# Fach­anwalt für Ver­sicherungs­recht: Wenn Ihre Ver­sicherung nicht zahlt
- Marko Huth, Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Ablehnung, Rücktritt, Kürzung oder monatelanges Prüfen
- Bundesweite Vertretung, per Telefon, E-Mail und Video
- Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
[Kostenloses Erstgespräch ](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht)[030 226674-422 anrufen ](tel:+4930226674422)
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Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für VersicherungsrechtFachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

## Marko Huth
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht
[Zum Profil von Marko Huth ](/rechtsanwalt/marko-huth)
Rechtsanwalt (angestellt bei Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), vertritt Mandate der Spreefels Rechtsanwalts GmbH. Auftreten ausschließlich für und im Namen der Spreefels Rechtsanwalts GmbH.
Marko Huth vertritt Versicherte gegenüber ihren Versicherern, außergerichtlich und vor Gericht, bundesweit. Bei Spreefels betreut er das Versicherungsrecht, das Bankrecht und Fälle von Kreditkartenbetrug.
- Rechtsanwalt seit 2008, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2012
- Mitautor des Beck’schen Online-Kommentars zum Versicherungsvertragsgesetz (2018)
- Fachbeiträge zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen und zur Rechtsschutzversicherung
- Bundesweit tätig, auf Deutsch, Englisch und Spanisch
Versicherung zahlt nicht?

## Um welche Versicherung geht es?
Wählen Sie Ihre Versicherung. Sie landen direkt im passenden Formular, wir melden uns kurzfristig zurück.
[Private KrankenversicherungErstattung abgelehnt, Krankentagegeld eingestellt oder der Beitrag erhöht.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Private%20Krankenversicherung)[BerufsunfähigkeitDie BU-Rente wird abgelehnt, eingestellt oder der Vertrag rückabgewickelt.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung)[Kfz-VersicherungDie Kasko kürzt oder zahlt nicht: Unfall, Diebstahl, Wildunfall.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=KFZ-Versicherung)[Wohngebäude und ElementarLeitungswasser, Sturm, Hagel, Starkregen: Streit über Ursache oder Höhe.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)[HausratNach Einbruch oder Brand zweifelt der Versicherer am Schaden oder an der Höhe.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Hausratsversicherung)[Lebens- und RisikolebenDie Auszahlung wird verweigert, oft mit dem Vorwurf falscher Gesundheitsangaben.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Lebensversicherung)[UnfallversicherungStreit um den Invaliditätsgrad, um Fristen oder um die Unfallursache.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Unfallversicherung)[HaftpflichtDer Versicherer verweigert die Deckung oder nimmt Sie in Regress.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Haftpflichtversicherung)[Andere VersicherungReise, Restschuld oder eine andere Versicherung.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Andere)
Ergebnisse der Kanzlei

## Was wir für Versicherte durchgesetzt haben
Sechs abgeschlossene Mandate, in denen der Versicherer zunächst nicht zahlen wollte.
215.000 €
Berufsunfähigkeitsversicherung
gerichtlich durchgesetzt
300.000 €
Risikolebensversicherung
außergerichtlich durchgesetzt
42.259 €
Lebensversicherung
außergerichtlich durchgesetzt
25.000 €
Hausratversicherung
gerichtlich durchgesetzt
20.000 €
Wohngebäudeversicherung
außergerichtlich durchgesetzt
5.500 €
Kfz-Haftpflichtversicherung
Regress abgewehrt, dazu 50 % des Kaskoschadens erstattet
Auswahl abgeschlossener Mandate von Spreefels Rechtsanwälte. Jeder Fall liegt anders; ein früheres Ergebnis ist keine Zusage für Ihren Fall.
[Fall prüfen lassen ](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht)
Worauf es gegenüber dem Versicherer ankommt

