# Versicherung zahlt nicht bei Wasserschaden oder Rohrbruch?
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Wasserschaden am Haus?

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[RohrbruchEine Leitung ist geplatzt oder undicht, der Versicherer bestreitet den Bruch oder zahlt nur einen Teil.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)[Schlauch oder ArmaturWaschmaschine, Spülmaschine, Heizung: Der Versicherer sagt, das sei kein Leitungswasser.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)[FrostschadenEin Rohr ist eingefroren, der Versicherer wirft Ihnen vor, nicht geheizt zu haben.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)[Leckortung und WandöffnungWand oder Boden mussten geöffnet werden, die Kosten will der Versicherer nicht tragen.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)[FolgeschädenEstrich, Parkett, feuchte Wände: Der Versicherer zahlt nur die Leitung.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)[Anderes AnliegenEtwas anderes rund um einen Wasserschaden am Gebäude.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)
Unser Erfolg spricht für sich

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Worauf es beim Wasserschaden ankommt

## Woran Ihr Anspruch hängt
Kein Leitungswasser
> „Das Wasser ist nicht aus einer versicherten Leitung ausgetreten.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Leitungswasser ist auch Wasser aus Schläuchen, Heizungen und den mit den Rohren verbundenen Einrichtungen. Es kommt darauf an, wo das Wasser austrat: Bei einer undichten Duschfuge verneint der BGH Leitungswasser, bei einem undichten Rohr oder Anschlussschlauch liegt es vor.
A 4.2 VGBBGH IV ZR 236/20
Vorwurf: nicht geheizt
> „Das Gebäude war nicht ausreichend beheizt. Wir sind deshalb leistungsfrei.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Heizen und kontrollieren oder die Leitungen absperren und entleeren ist eine vereinbarte Sicherheits­vorschrift. Ganz leistungsfrei wird der Versicherer in der Regel nur bei Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen, und war die Verletzung nicht ursächlich, muss er zahlen, außer bei Arglist.
A 20.1.3 VGB§ 28 VVG
Wand und Boden geöffnet
> „Die Kosten für das Öffnen von Wand und Boden übernehmen wir nicht.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Kosten, um andere Sachen zu bewegen oder zu verändern, damit die beschädigte Leitung repariert werden kann, sind als Bewegungs- und Schutz­kosten versichert, bis zum vereinbarten Betrag. Ob auch die Suche nach dem Leck versichert ist, regelt Ihr Tarif.
A 11.2.2 VGB
In nur drei Schritten zu Ihrem Recht

## So funktioniert es
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Wasserschaden am Gebäude?

## So können wir Ihnen helfen
Ein Rohr platzt, die Waschmaschine läuft aus, im Winter friert eine Leitung ein. Die Wohngebäude­versicherung soll dann die Reparatur bezahlen, die Trocknung und die Schäden an Wänden und Böden. Streit entsteht vor allem über drei Fragen: die Ursache, die Pflichten vor dem Schaden und die Höhe.
Wir prüfen, ob die Ablehnung Ihrer Gebäude­versicherung hält, und setzen Ihre Ansprüche durch. Diese Seite behandelt Schäden durch Leitungswasser am Gebäude. Für Möbel und Hausrat ist die Hausrat­versicherung zuständig, für Wasser von außen die Elementar­versicherung.

## 1. Was bei Leitungswasser versichert ist
Viele Wohngebäude­tarife orientieren sich an den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer, den VGB. Unter die Gefahr Leitungswasser fallen dort drei Schadenarten (A 4.1 VGB):
- Nässeschäden durch Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist: aus Rohren und den damit verbundenen Schläuchen und Einrichtungen, aus Heizungs- und Klimaanlagen, Wasserlösch- und Berieselungsanlagen, Wasserbetten oder Aquarien,
- Bruchschäden an Rohren innerhalb des Gebäudes, frostbedingt oder aus anderer Ursache, und Frostschäden an Installationen wie Armaturen, Heizkörpern und Boilern,
- Bruchschäden an Zuleitungen außerhalb des Gebäudes, soweit sie das Gebäude versorgen oder auf dem Grundstück liegen.
Dazu kommen Kosten, die der Schaden auslöst: Aufräumung, Bewegungs- und Schutz­kosten, der Verlust von Wasser und, wenn die Wohnung unbewohnbar ist, Hotelkosten, Mietausfall oder Mietwert, jeweils bis zum vereinbarten Betrag (A 11, A 12 VGB).
Nicht versichert sind nach den Musterbedingungen Rohre unterhalb der Bodenplatte, wenn nichts anderes vereinbart ist (A 4.3 VGB). Was in Ihrem Vertrag gilt, steht im Versicherungsschein und in Ihren Bedingungen.

## 2. Die häufigsten Ablehnungsgründe

### I. Kein Leitungswasser
Versichert ist nur Wasser aus den genannten Leitungen und Einrichtungen. Wasser, das durch eine undichte Silikonfuge zwischen Duschwanne und Wand dringt, zählt nach dem Bundesgerichtshof nicht dazu (BGH, Urteil vom 20.10.2021, IV ZR 236/20). Ausgeschlossen sind außerdem Plansch- und Reinigungswasser sowie Grund- und Regenwasser (A 4.5 VGB). Woher das Wasser wirklich kam, ist eine Frage des Gutachtens, nicht der Einschätzung des Sachbearbeiters.

