern, doch Sie können Vorsorge treffen: Klären Sie offene Forderungen rechtzeitig, bewahren Sie Belege über die Herkunft größerer Geldbeträge (z. B. Kaufverträge oder Erbschaftsnachweise) gut auf und reagieren Sie früh auf Rückfragen der Bank. Wer von einer Pfändung bedroht ist, kann außerdem ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten, um im Ernstfall den gesetzlichen Freibetrag für laufende Ausgaben zu sichern.

6. Kontosperrung im Rahmen der Geldwäscheprävention

Banken sind verpflichtet, auffällige Geldbewegungen sorgfältig zu prüfen, um Geldwäsche zu verhindern. Unter Geldwäsche versteht man den Versuch, illegal erwirtschaftete Gelder so in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, dass ihre kriminelle Herkunft verschleiert wird.

Auffällige Konstellationen sind zum Beispiel:

  • ungewöhnlich hohe Geldeingänge aus dem Ausland ohne nachvollziehbaren Hintergrund,
  • zahlreiche Bargeldeinzahlungen in kurzer Zeit,
  • Transaktionen, die in Höhe oder Art nicht zur Einkommens- oder Vermögenssituation passen,
  • sofortige Weiterleitung größerer Beträge,
  • erhebliche Geldeingänge, deren Herkunft nicht nachgewiesen wird.

In der Praxis wird oft zunächst das Konto gesperrt. Erst im Anschluss fordert die Bank den Kunden auf, einen Nachweis der Mittelherkunft vorzulegen. Typische Belege sind Kauf- oder Verkaufsverträge, Gehaltsabrechnungen, Erbscheine, Schenkungsverträge, Rechnungen oder Kontoauszüge. Solange diese Nachweise fehlen oder Zweifel bestehen, bleibt die Sperre bestehen und der Fall wird an die Behörden weitergeleitet.

Wichtig: Wer mit einem Geldwäscheverdacht konfrontiert ist, sollte immer sofort einen Anwalt einschalten. Mit der Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und andere Stellen ist meist auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren verbunden. Anwaltliche Unterstützung schützt davor, Fehler zu machen, und hilft, Nachweise geordnet und professionell vorzulegen.

7. Pfändung bezahlt – wann wird das Konto wieder freigegeben?

Bleiben offene Rechnungen unbezahlt, kann ein Gläubiger – zum Beispiel ein Unternehmen, bei dem Sie Leistungen oder Waren bezogen haben – beim Amtsgericht zunächst einen vollstreckbaren Titel erwirken und anschließend einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beantragen. Sobald dieser der Bank zugestellt wird, übernimmt sie die Rolle des sogenannten Drittschuldners: Das Konto wird gesperrt, vorhandenes Guthaben eingefroren und für den Gläubiger gesichert.
Nach Eingang des PfÜB gilt eine Schutzfrist von vier Wochen. Während dieser Zeit darf die Bank das Guthaben nicht an den Gläubiger weiterleiten, sondern lediglich sichern. Diese Frist gibt dem Schuldner die Möglichkeit, das Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln. Dort ist ein monatlicher Freibetrag von derzeit 1.560 Euro (Stand 1. Juli 2025) geschützt, damit laufende Ausgaben wie Miete, Strom oder Lebensmittel bezahlt werden können.

Freigabe des Kontos:

  • Direkte Zahlung vom Konto: Wird die Forderung aus dem gepfändeten Konto vollständig beglichen und bestehen keine weiteren Pfändungen, hebt die Bank die Sperre sofort auf.
  • Zahlung über andere Wege: Erfolgt die Begleichung z. B. von einem anderen Konto oder in bar, muss der Gläubiger die Bank ausdrücklich über den Zahlungseingang informieren. Erst nach dieser Mitteilung wird das Konto freigegeben.
  • Teilzahlungen: Reicht das Guthaben nicht aus, bleibt die Pfändung bestehen. Alle weiteren Geldeingänge werden so lange an den Gläubiger abgeführt, bis die Forderung beglichen ist.

8. Kann das Finanzamt mein Konto sperren?

Ja. Das Finanzamt kann eine Kontopfändung anordnen, wenn Steuerschulden nicht bezahlt werden. Anders als private Gläubiger benötigt die Behörde keinen gesonderten Gerichtsbeschluss – der Steuerbescheid selbst gilt bereits als Vollstreckungstitel.

Nach Ablauf einer kurzen Zahlungsfrist erlässt das Finanzamt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, die sowohl an den Schuldner als auch an die Bank zugestellt wird. Die Bank ist dann verpflichtet, das Konto zu sperren, Zahlungen zu blockieren und vorhandenes Guthaben an die Staatskasse abzuführen.

Betroffen sein können sämtliche Konten des Schuldners. Teilweise ausgenommen ist nur ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), bei dem Freibeträge berücksichtigt werden.

Für Betroffene bedeutet das: Von einem Tag auf den anderen ist der Zugriff auf das Konto vollständig eingeschränkt. Erst wenn die offenen Forderungen beglichen oder rechtliche Schritte gegen die Maßnahme eingeleitet werden, hebt die Bank die Sperre wieder auf.

9. Fazit

Eine Kontosperrung kann jeden treffen – oft plötzlich und mit erheblichen Folgen. Ob wegen Pfändung, behördlicher Anordnung oder Geldwäscheverdacht: Der Zugang zum eigenen Konto ist blockiert, und die finanzielle Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt.

Doch nicht jede Sperre ist rechtmäßig. Automatisierte Prüfungen und pauschale Verdachtsmeldungen führen immer wieder zu unberechtigten Sperren. Deshalb gilt: Den Grund schnell klären, Nachweise rechtzeitig vorlegen und bei schwerwiegenden Vorwürfen sofort einen Anwalt einschalten.

Unsere Empfehlung: Warten Sie nicht ab, sondern handeln Sie aktiv. Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich eine unberechtigte Sperre oft schnell aufheben und Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit wiederherstellen. Unsere Kanzlei unterstützt Betroffene mit einer kostenlosen Ersteinschätzung und sorgt dafür, dass unberechtigte Sperren schnellstmöglich aufgeheoben werden.