## Drei Einwände, die wir immer wieder prüfen
Falsche Angaben im Antrag
> „Sie haben bei Antragstellung eine Vorerkrankung nicht angegeben. Wir treten vom Vertrag zurück.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Zurücktreten darf der Versicherer nur, wenn er in Textform gefragt und Sie gesondert über die Folgen belehrt hat. Bei leichter Fahrlässigkeit ist der Rücktritt ausgeschlossen. War der Umstand für den Versicherungsfall nicht ursächlich, muss er für diesen Fall trotzdem zahlen, außer bei Arglist.
§ 19 VVG§ 21 Abs. 2 VVG
Verletzte Obliegenheit
> „Sie haben den Schaden nicht unverzüglich gemeldet. Wir sind deshalb leistungsfrei.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Ganz leistungsfrei wird der Versicherer in der Regel nur bei Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen, bei leichter gar nicht. Hat die späte Meldung an der Prüfung nichts geändert, muss er zahlen, außer bei Arglist.
§ 28 Abs. 2 VVG§ 28 Abs. 3 VVG
Verzögerte Regulierung
> „Wir prüfen Ihren Fall noch und haben ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Fällig ist die Leistung, sobald die notwendigen Erhebungen abgeschlossen sind. Dauern sie länger als einen Monat seit der Schadenanzeige, können Sie eine Abschlagszahlung verlangen, in Höhe dessen, was der Versicherer voraussichtlich mindestens zahlen muss.
§ 14 Abs. 1 VVG§ 14 Abs. 2 VVG
In nur drei Schritten zu Ihrem Recht

## So funktioniert es
![So funktioniert es](assets/images/v/advantages%20%281%29-ddsr64r95h4eq5f.webp)
1
Fall schildern
Nutzen Sie unser Online-Formular, um Ihren Fall zu schildern und, falls vorhanden, relevante Unterlagen hochzuladen.
2
Kostenlose Ersteinschätzung erhalten
Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte prüft Ihre Angelegenheit sorgfältig und meldet sich zeitnah bei Ihnen, kostenlos und unverbindlich.
3
Entscheidung mit voller Kostentransparenz
Nach der Ersteinschätzung entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten. Dabei wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten entstehen könnten, und wer diese trägt.
[Jetzt Fall schildern ](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht)
Fachanwalt für Versicherungsrecht

## So können wir Ihnen helfen
Versicherer prüfen Leistungsfälle mit eigenen Fachabteilungen und Gutachtern. Wer eine Ablehnung, einen Rücktritt oder eine Kürzung nicht hinnehmen will, braucht auf der eigenen Seite dieselbe Fachkenntnis.
Bei Spreefels Rechtsanwälte vertritt Sie dafür Marko Huth, Fachanwalt für Versicherungsrecht. Hier lesen Sie, was hinter dem Titel steht, bei welchen Versicherungen wir Sie vertreten und welche Einwände der Versicherer wir am häufigsten prüfen.

## 1. Was ein Fachanwalt für Versicherungsrecht nachweisen muss
Fachanwalt für Versicherungsrecht darf sich nur nennen, wem die Rechtsanwaltskammer diese Bezeichnung verliehen hat (§ 43c BRAO). Die Fachanwaltsordnung verlangt dafür:
- mindestens drei Jahre Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre (§ 3 FAO),
- einen Fachanwaltslehrgang und mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (§§ 4, 4a FAO),
- mindestens 80 persönlich bearbeitete Fälle aus dem Versicherungsrecht in den letzten fünf Jahren, davon mindestens 10 gerichtliche Verfahren, aus mindestens drei Teilbereichen (§ 5 Abs. 1 lit. h FAO),
- danach jedes Jahr Fortbildung auf dem Fachgebiet (§ 15 FAO).
Marko Huth führt diese Bezeichnung, dazu die des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht. Rechtsanwalt ist er seit 2008, und er ist Mitautor des Beck’schen Online-Kommentars zum Versicherungsvertragsgesetz.

## 2. Wann sich ein Fachanwalt lohnt
Nicht jeder Brief vom Versicherer braucht einen Anwalt. Rechtlicher Rat lohnt sich, sobald der Versicherer eine Entscheidung trifft, die Sie Geld kostet, oder keine trifft:
- Die Leistung wird ganz oder teilweise abgelehnt.
- Der Versicherer tritt vom Vertrag zurück oder ficht ihn an, meist wegen angeblich falscher Gesundheitsangaben.
- Er kürzt wegen grober Fahrlässigkeit oder einer verletzten Obliegenheit.
- Er bestreitet die Höhe des Schadens und stützt sich auf ein eigenes Gutachten.
- Er prüft seit Monaten, ohne zu entscheiden.
- Er erhöht den Beitrag in der privaten Krankenversicherung.
Je früher die Prüfung beginnt, desto mehr lässt sich gestalten: bei der Schadenanzeige, beim Ausfüllen des Fragebogens, vor einer Abfindungserklärung.

