# Versicherung zahlt nicht bei Sturm- oder Hagelschaden?
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Sturm oder Hagel am Haus?

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[Sturmschaden am DachZiegel abgedeckt, Dach beschädigt: Der Versicherer zweifelt am Sturm.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)[HagelschadenDach, Fassade, Rollläden oder Dachfenster sind beschädigt, der Versicherer zahlt nicht oder zu wenig.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)[Dach undichtNach einem Unwetter dringt Wasser ein, der Versicherer spricht von Verschleiß.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)[Baum umgestürztEin Baum, ein Ast oder ein Bauteil ist auf das Haus gefallen.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)[Regen eingedrungenWasser kam durch Fenster oder Dach, der Versicherer beruft sich auf einen Ausschluss.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)[Anderes AnliegenEtwas anderes rund um einen Sturm- oder Hagelschaden am Gebäude.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)
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Worauf es bei Sturm und Hagel ankommt

## Woran Ihr Anspruch hängt
Windstärke bestritten
> „An der nächsten Wetterstation wurde keine Windstärke 8 gemessen.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Maßgeblich ist die Windstärke am Schadenort. Lässt sie sich dort nicht feststellen, wird Sturm unterstellt, wenn in der Umgebung einwandfreie Gebäude beschädigt wurden oder der Schaden am einwandfreien Gebäude nur durch Sturm entstanden sein kann.
A 5.1.1 VGB
Vorschaden oder Verschleiß
> „Der Schaden beruht auf dem Zustand des Daches, nicht auf dem Sturm.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Versichert ist, was Sturm oder Hagel unmittelbar beschädigen, samt Folgeschäden. Ob Sturm oder Verschleiß die Ursache war, klärt ein Gutachten. Stützt sich der Versicherer auf die Pflicht, das Dach instand zu halten, gelten die Grenzen des § 28 VVG.
A 5.3.1 VGBA 20.1.1 VGB§ 28 VVG
Regen durch eine Öffnung
> „Der Regen ist durch das Dach eingedrungen. Das ist kein Sturmschaden.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Ausgeschlossen ist Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen. Hat aber Sturm oder Hagel die Öffnung geschaffen, etwa durch abgedeckte Ziegel, ist der Wasserschaden als Folgeschaden versichert.
A 5.5.2 VGBA 5.3.1 VGB
In nur drei Schritten zu Ihrem Recht

## So funktioniert es
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Sturm- oder Hagelschaden am Gebäude?

## So können wir Ihnen helfen
Sturm deckt Ziegel ab, Hagel zerschlägt Dachfenster, ein Baum stürzt auf das Haus. Die Wohngebäude­versicherung zahlt für solche Schäden, wenn Sturm und Hagel versichert sind. Streit entsteht vor allem über die Windstärke, über Vorschäden am Dach und über Regen, der durch das Dach eingedrungen ist.
Wir prüfen, ob die Ablehnung Ihrer Gebäude­versicherung hält, und setzen Ihre Ansprüche durch.

## 1. Was als Sturm und Hagel gilt
Sturm ist nach den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer, den VGB, eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8, also mindestens 62 Kilometer pro Stunde. Hagel ist fester Niederschlag in Form von Eiskörnern (A 5.1, A 5.2 VGB).
Versichert sind Schäden, bei denen Sturm oder Hagel unmittelbar auf das Gebäude einwirken, und Schäden durch Bäume, Gebäudeteile oder andere Gegenstände, die der Sturm auf das Gebäude wirft. Folgeschäden an versicherten Sachen sind jeweils mitversichert (A 5.3 VGB).
Sturm und Hagel sind eine eigene Gefahren­gruppe und können auch einzeln versichert sein (A 1 VGB). Ob sie in Ihrem Vertrag stehen, zeigt der Versicherungs­schein.

## 2. Die häufigsten Ablehnungsgründe

### I. Keine Windstärke 8
Der Versicherer verweist auf die Messwerte einer Wetterstation. Entscheidend ist die Windstärke am Schadenort. Lässt sie sich dort nicht feststellen, wird Sturm unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass in der Umgebung Gebäude in einwandfreiem Zustand beschädigt wurden oder der Schaden wegen des einwandfreien Zustands Ihres Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann (A 5.1.1 VGB).

