# PKV-Beitrags­erhöhung: Wir prüfen, ob Ihr Versicherer erhöhen durfte
- Prüfung aller Erhöhungen der letzten Jahre auf ihre Begründung
- Rückforderung zu viel gezahlter Beiträge, soweit nicht verjährt
- Tarifwechsel als zweiter Hebel gegen steigende Beiträge
- Kostenlose Erst­einschätzung, bundesweit per Telefon und E-Mail
[Erhöhung prüfen lassen ](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Private%20Krankenversicherung&anliegen=Beitragserhoehung)[030 226674-422 anrufen ](tel:+4930226674422)
![PKV-Beitragserhöhung: Wir prüfen, ob Ihr Versicherer erhöhen durfte](assets/images/s/_8859-bs7ztbxjdzwfpgy.webp)
![Google](https://cdn2.revw.me/img/integration-logos/google.svg)![Trustpilot](https://cdn2.revw.me/img/integration-logos/trustpilot.svg)
4,9 / 5 aus 104 Bewertungen
Beitrag erhöht?

## Was trifft auf Sie zu?
Wählen Sie Ihr Anliegen. Sie landen direkt im passenden Formular, wir melden uns kurzfristig zurück.
[Erhöhung ohne klare BegründungDas Schreiben nennt gestiegene Kosten, aber nicht, welche Rechnungs­grundlage sich verändert hat.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Private%20Krankenversicherung&anliegen=Beitragserhoehung&beitrag_detail=Begruendung)[Mehrere Erhöhungen in wenigen JahrenIhr Beitrag ist in den letzten drei Jahren mehr als einmal gestiegen.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Private%20Krankenversicherung&anliegen=Beitragserhoehung&beitrag_detail=Mehrfach)[Beitrag nicht mehr bezahlbarSie wollen den Beitrag senken, ohne Ihre Alterungs­rückstellung zu verlieren.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Private%20Krankenversicherung&anliegen=Beitragserhoehung&beitrag_detail=Tarifwechsel)[Erhöhung im RuhestandSie sind Rentner oder kurz davor, und der Beitrag wächst schneller als die Rente.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Private%20Krankenversicherung&anliegen=Beitragserhoehung&beitrag_detail=Ruhestand)[Neue Erhöhung angekündigtDas Schreiben für das kommende Jahr liegt vor, Sie wollen es prüfen lassen, bevor es wirkt.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Private%20Krankenversicherung&anliegen=Beitragserhoehung&beitrag_detail=Ankuendigung)[Anderes Anliegen zur PKVEtwas anderes rund um Ihre private Kranken­versicherung.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Private%20Krankenversicherung&anliegen=Beitragserhoehung&beitrag_detail=Andere)
Unser Erfolg spricht für sich

## Versicherungs­rechts-Prozesse mit Spreefels
![Mehrere hundert Verfahren erfolgreich geführt](assets/images/9/process_1-77c3qtscdwm1jtn.webp)
Mehrere hundert Verfahren erfolgreich geführt
Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen konsequent durch, außergerichtlich und vor Gericht.
![Mehrere Millionen Euro für Mandanten durchgesetzt](assets/images/e/process_2-zyezhy3kh4498v7.webp)
Mehrere Millionen Euro für Mandanten durchgesetzt
Für zahlreiche Mandantinnen und Mandanten konnten wir unrechtmäßig verweigerte Versicherungs­leistungen erfolgreich sichern.
![Über 20 Jahre Erfahrung im Versicherungs­recht](assets/images/7/process_3-22jmwnx6zj9k0gf.webp)
Über 20 Jahre Erfahrung im Versicherungs­recht
Seit über zwei Jahrzehnten vertreten wir Versicherungsnehmer bundesweit erfolgreich gegenüber Versicherungen.
[Jetzt starten ](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Private%20Krankenversicherung&anliegen=Beitragserhoehung)
Worauf es bei der Beitrags­erhöhung ankommt