## 3. Bei welchen Versicherungen wir Sie vertreten
Das Versicherungsvertragsgesetz gilt für alle Sparten, und die Einwände der Versicherer ähneln sich. Zu den häufigsten Versicherungen finden Sie eigene Seiten:
[Private KrankenversicherungErstattung, Krankentagegeld, Rücktritt](/anwalt-versicherungsrecht/anwalt-krankenversicherung)[PKV-BeitragserhöhungErhöhung prüfen, Beiträge zurückfordern](/anwalt-versicherungsrecht/anwalt-krankenversicherung/pkv-beitragserhoehung)[BerufsunfähigkeitsversicherungRente abgelehnt, eingestellt, Rücktritt](/anwalt-versicherungsrecht/anwalt-berufsunfaehigkeitsversicherung)[Kfz-VersicherungKasko kürzt oder zahlt nicht](/anwalt-versicherungsrecht/anwalt-kfz-versicherung)[WohngebäudeversicherungLeitungswasser, Sturm, Hagel, Brand](/anwalt-versicherungsrecht/anwalt-wohngebaeudeversicherung)[HausratversicherungEinbruch, Brand, Wasserschaden](/anwalt-versicherungsrecht/anwalt-hausratversicherung)[RisikolebensversicherungAuszahlung an Hinterbliebene verweigert](/anwalt-versicherungsrecht/anwalt-risikolebensversicherung)[Alle Versicherungen im ÜberblickUnfall, Haftpflicht, Reise, Restschuld, Elementar](/anwalt-versicherungsrecht)

## 4. Die häufigsten Einwände der Versicherer

### I. Falsche Angaben im Antrag
Der Versicherer tritt zurück oder ficht an, weil Vorerkrankungen gefehlt hätten. Ein Rücktritt setzt voraus, dass er in Textform danach gefragt und Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform über die Folgen belehrt hat; bei leichter Fahrlässigkeit ist er ausgeschlossen (§ 19 VVG). Seine Rechte muss er innerhalb eines Monats ab Kenntnis schriftlich und mit Begründung geltend machen. Sie erlöschen grundsätzlich fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn (§ 21 VVG). Ficht er wegen arglistiger Täuschung an (§ 22 VVG), muss er die Täuschung beweisen.

### II. Verletzte Obliegenheit
Schaden zu spät gemeldet, Fragebogen unvollständig, Reparatur ohne Freigabe. Ganz leistungsfrei wird der Versicherer in der Regel nur bei Vorsatz; bei grober Fahrlässigkeit darf er im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen, bei leichter gar nicht. Hat die Verletzung weder den Versicherungsfall noch seine Feststellung beeinflusst, muss er zahlen, außer bei Arglist (§ 28 Abs. 2 und 3 VVG).

### III. Grobe Fahrlässigkeit
In der Schadenversicherung, etwa bei Hausrat, Wohngebäude oder Kasko, darf der Versicherer kürzen, wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben, und zwar im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens (§ 81 Abs. 2 VVG). Die Quote ist nicht vorgegeben; über sie wird verhandelt und notfalls vor Gericht entschieden.

### IV. Ausschluss oder unklare Bedingungen
Viele Ablehnungen stützen sich auf eine Klausel in den Versicherungsbedingungen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelten die Bedingungen so, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie verstehen muss, und Risikoausschlüsse werden eng ausgelegt. Bleiben Zweifel, gehen sie zu Lasten des Versicherers (§ 305c Abs. 2 BGB).

