Autokreditwiderruf
Mit seiner Entscheidung zum Widerruf von Kredit- und Leasingverträgen fällte der EuGH im Frühjahr 2020 ein sensationelles Urteil zugunsten europäischer Verbraucher. Ausschlaggebend ist der sogenannte Kaskadenverweis, der sich im Kleingedruckten einer Vielzahl ab Juni 2014 geschlossener Verträge befindet. Hier wird von einer Vorschrift auf die nächste verwiesen, was für die meisten Verbraucher schlichtweg unverständlich anmutet. Die Luxemburger Richter fassten dies als einen Verstoß gegen das Gebot der Klarheit und Prägnanz auf.
Die Folge? Die gesetzlich übliche 14-tägige Frist zum Rücktritt von Verträgen hat daher offiziell nie begonnen, was Verbrauchern eine komplette Rückabwicklung ihres Vertrages ermöglicht. Der Vertrag zur Kfz-Finanzierung eines Neu- oder Gebrauchtwagens kann selbst Monate bis Jahre später noch widerrufen werden. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug längst abbezahlt ist.
Der Rücktritt vom Vertrag geht mit der Rückgabe des Fahrzeugs und der Zurückerstattung aller Zahlungen (inklusive der Anzahlung) einher. Das ist insbesondere für die Besitzer manipulierter Dieselfahrzeuge von Interesse, da ihr Wagen im Rahmen des Abgasskandals konstanten Wertverlust erleidet. Wir prüfen die Verträge und beraten Kreditnehmer kostenfrei zu den Möglichkeiten eines Vertragsrücktritts auf Grundlage des EuGH-Urteils.
Unser Angebot
Wir übernehmen als Prozessfinanzierer die Kosten und das Risiko der Vertretung durch eine der führenden Kanzleien im Autokreditwiderruf: Gansel Rechtsanwälte