Immobiliendarlehen

Der Kauf einer Immobilie gehört für die meisten Menschen zu den größten Investitionen, die im Laufe des Lebens getätigt werden. Mit einem als sensationell zu beschreibenden Urteil stellte der EuGH im Frühjahr 2020 klar: Mehr als die Hälfte der Immobiliendarlehensverträge, die ab Juni 2010 geschlossen wurden, können widerrufen werden – auch noch Monate bis Jahre nach ihrem Abschluss. Durch verschiedene rechtliche Möglichkeiten ergibt sich hieraus ein enormes Einsparungspotential, zu dem wir unsere Kunden transparent und unverbindlich beraten.

Enthält der Vertrag relevante Fehler, die eine Rückabwicklung nach EuGH-Rechtssprechung möglich machen? Mit welcher Rückzahlung können Kreditnehmer rechnen, wenn sie vom Widerrufsrecht Gebrauch machen? Wir prüfen die Verträge kostenfrei und ohne jedes Risiko. Unser Kooperationspartner Gansel Rechtsanwälte gehört zu den führenden Kanzleien im Bereich Rückabwicklung von Immobiliendarlehensverträgen.

Fakt ist auch: Wer seinen Immobilienkredit vorzeitig an die Bank zurückzahlen möchte, muss eine teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Dies gilt ebenso für den Fall einer Umschuldung auf die aktuell niedrigen Zinsen. Oder man hat gar schon eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt und möchte diese zurückerhalten.

Ihre Möglichkeiten zur Optimierung ihres Immobiliendarlehen:

  • Rückerstattung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung (bis zu drei Jahre rückwirkend)
  • Abwehr der Forderung auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
  • Umschuldung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
  • Entlassung eines Darlehensnehmers aus einem laufenden Vertrag
  • Abwehr oder Rückerstattung einer Nichtabnahmeentschädigung bei einem Forward-Darlehen

Unser Angebot

Wir übernehmen als Prozessfinanzierer die Kosten und das Risiko der Vertretung durch eine der erfahrensten und erfolgreichsten Kanzleien im Kreditwiderruf: Gansel Rechtanwälte

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