## Drei Punkte, an denen sich Ihr Anspruch entscheidet
Erhöhung ohne klare Begründung
> „Die Kosten im Gesundheitswesen sind gestiegen.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Das genügt nicht. Das Schreiben muss die Rechnungs­grundlage nennen, deren Veränderung die Erhöhung ausgelöst hat. Fehlt sie, wurde die Erhöhung nicht wirksam.
§ 203 Abs. 5 VVGBGH IV ZR 294/19
Der Versicherer beruft sich auf Verjährung
> „Die alten Erhöhungen sind längst verjährt.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Verjährt wird je Beitragszahlung, drei Jahre ab dem Ende des Jahres. Was Sie zuletzt auf eine alte Erhöhung gezahlt haben, kann noch offen sein.
§§ 195, 199 BGBBGH IV ZR 113/20
Der günstigere Tarif wird nicht angeboten
> „Ihr neuer Monatsbeitrag ab dem 1. Januar beträgt …“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Sie können jederzeit in einen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln, unter Anrechnung Ihrer Alterungs­rückstellung. Der Versicherer muss den Antrag annehmen.
§ 204 Abs. 1 VVG
In nur drei Schritten zu Ihrem Recht

## So funktioniert es
![So funktioniert es](assets/images/v/advantages%20%281%29-ddsr64r95h4eq5f.webp)
1
Fall schildern
Nutzen Sie unser Online-Formular, um Ihren Fall zu schildern und, falls vorhanden, relevante Unterlagen hochzuladen.
2
Kostenlose Erst­einschätzung erhalten
Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte prüft Ihre Angelegenheit sorgfältig und meldet sich zeitnah bei Ihnen, kostenlos und unverbindlich.
3
Entscheidung mit voller Kosten­transparenz
Nach der Erst­einschätzung entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten. Dabei wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten entstehen könnten, und wer diese trägt.
[Jetzt Fall schildern ](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Private%20Krankenversicherung&anliegen=Beitragserhoehung)
Beitrags­erhöhung der privaten Kranken­versicherung

## So können wir Ihnen helfen
Beitrags­erhöhungen gehören zur privaten Kranken­versicherung. Aber sie folgen Regeln: ein Auslöser aus dem Gesetz, ein unabhängiger Treuhänder, und eine Mitteilung, die den Grund nennt. Der Bundesgerichtshof hat seit 2020 in mehreren Urteilen festgelegt, was diese Mitteilung enthalten muss. Viele Erhöhungs­schreiben genügen dem nicht.
Wir prüfen Ihre Erhöhungen der letzten Jahre und fordern zurück, was Sie zu viel gezahlt haben, soweit es nicht verjährt ist. Und wir prüfen, ob ein Tarifwechsel Ihren Beitrag dauerhaft senkt, ohne dass Sie Ihre Alterungs­rückstellung verlieren.

## 1. Wann darf die private Kranken­versicherung den Beitrag erhöhen?
Der Versicherer darf die Prämie bestehender Verträge nur neu festsetzen, wenn sich eine für die Kalkulation maßgebliche Rechnungs­grundlage nicht nur vorübergehend verändert hat, und nur, wenn ein unabhängiger Treuhänder die Berechnung geprüft und zugestimmt hat (§ 203 Abs. 2 VVG). Rechnungs­grundlagen in diesem Sinn sind die Versicherungs­leistungen und die Sterbe­wahrscheinlichkeit.
Wann eine Veränderung groß genug ist, regelt das Versicherungsaufsichtsgesetz: Weichen die tatsächlichen Leistungen um mehr als zehn Prozent von den kalkulierten ab, muss der Versicherer alle Prämien des Tarifs überprüfen; die Versicherungs­bedingungen dürfen einen niedrigeren Wert vorsehen, üblich sind fünf Prozent (§ 155 Abs. 3 VAG). Bei der Sterbe­wahrscheinlichkeit liegt die Schwelle bei fünf Prozent (§ 155 Abs. 4 VAG). Der Bundesgerichtshof hat die Fünf-Prozent-Klausel in den Bedingungen für wirksam erklärt (BGH, Urteil vom 12.07.2023, IV ZR 347/22).
Die Erhöhung wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung folgt (§ 203 Abs. 5 VVG). Und genau an dieser Mitteilung entscheidet sich fast jeder Streit.

