# Anwalt Berufs­unfähigkeits­versicherung: Wenn die BU nicht zahlt
- Prüfung von Ablehnung, Gutachten und Verweisung
- Begleitung beim Leistungs­antrag, bevor der Versicherer Fehler findet
- Bundesweite Vertretung, per Telefon und E-Mail
- Kostenlose Erst­einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
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Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt nicht?

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[Leistungs­antrag abgelehntDer Versicherer sieht keine Berufs­unfähigkeit oder verlangt immer neue Nachweise.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung&bu_anliegen=Ablehnung)[Rente eingestelltNach Jahren der Zahlung erklärt der Versicherer, Sie seien wieder gesund genug.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung&bu_anliegen=Nachpruefung)[Verweisung auf einen anderen BerufSie könnten angeblich etwas anderes arbeiten, obwohl das nicht Ihrem Beruf entspricht.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung&bu_anliegen=Verweisung)[Rücktritt wegen VorerkrankungDer Versicherer beruft sich auf Ihre Angaben im Antrag von damals.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung&bu_anliegen=Ruecktritt)[Antrag noch nicht gestelltSie wollen den Leistungs­antrag von Anfang an so stellen, dass er hält.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung&bu_anliegen=Antrag)[Anderes AnliegenEtwas anderes rund um Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung.](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung&bu_anliegen=Andere)
Unser Erfolg spricht für sich

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Worauf es bei der Berufs­unfähigkeit ankommt

## Drei Punkte, an denen sich Ihr Anspruch entscheidet
Angeblich keine 50 Prozent
> „Sie können Ihren Beruf noch zu mehr als der Hälfte ausüben.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Maßstab ist Ihr zuletzt ausgeübter Beruf, nicht die Berufsbezeichnung aus dem Antrag. Der Bundesgerichtshof verlangt eine Beschreibung Ihrer Tätigkeiten nach Art, Umfang und Häufigkeit.
§ 172 Abs. 2 VVGBGH IV ZR 227/91
Rente nach Jahren eingestellt
> „Die Voraussetzungen für unsere Leistung sind entfallen.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Das muss der Versicherer beweisen und in Textform darlegen. Leistungsfrei wird er frühestens drei Monate nach Zugang dieser Erklärung.
§ 174 VVGBGH IV ZR 434/15
Verweisung auf einen anderen Beruf
> „Sie könnten doch etwas anderes arbeiten.“
So steht es sinngemäß im Schreiben
Worauf es ankommt
Nur wenn Ihr Vertrag das vorsieht. Die andere Tätigkeit muss Ihrer Ausbildung und Ihren Fähigkeiten entsprechen und Ihre bisherige Lebensstellung wahren.
§ 172 Abs. 3 VVGBGH IV ZR 19/18
In nur drei Schritten zu Ihrem Recht

## So funktioniert es
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Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt nicht?

## So können wir Ihnen helfen
Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist die Versicherung, die man abschließt, damit sie genau dann zahlt, wenn man selbst nicht mehr kann. In diesem Moment beginnt für viele ein zweiter Kampf: Fragebögen, Gutachten, Nachfragen, und am Ende eine Ablehnung, die mehr Fragen aufwirft, als sie beantwortet.
Wir prüfen die Ablehnung, die Gutachten und die Verweisung, begleiten den Leistungs­antrag und setzen Ihre Rente durch, außergerichtlich und, wenn es sein muss, vor Gericht.

## 1. Wann liegt Berufs­unfähigkeit vor?
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Die Versicherungs­bedingungen machen daraus in aller Regel eine Schwelle: mindestens 50 Prozent, voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Diese Zahlen stehen nicht im Gesetz, sondern im Vertrag; deshalb ist der Vertrag der erste Prüfpunkt.
Maßstab ist Ihr konkreter Beruf, nicht die Berufsbezeichnung. Der Bundesgerichtshof verlangt eine Arbeitsbeschreibung, mit der die anfallenden Tätigkeiten nach Art, Umfang und Häufigkeit für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden; die bloße Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit genügt nicht (BGH, Urteil vom 30.09.1992, IV ZR 227/91). Genau hier entstehen die meisten Ablehnungen: Der Versicherer bewertet ein abstraktes Berufsbild, nicht Ihren Arbeitstag.
Die häufigsten Ursachen für Berufs­unfähigkeit waren 2024 psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems mit 38 Prozent, Krebs mit 19 Prozent, Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 16 Prozent und Unfälle mit 8 Prozent (Gesamtverband der Versicherer, Umfrage unter Mitgliedsunternehmen, Stand August 2025). Psychische Erkrankungen sind damit der wichtigste Fall, und der, an dem Versicherer am häufigsten zweifeln.