### II. Vorschaden und Verschleiß
Alte Ziegel, morsche Lattung, eine undichte Dachrinne: Der Versicherer führt den Schaden auf den Zustand des Daches zurück. Das ist eine Frage der Ursache, die ein Gutachten klären muss. Beruft er sich zusätzlich auf die vertragliche Pflicht, Dächer in ordnungsgemäßem Zustand zu halten (A 20.1.1 VGB), gelten die Grenzen des § 28 VVG: Kürzung nur bei grober Fahrlässigkeit, volle Leistungs­freiheit in der Regel nur bei Vorsatz, und beides nur, wenn die Verletzung für den Schaden ursächlich war; anders nur bei Arglist.

### III. Regen durch Fenster, Türen oder Dach
Ausgeschlossen ist Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, der durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen eindringt. Das gilt nicht, wenn Sturm oder Hagel die Öffnung geschaffen haben und sie einen Gebäudeschaden darstellt (A 5.5.2 VGB).

### IV. Sturmflut und nicht bezugsfertige Gebäude
Schäden durch Sturmflut sind ausgeschlossen, ebenso Schäden an Gebäuden, die noch nicht bezugsfertig sind (A 5.5 VGB). Wird bei einer Sanierung das Dach ganz oder teilweise entfernt, kann das eine anzeigepflichtige Gefahr­erhöhung sein (A 21.1.3 VGB).

## 3. Dach undicht: zahlt die Versicherung?
Ein undichtes Dach allein ist kein Versicherungsfall. Die Wohngebäude­versicherung zahlt, wenn Sturm oder Hagel das Dach beschädigt haben, und dann auch für das Wasser, das durch die so entstandene Öffnung eindringt (A 5.3.1, A 5.5.2 VGB).
Dringt Regen dagegen durch ein Dach, das ohne Sturm oder Hagel undicht geworden ist, greift weder die Sturm­versicherung noch die Leitungswasser­versicherung, denn Witterungs­niederschläge sind dort ausgeschlossen (A 4.5.3 VGB). Deshalb ist die Ursache entscheidend, und deshalb lohnt es sich, Schäden am Dach nach einem Unwetter sofort zu dokumentieren.
Eine Ausnahme sind Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes: Tritt dort Wasser aus, gilt es als Leitungswasser (A 4.2 VGB). Mehr dazu auf unserer Seite [Wasserschaden und Rohrbruch](/anwalt-versicherungsrecht/anwalt-wohngebaeudeversicherung/wasserschaden).

## 4. Schadenhöhe, Notdach und Neuwert
Bei beschädigten Gebäuden ersetzt der Versicherer die erforderlichen Reparaturkosten und eine Wertminderung, die nach der Reparatur bleibt; bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wieder­herstellungs­kosten (A 17.1.1 VGB). Den Teil, der über den Zeitwert hinausgeht, erhalten Sie, wenn die Wieder­herstellung innerhalb von drei Jahren sichergestellt ist (A 17.6 VGB, § 93 VVG).
Ein Notdach, eine Plane oder das Sichern loser Teile dient der Minderung des Schadens. Diese Kosten muss der Versicherer erstatten, soweit Sie sie für geboten halten durften, auch wenn sie erfolglos blieben; auf Verlangen muss er sie vorschießen (§§ 82, 83 VVG).
Bei Streit über die Höhe können Sie ein Sach­verständigen­verfahren verlangen, in dem jede Seite einen Sachverständigen benennt (A 18 VGB).

## 5. Versicherung zahlt nicht: was tun?

### I. Melden, sichern und dokumentieren
Den Schaden unverzüglich melden. Fotos vom Dach und vom Grundstück, Datum und Uhrzeit des Unwetters, Schäden an Nachbarhäusern. Gerade die Schäden in der Umgebung helfen, wenn der Versicherer die Windstärke bestreitet. Ziegel und beschädigte Teile aufbewahren, bis der Versicherer sie gesehen hat, und keine Erklärung unterschreiben, mit der Sie auf weitere Ansprüche verzichten.

### II. Ablehnung schriftlich verlangen
Mit der Klausel, auf die sich der Versicherer stützt. Eine Kürzung ohne Quote und Begründung ist nicht nachvollziehbar und deshalb angreifbar.

