# Versicherung zahlt nicht bei Brandschaden?
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Brandschaden am Haus?

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[HausbrandDas Haus oder ein Teil davon ist abgebrannt, der Versicherer zahlt nicht oder zu wenig.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)[KabelbrandEin Kabel hat geschmort oder gebrannt, der Versicherer sagt, das sei kein Brand.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)[Verdacht der Brand­stiftungDer Versicherer prüft eine vorsätzliche Brand­stiftung und hält die Zahlung zurück.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)[Grobe Fahr­lässigkeitKerze, Herd, Mehrfachsteckdose: Der Versicherer kürzt wegen Unachtsamkeit.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)[Blitz und Über­spannungEin Blitz hat eingeschlagen oder elektrische Anlagen im Haus beschädigt.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)[Anderes AnliegenEtwas anderes rund um einen Brandschaden am Gebäude.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Wohngeb%C3%A4udeversicherung)
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Worauf es beim Brandschaden ankommt

## Woran Ihr Anspruch hängt
Verdacht der Brand­stiftung
> „Es bestehen Zweifel an der Brandursache. Wir prüfen eine vorsätzliche Herbeiführung.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Leistungsfrei ist der Versicherer nur, wenn Sie den Brand vorsätzlich herbeigeführt haben, und das muss er beweisen. Ein Verdacht reicht dafür nicht. Läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie, darf er die Zahlung allerdings so lange aufschieben.
§ 81 Abs. 1 VVGA 19.5.2 VGB
Kürzung wegen grober Fahr­lässigkeit
> „Die Kerze brannte unbeaufsichtigt. Wir kürzen die Entschädigung um die Hälfte.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Kürzen darf der Versicherer nur bei grober Fahr­lässigkeit und nur im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Die Quote richtet sich nach dem Einzelfall, nicht nach einer Pauschale. Manche Verträge verzichten ganz oder bis zu einem Betrag auf diese Kürzung.
§ 81 Abs. 2 VVG
Kein Brand im Sinne der Bedingungen
> „Ein Schmorschaden am Kabel ist kein Brand.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Brand ist ein Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Sengschäden ohne Brand sind nach den Musterbedingungen bis zu einem vereinbarten Betrag versichert, Über­spannung, wenn ein Blitz oder atmosphärische Elektrizität sie ausgelöst hat.
A 3.1 VGBA 3.3 VGBA 3.8 VGB
In nur drei Schritten zu Ihrem Recht

## So funktioniert es
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Brandschaden am Gebäude?

## So können wir Ihnen helfen
Ein Brand zerstört in kurzer Zeit, was über Jahre gebaut wurde. Danach braucht es Geld für Aufräumen, Wiederaufbau und eine Unterkunft. Bevor der Versicherer zahlt, prüft er die Ursache, Ihr Verhalten vor dem Brand und die Höhe des Schadens.
Wir prüfen, ob die Ablehnung Ihrer Gebäude­versicherung hält, und setzen Ihre Ansprüche durch.

## 1. Was bei Feuer versichert ist
Nach den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer, den VGB, umfasst die Feuer­versicherung des Gebäudes Brand, Blitzschlag, Über­spannung durch Blitz, Explosion und Verpuffung, Implosion, den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall sowie Seng-, Rauch- und Rußschäden (A 1.1 VGB).
Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Versichert ist auch ein Brand, der aus einem Nutzfeuer wie Kamin oder Grill entstanden ist (A 3.1 VGB).
Dazu kommen Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten sowie Mietausfall oder Mietwert, jeweils im vereinbarten Rahmen (A 11, A 12 VGB). Was in Ihrem Vertrag gilt, steht im Versicherungs­schein und in Ihren Bedingungen.

## 2. Die häufigsten Ablehnungsgründe

### I. Verdacht der Brand­stiftung
Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn Sie den Brand vorsätzlich herbeigeführt haben (§ 81 Abs. 1 VVG). Den Vorsatz muss er beweisen. Hat ein Dritter den Brand gelegt, bleibt der Schaden grundsätzlich versichert.