### II. Verletzte Sicherheits­vorschriften
Die Bedingungen verlangen, wasserführende Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, Mängel unverzüglich zu beseitigen und im Winter zu heizen und zu kontrollieren oder die Leitungen abzusperren und zu entleeren (A 20.1 VGB). Verletzen Sie eine dieser Pflichten, ist der Versicherer nicht automatisch frei: Bei grober Fahrlässigkeit darf er nur kürzen, bei leichter gar nicht, und war die Verletzung für den Schaden nicht ursächlich, muss er zahlen, außer bei Arglist (§ 28 VVG).

### III. Altes Rohr statt Versicherungsfall
Bruchschäden an Rohren sind versichert, frostbedingt oder aus anderer Ursache, auch wenn das Rohr nicht mehr neu war (A 4.3 VGB). Der Versicherer wendet dann ein, Sie hätten die Leitung erneuern müssen. Das ist die Instandhaltungs­pflicht aus Punkt II, für die dieselben Grenzen gelten.

### IV. Schwamm, Bodenplatte, Zuleitungen außen
Schäden durch Schwamm und Hausfäulepilze schließen die Musterbedingungen aus (A 4.5.2 VGB), ebenso Rohre unterhalb der Bodenplatte, wenn nichts anderes vereinbart ist. Für Zuleitungen außerhalb des Gebäudes gelten Höchstbeträge (A 4.4 VGB). Hier entscheidet der genaue Wortlaut Ihres Vertrags.

### V. Streit über die Höhe
Der Versicherer zahlt die Leitung, aber nicht die Trocknung, den Estrich oder das Parkett. Ersetzt werden die erforderlichen Reparaturkosten und eine Wertminderung, die nach der Reparatur bleibt (A 17.1.1.2 VGB). Das Gutachten des Versicherers ist nicht das letzte Wort: Sie können ein Sach­verständigen­verfahren verlangen (A 18 VGB).

## 3. Rohrbruch und Leckortung
Bei einem Rohrbruch sind zwei Schäden versichert: der Bruch des Rohrs und der Nässeschaden, den das austretende Wasser anrichtet (A 4.1 VGB). Um die Leitung zu reparieren, müssen häufig Wand, Boden oder Fliesen geöffnet werden. Diese Kosten sind als Bewegungs- und Schutz­kosten versichert, bis zum vereinbarten Betrag (A 11.2.2 VGB).
Die Suche nach dem Leck, etwa mit Feuchtemessung oder Wärmebild, regeln die Musterbedingungen nicht. Manche Tarife enthalten dafür eine eigene Position mit Höchstbetrag; ob Ihrer dazugehört, steht in den Bedingungen.
Ein verstopfter Abfluss ist kein Bruchschaden. Die Kosten, ihn zu beseitigen, sind nur versichert, wenn Ihr Vertrag einen eigenen Baustein dafür enthält.

## 4. Frostschaden und Leerstand
Frostbedingte Bruchschäden an Rohren und Installationen sind versichert (A 4.3 VGB). Im Gegenzug verlangen die Bedingungen, in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und das genügend häufig zu kontrollieren, oder alle wasserführenden Anlagen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten (A 20.1.3 VGB). Für nicht genutzte Gebäude gilt das zu jeder Jahreszeit, dazu kommt die regelmäßige Kontrolle (A 20.1.2 VGB).
Was „genügend häufig“ heißt, legen die Bedingungen nicht mit einer festen Frist fest; es kommt auf Jahreszeit, Wetter und Gebäude an.
Steht das Haus leer, kann das außerdem eine Gefahrerhöhung sein, die Sie dem Versicherer anzeigen müssen (A 21.1.2 VGB, § 23 VVG). Auch dann gilt: War die Gefahrerhöhung für den Schaden nicht ursächlich, bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet (§ 26 Abs. 3 VVG).

## 5. Starkregen und Rückstau
Wasser von außen ist kein Leitungswasser. Grundwasser, Überschwemmung, Witterungs­niederschläge und ein dadurch verursachter Rückstau sind in der Leitungswasser­versicherung ausgeschlossen (A 4.5.3 VGB). Versichert sind sie nur über die Elementar­versicherung, wenn Sie diese vereinbart haben (A 5.4 VGB). Dort verlangen die Bedingungen funktionsbereite Rückstau­sicherungen und freie Abflussleitungen (A 20.1.4 VGB).
Eine Ausnahme sind Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes: Tritt dort Wasser aus, gilt es als Leitungswasser (A 4.2 VGB).

## 6. Versicherung zahlt nicht: was tun?

### I. Schaden begrenzen und melden
Wasser abstellen, den Schaden unverzüglich melden und Fotos machen. Was Sie zur Minderung des Schadens aufwenden, muss der Versicherer erstatten, soweit Sie es für geboten halten durften (§§ 82, 83 VVG).