### V. Hinhalten
Fällig ist die Leistung, sobald die notwendigen Erhebungen abgeschlossen sind (§ 14 Abs. 1 VVG). Dauert die Prüfung länger als einen Monat seit der Schadenanzeige, können Sie eine Abschlagszahlung verlangen (§ 14 Abs. 2 VVG). Solange der Versicherer über Ihren angemeldeten Anspruch nicht in Textform entschieden hat, ist die Verjährung gehemmt (§ 15 VVG).
> Versicherer berufen sich oft darauf, ein Fall sei nicht vom Vertrag gedeckt oder falle unter eine Ausschlussklausel. Ich prüfe solche Begründungen genau und vertrete Ihre Rechte, wenn nötig, auch vor Gericht.
– Marko Huth, Fachanwalt für Versicherungsrecht
![Marko Huth](assets/images/7/06e7bdd1d924e6c1327d6f3a5f6133be-bkbmcqykz46cw6k.webp)

## 5. Kosten und Rechtsschutzversicherung
Das Erstgespräch ist kostenlos. Danach richten sich die Gebühren in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Wert der Sache. Bevor Sie uns beauftragen, wissen Sie, welche Kosten entstehen können und wer sie trägt.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die Streit aus Verträgen abdeckt, übernimmt sie häufig auch den Streit mit einem anderen Versicherer. Geben Sie sie im Formular an; ob Ihr Vertrag den Fall abdeckt, klären wir im Erstgespräch.
Kommt es zum Prozess, trägt die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits, auch die notwendigen Anwaltskosten der Gegenseite (§ 91 ZPO). Bei teilweisem Erfolg werden die Kosten in der Regel verhältnismäßig geteilt (§ 92 ZPO).
![Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.](assets/images/k/0090bdf7b097e7e6a5e48031313bc94d22461a79-tn75y6g0k36xbsz.webp)
Unsere juristische Unterstützung
Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.
Analyse Ihres Vertrags: Wir prüfen, was versichert ist, und was nicht.
Bewertung der Ablehnung: Wir prüfen, ob die Begründung des Versicherers rechtlich hält.
Kommunikation mit dem Versicherer: Wir übernehmen die gesamte rechtliche Auseinandersetzung.
Vertretung im Klageverfahren: Wir setzen Ihre Ansprüche, wenn nötig, auch vor Gericht durch.
[Kontaktieren Sie uns ](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht)
Häufige Fragen

## Was Mandanten uns zuerst fragen

### Was unterscheidet einen Fachanwalt für Versicherungsrecht von anderen Anwälten? –
Die Bezeichnung Fachanwalt verleiht die Rechtsanwaltskammer erst, wenn besondere theoretische Kenntnisse und mindestens 80 bearbeitete Fälle nachgewiesen sind, davon 10 vor Gericht; danach gilt eine jährliche Fortbildungspflicht. Andere Angaben, etwa ein Tätigkeitsschwerpunkt im Versicherungsrecht, beschreiben die Ausrichtung eines Anwalts, setzen aber keine Verleihung durch die Kammer voraus.

### Muss mein Anwalt in meiner Nähe sitzen?
Nein. Wir vertreten bundesweit; die Beratung läuft per Telefon, E-Mail und Videogespräch. Klagen gegen Ihren Versicherer können Sie auch bei dem Gericht erheben, in dessen Bezirk Sie wohnen (§ 215 Abs. 1 VVG), und dort treten wir für Sie auf.

### Was kostet ein Fachanwalt für Versicherungsrecht?
Das Erstgespräch ist kostenlos. Danach richten sich die Gebühren in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Wert der Sache. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; ob Ihr Vertrag den Fall abdeckt, klären wir mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.

### Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Ablehnung vorzugehen?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in der Regel in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§§ 195, 199 BGB). Solange der Versicherer über einen angemeldeten Anspruch nicht in Textform entschieden hat, ist die Verjährung gehemmt (§ 15 VVG). Fristen aus den Bedingungen, etwa in der Unfallversicherung, können kürzer sein.

### Ist der Versicherungsombudsmann eine Alternative?
Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos. Die Entscheidung bindet den Versicherer bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro, Beschwerden sind bis 100.000 Euro möglich, und während des Verfahrens verjähren Ansprüche gegen den Versicherer nicht. Für die private Krankenversicherung gibt es einen eigenen Ombudsmann. Welcher Weg in Ihrem Fall der bessere ist, hängt von Betrag und Streitfrage ab; das klären wir im Erstgespräch.

### Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
Versicherungsschein mit Bedingungen, den Antrag mit den Gesundheitsfragen, die Schadenanzeige, das Ablehnungs- oder Kürzungsschreiben, Gutachten und den übrigen Schriftverkehr. Fehlt Ihnen der Antrag, können Sie vom Versicherer jederzeit Abschriften Ihrer Erklärungen zum Vertrag verlangen (§ 3 Abs. 4 VVG).