### II. Grobe Fahr­lässigkeit
Unbeaufsichtigte Kerze, eingeschalteter Herd, überlastete Mehrfachsteckdose, Grill zu nah am Haus: Bei grober Fahr­lässigkeit darf der Versicherer kürzen, im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens (§ 81 Abs. 2 VVG). Eine Kürzung auf null ist die Ausnahme und verlangt eine Abwägung im Einzelfall (BGH, Urteil vom 22.06.2011, IV ZR 225/10). Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Vertrag auf diese Kürzung verzichtet.

### III. Kein Brand
Ein verschmortes Kabel, ein Brandloch im Boden: Fehlt das Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann, liegt kein Brand vor. Dann kommt es darauf an, ob ein Sengschaden versichert ist; ohne Brand nach den Musterbedingungen bis zu einem vereinbarten Betrag (A 3.8 VGB). Über­spannungs­schäden sind versichert, wenn ein Blitz oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität sie verursacht hat (A 3.3 VGB).

### IV. Rauch und Ruß
Rauch- und Rußschäden aus einem Brand sind versichert. Rauch, der plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen austritt, ist bis zu einem vereinbarten Betrag versichert; allmählich einwirkender Rauch, etwa schwarze Ablagerungen an den Wänden („Fogging“), ist ausgeschlossen (A 3.9 VGB).

### V. Gefahr­erhöhung und Leerstand
Stand das Haus leer oder lief eine größere Baumaßnahme, beruft sich der Versicherer auf eine Gefahr­erhöhung (A 21 VGB). Er bleibt aber zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahr­erhöhung für den Brand nicht ursächlich war (§ 26 Abs. 3 VVG).

## 3. Ermittlungen nach einem Brand
Nach einem Brand ermitteln unter Umständen Polizei und Staats­anwaltschaft, und der Versicherer kann einen eigenen Brand­sachverständigen beauftragen. Solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie aus Anlass des Brandes läuft, darf er die Zahlung aufschieben (A 19.5.2 VGB).
Mit dem Ende des Verfahrens endet auch dieser Aufschub. Den Vorsatz muss der Versicherer im Streit um die Leistung selbst beweisen; das Ergebnis des Strafverfahrens bindet das Zivilgericht nicht.
Was Sie tun können: Angaben zur Ursache gegenüber Versicherer und Behörden sorgfältig und vollständig machen, im Zweifel erst nach anwaltlicher Prüfung. Falsche Angaben gefährden den Versicherungsschutz.

## 4. Entschädigung und Wiederaufbau
Bei zerstörten Gebäuden ersetzt der Versicherer die ortsüblichen Wieder­herstellungs­kosten zum Zeitpunkt des Brandes, einschließlich Architekten- und Planungskosten; bei beschädigten Gebäuden die erforderlichen Reparaturkosten (A 17.1 VGB). Bei der üblichen Versicherung zum gleitenden Neuwert sind auch Mehrkosten durch behördliche Auflagen berücksichtigt, Preissteigerungen bis zum Wiederaufbau dann, wenn Sie die Wieder­herstellung unverzüglich veranlassen (A 13.1.2 VGB).
Den Teil der Entschädigung, der über den Zeitwert hinausgeht, erhalten Sie, wenn Sie sicherstellen, dass das Gebäude innerhalb von drei Jahren wiederhergestellt wird (A 17.6 VGB, § 93 VVG). Wer nicht wieder aufbaut, bekommt nur den Zeitwert (A 13.2 VGB).
Einen Monat nach der Schadenmeldung können Sie eine Abschlags­zahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen, außer in den Fällen des Aufschubs aus Kapitel 3 (A 19.1.1 VGB). Bei Streit über die Höhe können Sie ein Sach­verständigen­verfahren verlangen (A 18 VGB).

## 5. Was tun nach einem Brand

### I. Melden und dokumentieren
Den Schaden unverzüglich melden, Fotos machen, den Einsatzbericht der Feuerwehr anfordern. Die Brandstelle erst verändern, wenn die Behörden sie freigegeben haben und der Versicherer zugestimmt hat.

### II. Unterkunft und laufende Kosten
Ist Ihr Haus unbewohnbar, ersetzt die Versicherung den Mietwert und, soweit sie darüber hinausgehen, Hotelkosten, jeweils im vereinbarten Rahmen (A 11.2.4, A 12 VGB). Belege dafür sammeln.

### III. Ablehnung schriftlich verlangen
Mit der Klausel, auf die sich der Versicherer stützt. Eine Kürzung ohne Quote und Begründung ist nicht nachvollziehbar und deshalb angreifbar.