## 2. Was in der Mitteilung stehen muss
Der Versicherer muss Ihnen die maßgeblichen Gründe der Erhöhung mitteilen. Nach dem Bundesgerichtshof heißt das: Das Schreiben muss die Rechnungs­grundlage nennen, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Erhöhung ausgelöst hat, also die Versicherungs­leistungen oder die Sterbe­wahrscheinlichkeit. Ein allgemeiner Hinweis auf gestiegene Kosten im Gesundheitswesen oder auf die gesetzlichen Voraussetzungen genügt nicht (BGH, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19).
Was der Versicherer nicht mitteilen muss: die Höhe der Veränderung und andere Faktoren wie den Rechnungszins (BGH, Urteil vom 22.06.2022, IV ZR 253/20). Der Prüfpunkt ist also klein und klar: Steht im Schreiben, welche Rechnungs­grundlage sich verändert hat? Wenn nicht, war die Erhöhung nicht wirksam.
**Was das für Ihre Schreiben bedeutet.** Nehmen Sie jedes Erhöhungs­schreiben der letzten Jahre und suchen Sie die Wörter „Versicherungs­leistungen" oder „Sterbe­wahrscheinlichkeit" als Grund für genau diese Erhöhung. Fehlen sie, lohnt die Prüfung.

## 3. Was eine unwirksame Erhöhung für Sie bedeutet
War die Mitteilung unzureichend, ist die Erhöhung nicht wirksam geworden. Sie schulden für diesen Zeitraum nur den Beitrag vor der Erhöhung und können die Differenz zurückverlangen, soweit sie nicht verjährt ist.
Der Versicherer kann die Begründung nachholen. Die nachgeholte Begründung wirkt aber nicht rückwirkend, sondern erst ab dem zweiten Monat nach ihrem Zugang (BGH, Urteil vom 22.06.2022, IV ZR 253/20). Bis dahin bleibt es beim alten Beitrag.
Viele Versicherer haben ihre Schreiben nach den Urteilen von 2020 nachgebessert. Ob Ihre Erhöhungen betroffen sind, zeigt deshalb nur der Blick in die konkreten Schreiben, nicht der Name des Versicherers.

## 4. Verjährung: warum drei Jahre die entscheidende Zahl sind
Rück­forderungs­ansprüche verjähren in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie den erhöhten Beitrag gezahlt haben und die Erhöhungsmitteilung kannten (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Dass die Rechtslage lange umstritten war, schiebt den Beginn der Frist nicht hinaus; es genügt, dass Sie die Tatsachen kannten, nicht ihre rechtliche Bewertung (BGH, Urteil vom 17.11.2021, IV ZR 113/20).
Das heißt konkret: Für Beiträge, die Sie im Jahr 2023 gezahlt haben, endet die Frist am 31.12.2026. Die Erhöhungen aus den Jahren 2019 und 2020, mit denen viele Kanzleien noch werben, sind für die damals gezahlten Beiträge verjährt. Was Sie seit 2023 auf eine solche Erhöhung gezahlt haben, kann dagegen noch offen sein; das hängt davon ab, ob eine spätere, wirksame Erhöhung den Beitrag inzwischen insgesamt neu festgesetzt hat. Geprüft werden deshalb alle Erhöhungen, nicht nur die der letzten drei Jahre.
Verhandlungen mit dem Versicherer hemmen die Verjährung, ebenso eine Klage oder ein Mahnbescheid (§§ 203, 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Wer im Herbst prüft, hat das Jahresende als Frist im Blick.