## 2. Die häufigsten Gründe, warum die BU nicht zahlt

### I. „Keine 50 Prozent"
Der Versicherer rechnet mit einem abstrakten Berufsbild oder mit der Berufsbezeichnung aus dem Antrag. Gegenmittel ist die konkrete Tätigkeits­beschreibung mit Zeitanteilen und Belastungen, verbunden mit den ärztlichen Befunden.

### II. Das Gutachten des Versicherers
Der Versicherer beauftragt einen Arzt seiner Wahl. Dessen Einschätzung ist für ein Gericht nicht bindend; im Streit prüft ein neutraler Sachverständiger. Ein Gutachten, das Ihre Tätigkeit nicht kennt, ist angreifbar.

### III. Verweisung auf einen anderen Beruf
Sie könnten angeblich etwas anderes arbeiten. Ob das zulässig ist, entscheiden Ihr Vertrag und die Rechtsprechung, dazu Kapitel 4.

### IV. Rücktritt oder Anfechtung wegen der Gesundheits­fragen
Der Versicherer behauptet, Sie hätten beim Abschluss eine Erkrankung verschwiegen. Die Hürden dafür sind hoch, dazu Kapitel 5.

### V. „Nur vorübergehend"
Die Beeinträchtigung sei nicht dauerhaft. Entscheidend ist die ärztliche Prognose zum Zeitpunkt der Beurteilung, nicht der spätere Verlauf.

## 3. Rente eingestellt: das Nach­prüfungs­verfahren
Hat der Versicherer Ihre Berufs­unfähigkeit einmal anerkannt, ist er daran gebunden. Ein Anerkenntnis darf er nur einmal befristen (§ 173 Abs. 2 VVG), und nicht rückwirkend für einen bereits abgeschlossenen Zeitraum (BGH, Urteil vom 23.02.2022, IV ZR 101/20).
Will er die Zahlung später einstellen, muss er Ihnen die Veränderung in Textform darlegen, und er wird frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Erklärung leistungsfrei (§ 174 VVG). Von beidem darf der Vertrag nicht zu Ihrem Nachteil abweichen (§ 175 VVG).
Die Beweislast liegt in diesem Verfahren beim Versicherer: Er muss darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht entfallen sind, also dass sich Ihre Gesundheit gebessert hat oder Sie eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Ein Gewinn an Freizeit oder eine leichtere Arbeit darf dabei nicht gegen Einkommens­einbußen aufgerechnet werden; Maßstab bleibt Ihr Beruf, wie Sie ihn in gesunden Tagen ausgeübt haben (BGH, Urteil vom 07.12.2016, IV ZR 434/15).

## 4. Verweisung: Können Sie auf einen anderen Beruf verwiesen werden?
Eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit ist nur zulässig, wenn der Vertrag sie vorsieht (§ 172 Abs. 3 VVG). Viele neuere Verträge verzichten auf die abstrakte Verweisung; ältere enthalten sie. Der erste Blick gehört deshalb Ihren Bedingungen.
Ist eine Verweisung vereinbart, muss die andere Tätigkeit Ihrer Ausbildung und Ihren Fähigkeiten entsprechen und Ihre bisherige Lebensstellung wahren. Nach dem Bundesgerichtshof ist das der Fall, wenn die neue Tätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt und in Vergütung und sozialer Wertschätzung nicht spürbar unter dem bisherigen Beruf liegt; es geht um die Sicherung Ihrer bisherigen Lebensumstände (BGH, Urteil vom 26.06.2019, IV ZR 19/18). Als Faustregel der Gerichte gilt eine Einkommens­einbuße von rund einem Fünftel als nicht mehr zumutbar.
Bei der konkreten Verweisung darf der Versicherer nur auf eine Tätigkeit verweisen, die Sie tatsächlich ausüben, nicht auf eine, die Sie ausüben könnten. Auch hier gilt: Wer die Verweisung behauptet, muss sie belegen.