### III. Fristen im Blick behalten
Dauert die Prüfung länger als einen Monat nach der Schadenmeldung, können Sie eine Abschlags­zahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen (A 19.1.1 VGB, § 14 VVG). Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren ab dem Ende des Jahres ihrer Entstehung; solange der Versicherer nicht in Textform entschieden hat, ist die Verjährung gehemmt (§§ 195, 199 BGB, § 15 VVG).

### IV. Rechtlich prüfen lassen
Die Anwälte von Spreefels prüfen die Ablehnung gegen Bedingungen, Gesetz und Rechtsprechung. Einen Überblick über alle Schadenarten finden Sie auf unserer Seite [Anwalt Wohngebäude­versicherung](/anwalt-versicherungsrecht/anwalt-wohngebaeudeversicherung).
![Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.](assets/images/k/0090bdf7b097e7e6a5e48031313bc94d22461a79-tn75y6g0k36xbsz.webp)
Unsere juristische Unterstützung
Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.
Analyse Ihres Vertrags: Wir prüfen, was versichert ist und was nicht.
Bewertung der Ablehnung: Wir prüfen, ob die Begründung des Versicherers rechtlich hält.
Kommunikation mit dem Versicherer: Wir übernehmen die gesamte rechtliche Auseinandersetzung.
Vertretung im Klageverfahren: Wir setzen Ihre Ansprüche, wenn nötig, auch vor Gericht durch.
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Häufige Fragen

## Was Mandanten uns zuerst fragen

### Ab welcher Windstärke zahlt die Gebäude­versicherung? –
Ab Windstärke 8, also ab 62 Kilometer pro Stunde (A 5.1.1 VGB). Lässt sich die Windstärke am Schadenort nicht feststellen, wird Sturm unterstellt, wenn Schäden an einwandfreien Gebäuden in der Umgebung oder der einwandfreie Zustand Ihres Gebäudes zeigen, dass nur Sturm die Ursache sein kann.

### Ein Baum ist auf mein Haus gefallen. Wer zahlt?
Wirft ein Sturm ab Windstärke 8 einen Baum auf Ihr Gebäude, ist das ein Sturmschaden (A 5.3.4 VGB). Ist Sturm in Ihrem Vertrag versichert, zahlt Ihre Gebäude­versicherung in der Regel, auch wenn der Baum auf dem Nachbargrundstück stand.

### Zahlt die Versicherung, wenn das Dach ohne Sturm undicht ist?
In der Regel nicht. Regen, der durch ein ohne Sturm oder Hagel undicht gewordenes Dach eindringt, ist weder als Sturmschaden noch als Leitungswasser versichert (A 4.5.3, A 5.5.2 VGB). Entscheidend ist, ob Sturm oder Hagel das Dach zuvor beschädigt haben.

### Muss ich ein Notdach selbst bezahlen?
Sie müssen nach Möglichkeit dafür sorgen, dass der Schaden nicht größer wird. Die Kosten für Notdach, Plane oder Absicherung muss der Versicherer erstatten, soweit Sie sie für geboten halten durften, und auf Verlangen vorschießen (§§ 82, 83 VVG).

### Wie lange darf der Versicherer prüfen?
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch nach Grund und Höhe abschließend festgestellt hat. Einen Monat nach der Schadenmeldung können Sie eine Abschlags­zahlung in Höhe des Betrags verlangen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist (A 19.1.1 VGB, § 14 VVG).

### Was kostet mich das, und zahlt meine Rechtsschutz­versicherung?
Die Erst­einschätzung ist kostenlos. Danach richten sich die Gebühren in der Regel nach dem Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz und dem Wert der Sache; Sie kennen sie, bevor Sie uns beauftragen. Eine Rechtsschutz­versicherung übernimmt die Kosten häufig; ob Ihr Vertrag den Fall abdeckt, klären wir mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.

### Vertreten Sie auch außerhalb von Berlin?
Ja, bundesweit. Die Beratung läuft per Telefon, E-Mail und Videogespräch; ein Termin in unserer Kanzlei in Berlin ist möglich, aber nicht nötig.
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Ihr Ansprechpartner

## Marko Huth
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungs­recht
Marko Huth ist bei Spreefels Rechtsanwälte der Ansprechpartner für das Versicherungs­recht. Er vertritt Versicherte gegenüber Versicherern außergerichtlich und vor Gericht, bundesweit.
[Alle Anwältinnen und Anwälte ](/anwaelte)
