Diesel-Nachrüstung
Millionen deutscher Dieselfahrzeuge wurden in ihrem Abgasverhalten manipuliert. Software Updates sollten den Schaden unkompliziert beheben, erzielten allerdings nicht die gewünschte Wirkung. Vielmehr kam es dabei zu weiteren technischen Problemen, sodass Fahrzeughalter ein zweites Mal unverschuldet den Kürzeren zogen. Der einzige Weg, Fahrverbote zu umgehen und zunehmende Wertverluste am Wagen zu vermeiden, liegt in der technischen Nachrüstung der Hardware. Gemeinsam mit der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte aus Berlin und den beiden Nachrüstern Twintec Baumot AG sowie Dr Pley SCR unterstützen wir als Aktionsbündnis Dieselnachrüstung Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Dies tun wir auf Grundlage eines Beschlusses des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das im Juli 2019 erstmals eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zur Dieselnachrüstung erteilte. Somit wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, das Problem überhöhter Stickoxidwerte endlich auch ursächlich anzugehen und Wertverluste am Fahrzeug aufzuhalten.
Zertifizierte Lösungen zur Abgasnachbehandlung bieten die Firmen Dr Pley SCR Technology GmbH (BMW, Mercedes, Volvo) sowie die Twintec Baumot AG für VW und die zugehörigen Marken Audi, Skoda und Seat. Innerhalb weniger Arbeitsstunden erfolgt das, worauf Verbraucher viele Jahre warten mussten: eine schnelle, einfache und nachhaltige Behebung des Sachmangels. Je nach Modell entstehen hierbei Kosten ab etwa 3.000 Euro, die wir den Herstellern und Verursachern vollumfänglich in Rechnung stellen.
Unser Angebot
Wir ermöglichen betroffenen Dieselfahrern eine uneingeschränkte Weiterfahrt mit ihrem Wagen und überlassen die Kosten den Verursachern.