## 5. Rücktritt und Anfechtung wegen der Gesundheits­fragen
Der zweite große Angriffspunkt der Versicherer sind die Angaben im Antrag von damals. Die Regeln dafür sind streng:
- Anzeigen mussten Sie nur, wonach der Versicherer in Textform, also schriftlich oder per E-Mail, ausdrücklich gefragt hat (§ 19 Abs. 1 VVG). Unklare Fragen gehen zulasten des Versicherers.
- Ein Rücktritt setzt voraus, dass Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben (§ 19 Abs. 2 und 3 VVG), und dass der Versicherer Sie vor Vertragsschluss in einer gesonderten Mitteilung in Textform über die Folgen belehrt hat (§ 19 Abs. 5 VVG).
- Der Versicherer muss den Rücktritt innerhalb eines Monats ab Kenntnis schriftlich erklären und die Umstände nennen (§ 21 Abs. 1 VVG). Fünf Jahre nach Vertragsschluss erlischt das Recht, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren; das gilt nicht für Versicherungsfälle, die vorher eingetreten sind (§ 21 Abs. 3 VVG).
- Selbst ein wirksamer Rücktritt lässt die Leistungspflicht bestehen, wenn die nicht angegebene Erkrankung mit der jetzigen Berufs­unfähigkeit nichts zu tun hat; das gilt nicht bei Arglist (§ 21 Abs. 2 VVG).
- Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bleibt möglich (§ 22 VVG). Arglist muss der Versicherer beweisen.
Jede dieser Voraussetzungen ist ein Prüfpunkt. In vielen Fällen fehlt die Belehrung, die Frage war mehrdeutig, die Frist ist versäumt oder die Vorerkrankung hat mit dem heutigen Leiden nichts zu tun.

## 6. Der Leistungs­antrag: wo die meisten Fehler passieren
Der Leistungs­antrag entscheidet oft mehr als jedes spätere Verfahren. Der Versicherer fragt nach Ihrem Beruf, Ihren Tätigkeiten, Ihren Ärzten und Ihren Beschwerden, und er liest jede Antwort gegen die Gesundheits­fragen von damals.
- Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit konkret: welche Aufgaben, wie oft, wie lange, mit welcher körperlichen und psychischen Belastung. Ein Berufstitel und eine Stundenzahl genügen nicht (BGH, IV ZR 227/91).
- Lassen Sie Befunde und Prognosen von den behandelnden Ärzten schriftlich bestätigen, bevor der Versicherer seinen Gutachter schickt.
- Geben Sie Schweigepflicht­entbindungen nur so weit, wie der Versicherer sie für die Prüfung braucht. Eine pauschale Entbindung für alle Ärzte müssen Sie nicht erteilen; Sie können verlangen, dass der Versicherer jede einzelne Abfrage vorher von Ihnen freigeben lässt (§ 213 Abs. 3 VVG).
- Schieben Sie den Antrag nicht auf. Ob und wie weit rückwirkend gezahlt wird, regeln die Bedingungen; wer früh meldet, verliert nichts.
Wir begleiten den Leistungs­antrag von Anfang an. Das ist meist günstiger als der Streit um eine Ablehnung, die auf einem unvollständigen Antrag beruht.

## 7. Was tun, wenn die BU-Versicherung nicht zahlt

### I. Ablehnung schriftlich und begründet verlangen
Der Versicherer muss nach dem Leistungs­antrag in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt (§ 173 Abs. 1 VVG). Lassen Sie sich die Ablehnung mit Begründung und dem Gutachten geben, auf das sie sich stützt.

### II. Nichts unterschreiben
Weder ein befristetes Anerkenntnis noch ein Abfindungsangebot noch einen Vergleich ohne Prüfung. Eine Abfindung ersetzt die Rente bis zum Vertragsende, und diese Rechnung muss stimmen.

### III. Unterlagen sichern
Vertrag mit Bedingungen, Antrag mit den Gesundheits­fragen, Leistungs­antrag, alle Gutachten, Arztberichte, Schriftverkehr und die Zahlungsbelege der Beiträge.

### IV. Beiträge weiterzahlen
Bis der Versicherer anerkennt, läuft der Vertrag weiter. Viele Bedingungen sehen eine Stundung während der Leistungsprüfung vor; fragen Sie danach, statt die Zahlung einzustellen.

### V. Rechtlich prüfen lassen
Die Anwälte von Spreefels Rechtsanwälte prüfen Ablehnung, Gutachten, Verweisung und Rücktritt gegen Vertrag, Gesetz und Rechtsprechung. Was Sie selbst vorab tun können, erklärt unser Ratgeber [Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt nicht](/aktuelles/versicherungsrecht/berufsunfaehigkeitsversicherung-zahlt-nicht).