### II. Ablehnung schriftlich verlangen
Mit der Klausel, auf die sich der Versicherer stützt. Eine Kürzung ohne Quote und Begründung ist nicht nachvollziehbar und deshalb angreifbar.

### III. Nichts entsorgen, nichts unterschreiben
Das gebrochene Rohrstück und beschädigte Teile aufbewahren, bis der Versicherer sie gesehen hat. Keine Abfindungs­erklärung ohne Prüfung.

### IV. Fristen im Blick behalten
Dauert die Prüfung länger als einen Monat nach der Schadenmeldung, können Sie eine Abschlags­zahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen (A 19.1.1 VGB, § 14 VVG). Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren ab dem Ende des Jahres ihrer Entstehung; solange der Versicherer nicht in Textform entschieden hat, ist die Verjährung gehemmt (§§ 195, 199 BGB, § 15 VVG).

### V. Rechtlich prüfen lassen
Die Anwälte von Spreefels prüfen die Ablehnung gegen Bedingungen, Gesetz und Rechtsprechung. Einen Überblick über alle Schadenarten finden Sie auf unserer Seite [Anwalt Wohngebäude­versicherung](/anwalt-versicherungsrecht/anwalt-wohngebaeudeversicherung).
![Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.](assets/images/k/0090bdf7b097e7e6a5e48031313bc94d22461a79-tn75y6g0k36xbsz.webp)
Unsere juristische Unterstützung
Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.
Analyse Ihres Vertrags: Wir prüfen, was versichert ist und was nicht.
Bewertung der Ablehnung: Wir prüfen, ob die Begründung des Versicherers rechtlich hält.
Kommunikation mit dem Versicherer: Wir übernehmen die gesamte rechtliche Auseinandersetzung.
Vertretung im Klageverfahren: Wir setzen Ihre Ansprüche, wenn nötig, auch vor Gericht durch.
[Kontaktieren Sie uns ](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)
Häufige Fragen

## Was Mandanten uns zuerst fragen

### Zahlt die Gebäude­versicherung die Leckortung? –
Die Musterbedingungen regeln die Suche nach dem Leck nicht ausdrücklich. Manche Tarife enthalten dafür eine eigene Position mit Höchstbetrag. Die Kosten, Wand und Boden zu öffnen, um eine versicherte Leitung zu reparieren, sind als Bewegungs- und Schutz­kosten versichert, bis zum vereinbarten Betrag (A 11.2.2 VGB).

### Gebäude­versicherung oder Hausrat­versicherung: Wer zahlt was?
Die Gebäude­versicherung zahlt für das Haus und alles, was fest mit ihm verbunden ist, etwa Leitungen, Wände, Estrich und fest verlegte Böden. Möbel, Teppiche und Geräte gehören zum Hausrat. Bei einer Mietwohnung ist die Gebäude­versicherung Sache des Eigentümers, der Mieter versichert seinen Hausrat.

### Muss ich im Winter auch ein leerstehendes Haus heizen?
Ja, oder Sie sperren alle wasserführenden Anlagen ab, entleeren sie und halten sie entleert. Das verlangen die Bedingungen für alle Gebäude in der kalten Jahreszeit und für nicht genutzte Gebäude zu jeder Zeit, jeweils mit regelmäßiger Kontrolle (A 20.1.2, A 20.1.3 VGB).

### Ist Schimmel nach einem Wasserschaden versichert?
Die Musterbedingungen schließen Schwamm und Hausfäulepilze aus (A 4.5.2 VGB). Schimmel nennen sie dort nicht. Ob Schimmel als Folge eines versicherten Leitungswasser­schadens ersetzt wird, hängt von Ihren Bedingungen und von der Ursache ab; das prüfen wir für Sie.

### Der Versicherer schickt einen Gutachter. Muss ich das Ergebnis akzeptieren?
Sie müssen die Besichtigung ermöglichen, das Ergebnis aber nicht hinnehmen. Sie können ein eigenes Gutachten vorlegen und ein Sach­verständigen­verfahren verlangen, in dem jede Seite einen Sachverständigen benennt (A 18 VGB). Dessen Feststellungen sind nur unverbindlich, wenn sie offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage abweichen (§ 84 VVG).

### Was kostet mich das, und zahlt meine Rechtsschutz­versicherung?
Die Erst­einschätzung ist kostenlos. Danach richten sich die Gebühren in der Regel nach dem Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz und dem Wert der Sache; Sie kennen sie, bevor Sie uns beauftragen. Eine Rechtsschutz­versicherung übernimmt die Kosten häufig; ob Ihr Vertrag den Fall abdeckt, klären wir mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.

### Vertreten Sie auch außerhalb von Berlin?
Ja, bundesweit. Die Beratung läuft per Telefon, E-Mail und Videogespräch; ein Termin in unserer Kanzlei in Berlin ist möglich, aber nicht nötig.
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Ihr Ansprechpartner

## Marko Huth
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungs­recht
Marko Huth ist bei Spreefels Rechtsanwälte der Ansprechpartner für das Versicherungs­recht. Er vertritt Versicherte gegenüber Versicherern außergerichtlich und vor Gericht, bundesweit.
[Alle Anwältinnen und Anwälte ](/anwaelte)