## 5. Der zweite Hebel: Tarifwechsel nach § 204 VVG
Unabhängig von jeder Erhöhung haben Sie ein Recht, das viele Versicherte nicht kennen: Sie können jederzeit in einen anderen Tarif desselben Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln, unter Anrechnung Ihrer Alterungs­rückstellung, also des Teils Ihrer Beiträge, den der Versicherer für die höheren Kosten im Alter zurückgelegt hat. Der Versicherer muss den Antrag annehmen; nur für Mehrleistungen des neuen Tarifs darf er einen Zuschlag, eine Wartezeit oder einen Ausschluss verlangen (§ 204 Abs. 1 VVG).
In der Praxis bieten Versicherer ältere Tarife oft nicht mehr aktiv an, auch wenn sie günstiger sind. Der Wechsel muss deshalb konkret beantragt werden. Wir prüfen, welche Tarife in Frage kommen, und begleiten den Antrag.
Als Auffang gibt es den Basistarif: Sein Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht übersteigen, seine Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Kasse vergleichbar (§ 152 Abs. 1 und 3 VAG). Für Verträge aus der Zeit vor 2009 kommt der Standardtarif in Betracht. Beides ist eine Kostenbremse, keine Verbesserung des Schutzes, und will deshalb gut überlegt sein.

## 6. Was tun, wenn die Erhöhung kommt

### I. Alle Schreiben sammeln
Versicherungsschein, jedes Erhöhungs­schreiben der letzten Jahre mit Anlagen, die aktuelle Beitragsrechnung und die Tarifbezeichnung. Ohne die Schreiben lässt sich nichts prüfen.

### II. Weiterzahlen
Kürzen Sie den Beitrag nicht eigenmächtig. Wer mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand ist, riskiert das Ruhen des Vertrags und den Notlagen­tarif (§ 193 Abs. 6 VVG). Die Rückforderung läuft parallel.

### III. Begründung prüfen lassen
Der Abgleich der Schreiben mit der Rechtsprechung ist der Kern der Prüfung. Er dauert nicht lange, wenn die Unterlagen vollständig sind.

### IV. Die Frist im Blick behalten
Rückforderungen verjähren zum Jahresende (Kapitel 4). Wer im Herbst prüfen lässt, kann vor dem 31.12. handeln.

### V. Den Tarif prüfen lassen
Auch wenn jede Erhöhung wirksam war: Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG kann den Beitrag dauerhaft senken. Beides gehört in dieselbe Prüfung.

## 7. Kosten und Finanzierung
Die Erst­einschätzung ist kostenlos. Danach wissen Sie, ob und in welcher Größenordnung sich Ihre Erhöhungen angreifen lassen und was ein Tarifwechsel bringen würde. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns beauftragen, und die kennen Sie vorher.
Eine Rechtsschutzversicherung deckt Streitigkeiten mit der privaten Kranken­versicherung je nach Vertrag; wir klären das mit Ihnen. Für geeignete Fälle kann eine Prozessfinanzierung in Betracht kommen, bei der ein Finanzierer die Kosten des Verfahrens trägt.