## 8. Warum ein Anwalt für die Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll ist
In kaum einer Versicherung geht es um so viel Geld über so lange Zeit: eine monatliche Rente, oft bis zum 67. Lebensjahr. Entsprechend genau prüfen die Versicherer, mit eigenen Ärzten und erfahrenen Sachbearbeitern. Wer dem allein gegenübersteht, unterschreibt zu früh oder gibt zu früh auf.
Ein spezialisierter Anwalt kann:
- die Tätigkeits­beschreibung so aufbereiten, dass sie den Anforderungen des Bundesgerichtshofs genügt,
- Gutachten des Versicherers prüfen und ein Gegengutachten veranlassen,
- die Verweisungs­klausel und ihre Anwendung prüfen,
- Rücktritt und Anfechtung auf Form, Frist, Belehrung und Ursächlichkeit prüfen,
- das Nach­prüfungs­verfahren begleiten und die Beweislast beim Versicherer einfordern,
- Abfindungsangebote durchrechnen und verhandeln,
- die Rente notfalls gerichtlich durchsetzen.
Ob Allianz, Ergo, Swiss Life, Nürnberger oder Alte Leipziger: Die Regeln für den Leistungsfall stehen im Versicherungs­vertrags­gesetz und in den Urteilen des Bundesgerichtshofs, und sie gelten für jeden Anbieter.
![Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.](assets/images/k/0090bdf7b097e7e6a5e48031313bc94d22461a79-tn75y6g0k36xbsz.webp)
Unsere juristische Unterstützung
Klar. Strategisch. Durchsetzungsstark.
Analyse Ihres Vertrags: Wir prüfen Bedingungen, Verweisungs­klausel und die Gesundheits­fragen im Antrag.
Bewertung der Ablehnung: Wir prüfen Gutachten, Begründung, Fristen und Belehrungen.
Kommunikation mit dem Versicherer: Wir übernehmen die gesamte Auseinandersetzung, auch im Nach­prüfungs­verfahren.
Vertretung im Klageverfahren: Wir setzen Ihre Rente, wenn nötig, auch vor Gericht durch.
[Kontaktieren Sie uns ](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-versicherungsrecht&art_versicherung=Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung)
Häufige Fragen

## Was Mandanten uns zuerst fragen

### Wie lange darf der Versicherer prüfen? –
Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Der Versicherer muss nach dem Leistungs­antrag bei Fälligkeit in Textform erklären, ob er anerkennt (§ 173 Abs. 1 VVG). In der Praxis dauern Prüfungen Monate, oft weil Unterlagen nachgefordert werden. Ein vollständiger Antrag verkürzt die Zeit spürbar.

### Der Versicherer bietet mir eine Abfindung an. Soll ich annehmen?
Nicht ohne Rechnung. Eine Abfindung ersetzt alle künftigen Rentenzahlungen bis zum Vertragsende. Ob der Betrag das wert ist, hängt von Ihrem Alter, der Restlaufzeit, der Rentenhöhe und der Prognose ab. Wir rechnen das mit Ihnen durch, bevor Sie unterschreiben.

### Muss ich zum Gutachter des Versicherers?
Die Bedingungen sehen in der Regel vor, dass Sie sich von einem vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen lassen. Eine Verweigerung kann Nachteile haben. Das Ergebnis ist aber nicht bindend; im Streit entscheidet ein neutraler Sachverständiger, und Sie dürfen ein eigenes Gutachten vorlegen.

### Zahlt die BU rückwirkend?
Das regeln die Bedingungen. Viele Tarife zahlen ab Eintritt der Berufs­unfähigkeit, wenn der Antrag zeitnah gestellt wird; bei später Meldung kann der Beginn nach vorn verschoben sein. Deshalb gilt: den Antrag nicht aufschieben.

### Was passiert, wenn es mir wieder besser geht?
Dann kann der Versicherer im Nach­prüfungs­verfahren die Zahlung einstellen. Er muss die Verbesserung aber beweisen und in Textform darlegen, und die Zahlung endet frühestens drei Monate nach Zugang dieser Erklärung (§ 174 VVG).

### Vertreten Sie auch außerhalb von Berlin?
Ja, bundesweit. Die Beratung läuft per Telefon, E-Mail und Videogespräch; ein Termin in unserer Kanzlei in Berlin ist möglich, aber nicht nötig.
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Ihr Ansprechpartner

## Marko Huth
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht · Kooperationsanwalt
Marko Huth ist bei Spreefels Rechtsanwälte der Ansprechpartner für das Versicherungs­recht. Er vertritt Versicherte gegenüber Versicherern außergerichtlich und vor Gericht, bundesweit.
[Alle Anwältinnen und Anwälte ](/anwaelte)