### IV. Fristen im Blick behalten
Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren ab dem Ende des Jahres ihrer Entstehung; solange der Versicherer nicht in Textform entschieden hat, ist die Verjährung gehemmt (§§ 195, 199 BGB, § 15 VVG). Für den Neuwertanteil gilt die Drei-Jahres-Frist aus Kapitel 4.

### V. Rechtlich prüfen lassen
Die Anwälte von Spreefels prüfen die Ablehnung gegen Bedingungen, Gesetz und Rechtsprechung. Einen Überblick über alle Schadenarten finden Sie auf unserer Seite [Anwalt Wohngebäude­versicherung](/anwalt-versicherungsrecht/anwalt-wohngebaeudeversicherung).
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Unsere juristische Unterstützung
Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.
Analyse Ihres Vertrags: Wir prüfen, was versichert ist und was nicht.
Bewertung der Ablehnung: Wir prüfen, ob die Begründung des Versicherers rechtlich hält.
Kommunikation mit dem Versicherer: Wir übernehmen die gesamte rechtliche Auseinandersetzung.
Vertretung im Klageverfahren: Wir setzen Ihre Ansprüche, wenn nötig, auch vor Gericht durch.
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Häufige Fragen

## Was Mandanten uns zuerst fragen

### Zahlt die Versicherung, wenn ein Fremder das Haus angezündet hat? –
Grundsätzlich ja. Versichert ist der Brand, unabhängig davon, wer ihn verursacht hat. Leistungsfrei ist der Versicherer nur, wenn Sie den Brand selbst vorsätzlich herbeigeführt haben, und das muss er beweisen (§ 81 Abs. 1 VVG).

### Ist ein Kabelbrand versichert?
Ja, wenn daraus ein Brand im Sinne der Bedingungen entsteht. Bleibt es beim Schmoren, kann der Schaden als Sengschaden versichert sein, ohne Brand nach den Musterbedingungen bis zu einem vereinbarten Betrag (A 3.8 VGB).

### Sind Über­spannungs­schäden durch Blitz versichert?
Ja, an versicherten elektrischen Einrichtungen des Gebäudes, wenn ein Blitz oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität die Über­spannung ausgelöst hat (A 3.3 VGB). Elektrische Geräte, die zum Hausrat gehören, sind Sache der Hausrat­versicherung.

### Wer zahlt das Hotel, solange das Haus unbewohnbar ist?
Bewohnen Sie das Haus selbst, ersetzt die Gebäude­versicherung den ortsüblichen Mietwert, wenn Ihnen die Nutzung nicht zumutbar ist, und Hotelkosten, soweit sie darüber hinausgehen, jeweils im vereinbarten Rahmen (A 11.2.4, A 12.1.2 VGB). Bei vermieteten Wohnungen ersetzt sie den Mietausfall (A 12.1.1 VGB).

### Wie lange habe ich Zeit für den Wiederaufbau?
Den über den Zeitwert hinausgehenden Teil erhalten Sie, wenn die Wieder­herstellung innerhalb von drei Jahren nach dem Brand sichergestellt ist (A 17.6 VGB). Ist der Wiederaufbau an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, genügt ein Neubau an anderer Stelle in Deutschland.

### Was kostet mich das, und zahlt meine Rechtsschutz­versicherung?
Die Erst­einschätzung ist kostenlos. Danach richten sich die Gebühren in der Regel nach dem Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz und dem Wert der Sache; Sie kennen sie, bevor Sie uns beauftragen. Eine Rechtsschutz­versicherung übernimmt die Kosten häufig; ob Ihr Vertrag den Fall abdeckt, klären wir mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.

### Vertreten Sie auch außerhalb von Berlin?
Ja, bundesweit. Die Beratung läuft per Telefon, E-Mail und Videogespräch; ein Termin in unserer Kanzlei in Berlin ist möglich, aber nicht nötig.
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Ihr Ansprechpartner

## Marko Huth
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungs­recht
Marko Huth ist bei Spreefels Rechtsanwälte der Ansprechpartner für das Versicherungs­recht. Er vertritt Versicherte gegenüber Versicherern außergerichtlich und vor Gericht, bundesweit.
[Alle Anwältinnen und Anwälte ](/anwaelte)
