Bankrecht

# EuGH-Urteil zu Phishing: Was sich für Ihre Erstattung in Deutschland ändert
![von Marko Huth](assets/images/e/_8859-6z8hhb1w4g52tbz.webp)Marko Huth
Aktualisiert am 28.10.2026

## Das Wichtigste in Kürze
**Kurz gesagt:** Wird nach einem Phishing-Angriff Geld von Ihrem Konto abgebucht, ohne dass Sie dieser Zahlung zugestimmt haben, und melden Sie das Ihrer Bank, muss die Bank den Betrag grundsätzlich zuerst erstatten. Der Vorwurf, Sie hätten grob fahrlässig gehandelt, ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2026 (Rechtssache C-70/25) kein Grund, die Erstattung zu verweigern. Ob Sie den Schaden am Ende doch tragen müssen, wird erst danach geklärt, und dafür trägt die Bank die Beweislast.
Für Betroffene in Deutschland ist das Urteil mehr als eine Meldung aus Luxemburg. Der Bundesgerichtshof hat es Banken bisher erlaubt, die Erstattung zu verweigern, wenn dem Kunden grobe Fahrlässigkeit zur Last fiel. Genau diese Reihenfolge stellt der Gerichtshof jetzt um: erst die Gutschrift, dann der Streit.
Eine **nicht autorisierte Zahlung** ist eine Abbuchung, der Sie als Kontoinhaber nicht zugestimmt haben, etwa weil ein Täter mit abgefischten Zugangsdaten selbst überwiesen hat.

### So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
Das Urteil stärkt Ihre Position, wenn diese drei Punkte zutreffen:
- Von Ihrem Konto ist Geld abgegangen, das ein Dritter veranlasst hat, zum Beispiel nach einem gefälschten Link, einer gefälschten Bankseite oder einem Anruf eines angeblichen Bankmitarbeiters.
- Sie haben Ihre Bank informiert, sobald Sie den Betrug bemerkt haben.
- Die Bank hat die Erstattung abgelehnt oder hält sie zurück und beruft sich darauf, Sie hätten grob fahrlässig gehandelt.
**Hier hilft Ihnen das Urteil nicht:** Wenn Sie selbst eine bestimmte Überweisung bewusst in Auftrag gegeben haben, etwa an eine angebliche Anlageplattform oder an einen Anrufer, der sich als Angehöriger ausgegeben hat. Dann ist die Zahlung in der Regel autorisiert, und es gelten andere Regeln. Was in diesen Fällen möglich ist, lesen Sie in unserem Beitrag zu [Internetbetrug und Telefonbetrug](/aktuelles/bankrecht/internetbetrug-oder-telefonbetrug-so-holen-sie-ihr-geld-zurueck).
**Die wichtigste Frist:** Melden Sie die Abbuchung Ihrer Bank, sobald Sie sie bemerken. Wer sie nicht innerhalb von 13 Monaten nach dem Tag der Belastung meldet, verliert den Anspruch, sofern die Bank über die Buchung ordnungsgemäß informiert hat. Eine Abbuchung vom 10. März 2026 müssen Sie also spätestens bis zum 10. April 2027 gemeldet haben. Ab Ihrer Meldung hat die Bank bis zum Ende des folgenden Geschäftstags Zeit, das Geld zurückzubuchen. Melden Sie also an einem Montag, muss die Bank in der Regel spätestens bis zum Ende des Dienstags zurückbuchen.
**Was Sie bereithalten sollten:** den Kontoauszug mit der Abbuchung, Datum und Uhrzeit Ihrer Meldung bei der Bank, die betrügerische Nachricht oder den Link, Screenshots, das Schreiben der Bank und, falls vorhanden, das Aktenzeichen Ihrer Strafanzeige.
**Der häufigste Fehler:** die Ablehnung der Bank als Endpunkt hinzunehmen oder der Bank in einem langen eigenen Schreiben zu schildern, was man alles falsch gemacht hat.

### Was feststeht und was noch offen ist
Feststeht nach dem Urteil: Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags. Es gibt nur eine Ausnahme, nämlich einen begründeten Verdacht, dass Sie selbst betrügerisch gehandelt haben, und auch den muss die Bank schriftlich einer Behörde melden. Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit gehört nicht dazu. Will die Bank ihr Geld zurück, muss sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
Offen ist dagegen dreierlei. Erstens, wie deutsche Gerichte ihre bisherige Linie an das Urteil anpassen. Zweitens, ob eine Freigabe in der Banking-App, zu der ein Betrüger Sie am Telefon angeleitet hat, als Ihre Zustimmung zur Zahlung gilt. Drittens, ob in Ihrem konkreten Fall grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das Urteil sagt nicht, dass Sie den Schaden nie tragen. Es sagt, in welcher Reihenfolge darüber entschieden wird und wer was beweisen muss.