## 8. Warum ein Anwalt bei der Beitrags­erhöhung sinnvoll ist
Die Erhöhungs­schreiben der Versicherer sind standardisiert, die Rechtsprechung dazu ist es nicht. Ob ein Schreiben genügt, entscheidet sich an Formulierungen, die man kennen muss. Und die Verjährung läuft, während man überlegt.
Ein spezialisierter Anwalt kann:
- jede Erhöhung der letzten Jahre gegen die Anforderungen des Bundesgerichtshofs prüfen,
- beziffern, was zu viel gezahlt wurde und was davon noch nicht verjährt ist,
- die Verjährung durch Verhandlung oder Klage stoppen,
- die Rückforderung gegenüber dem Versicherer durchsetzen,
- prüfen, ob ein Tarifwechsel den Beitrag senkt, und den Antrag begleiten,
- Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen.
Ob Debeka, DKV, Allianz, AXA oder Signal Iduna: Die Anforderungen an eine Beitrags­erhöhung stehen im Gesetz und in den Urteilen des Bundesgerichtshofs, und sie gelten für jeden Anbieter gleich.
![Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.](assets/images/k/0090bdf7b097e7e6a5e48031313bc94d22461a79-tn75y6g0k36xbsz.webp)
Unsere juristische Unterstützung
Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.
Analyse Ihrer Erhöhungs­schreiben: Wir prüfen jede Erhöhung der letzten Jahre auf ihre Begründung.
Berechnung: Wir beziffern, was Sie zu viel gezahlt haben und was davon noch nicht verjährt ist.
Kommunikation mit dem Versicherer: Wir fordern zurück, verhandeln und begleiten den Tarifwechsel.
Vertretung im Klageverfahren: Wir setzen Ihre Ansprüche, wenn nötig, auch vor Gericht durch.
[Kontaktieren Sie uns ](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Private%20Krankenversicherung&anliegen=Beitragserhoehung)
Häufige Fragen

## Was Mandanten uns zuerst fragen

### Lohnt sich die Prüfung noch, nachdem darüber so viel geschrieben wurde? –
Für die Beiträge, die Sie vor 2023 auf Erhöhungen aus 2019 und 2020 gezahlt haben, nicht mehr, die sind verjährt. Für alles, was Sie seit 2023 zu viel gezahlt haben, ja, wenn die Begründung der Erhöhung nicht genügt; und der Tarifwechsel nach § 204 VVG lohnt sich unabhängig von jeder Erhöhung. Beides sagen wir Ihnen in der Erst­einschätzung.

### Muss ich die Erhöhung erst einmal zahlen?
Ja. Wer den Beitrag eigenmächtig kürzt und mit zwei Monatsbeiträgen in Rückstand gerät, riskiert das Ruhen des Vertrags und den Notlagen­tarif (§ 193 Abs. 6 VVG). Zahlen Sie weiter und fordern Sie parallel zurück.

### Kann der Versicherer mir kündigen, wenn ich mich wehre?
Nein. Die ordentliche Kündigung einer Krankenvollversicherung und die Kündigung wegen Beitrags­rückstands sind ausgeschlossen (§ 206 Abs. 1 VVG). Wer eine Erhöhung beanstandet oder einen Tarifwechsel beantragt, nimmt seine Rechte wahr und gibt dem Versicherer keinen Kündigungsgrund.

### Was ist, wenn der Versicherer die Begründung nachreicht?
Dann wird die Erhöhung wirksam, aber erst ab dem zweiten Monat nach Zugang der Nachholung, nicht rückwirkend (BGH, 22.06.2022, IV ZR 253/20). Die bis dahin zu viel gezahlten Beträge bleiben rückforderbar.

### Wie viel bekomme ich zurück?
Das hängt davon ab, wie viele Erhöhungen unzureichend begründet waren, wie hoch sie waren und was davon nicht verjährt ist. Eine Zahl ohne Blick in die Schreiben wäre unseriös. Sobald die Unterlagen vorliegen, nennen wir Ihnen die Größenordnung.

### Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Den Versicherungsschein, alle Erhöhungs­schreiben der letzten Jahre samt Anlagen, die aktuelle Beitragsrechnung und Ihre Tarifbezeichnung. Fehlende Schreiben können Sie beim Versicherer anfordern.
![Marko Huth](assets/images/p/_8885-4xwdv0aq4b383fj.webp)
Ihr Ansprechpartner

## Marko Huth
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht · Kooperationsanwalt
Marko Huth ist bei Spreefels Rechtsanwälte der Ansprechpartner für das Versicherungs­recht. Er vertritt Versicherte gegenüber Versicherern außergerichtlich und vor Gericht, bundesweit.
[Alle Anwältinnen und Anwälte ](/anwaelte)