## Was der Europäische Gerichtshof entschieden hat
Ausgangspunkt war ein typischer Phishing-Fall aus Polen. Eine Bankkundin verkaufte einen Artikel über eine Online-Plattform. Ein angeblicher Käufer schickte ihr einen Link, der wie eine Bestätigung der Plattform aussah. Der Link führte auf eine nachgemachte Seite ihrer Bank, dort gab sie ihre Zugangsdaten für das Online-Banking ein. Der Täter überwies daraufhin 3.000 Złoty, umgerechnet etwa 705 Euro, auf sein eigenes Konto. Am nächsten Tag meldete die Kundin den Betrug. Die Bank lehnte die Erstattung ab, weil die Kundin ihre Zugangsdaten nicht ausreichend geschützt und damit grob fahrlässig gehandelt habe.
Der Gerichtshof sieht das anders. Nach der Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2366, oft „PSD2“ genannt) trennt er zwei Fragen, die in der Praxis oft vermischt werden:
- **Erste Stufe, die Erstattung:** Die Bank muss den Betrag einer nicht autorisierten Zahlung nach Ihrer Meldung unverzüglich gutschreiben. Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit berechtigt die Bank nicht, das zu verweigern.
- **Zweite Stufe, die Haftung:** Erst danach kann die Bank von Ihnen verlangen, den Schaden zu ersetzen. Dafür muss die Bank nachweisen, dass Sie Ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben.
Die Begründung des Gerichts ist für Betroffene der eigentliche Kern: Dürfte die Bank von vornherein unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit ablehnen, liefe die Pflicht zur unverzüglichen Erstattung leer. Der Kunde müsste dann selbst ein Verfahren anstrengen und die Kosten und Nachteile tragen. Genau das soll nicht passieren.
Das polnische Gericht hatte den Gerichtshof gebeten, das EU-Recht für diesen Fall auszulegen. Solche Entscheidungen binden nach dem Hinweis des Gerichtshofs auch die Gerichte der anderen Mitgliedstaaten, wenn sie über vergleichbare Fragen zu entscheiden haben. Die hier maßgeblichen Regeln der Richtlinie hat Deutschland vor allem in den §§ 675u bis 675w BGB umgesetzt. Für Sie heißt das: Auch deutsche Gerichte sind an diese Auslegung gebunden, wenn sie über eine vergleichbare Frage entscheiden.

## Was sich in Deutschland ändert
Für deutsche Bankkunden ist das Urteil deshalb so wichtig, weil die Rechtsprechung hier bisher anders gearbeitet hat. Wer verstehen will, was jetzt anders ist, muss die bisherige Linie kennen.

### So haben deutsche Gerichte bisher entschieden
Nach deutschem Recht steht Ihnen bei einer nicht autorisierten Zahlung ein Anspruch auf Erstattung zu (§ 675u BGB). Der Bundesgerichtshof hat Banken aber erlaubt, diesem Anspruch einen eigenen Schadensersatzanspruch entgegenzuhalten, wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. In Höhe dieses Gegenanspruchs durfte die Bank die Erstattung nach Treu und Glauben verweigern, also mit dem Argument, es sei widersinnig, Geld auszuzahlen, das sie sofort zurückverlangen könnte. Diese Linie hat der Bundesgerichtshof etwa im Urteil vom 3. März 2026 bestätigt (Aktenzeichen XI ZR 20/24).
Für Betroffene bedeutete das oft: Die Bank schrieb nichts gut und verwies auf grobe Fahrlässigkeit. Viele bekommen von ihrer Bank im Kern dieselbe Antwort: grob fahrlässig gehandelt, deshalb keine Erstattung. Wer sein Geld wollte, musste klagen und das Kostenrisiko tragen. Im Prozess wurde dann geprüft, ob der Vorwurf stimmt.

### Was das Urteil daran ändert
Der Europäische Gerichtshof dreht diese Reihenfolge um. Zuerst kommt die Gutschrift. Will die Bank das Geld wegen grober Fahrlässigkeit zurück, muss die Bank selbst aktiv werden und den Vorwurf beweisen.
![Infografik: Erst erstatten, dann streiten. Ablauf nach dem EuGH-Urteil C-70/25](files/api-uploads/spreefels-infografik-erst-erstatten-dann-streiten.webp?v=1793151539)Die zwei Stufen nach dem Urteil vom 15. Oktober 2026. Gilt für Zahlungen, die Sie nicht autorisiert haben.**Unsere Einschätzung:** Die Praxis, die Erstattung unter Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit von vornherein zu verweigern, lässt sich mit dem Urteil nach unserer Auffassung nicht mehr vereinbaren. Wie deutsche Gerichte ihre Rechtsprechung im Einzelnen anpassen, ist aber noch nicht entschieden. Offen ist zum Beispiel, wie Gerichte damit umgehen, wenn eine Bank zwar gutschreibt, ihren behaupteten Gegenanspruch aber sofort wieder verrechnen will. Ob sich die Banken an die neue Reihenfolge halten oder Kunden über ihr tatsächliches Verhalten weiterhin in die Klägerrolle drängen, bleibt abzuwarten.

## Die neue Streitfrage: Haben Sie die Zahlung autorisiert?
Das Urteil setzt voraus, dass die Zahlung nicht autorisiert war. Damit verschiebt sich der Streit auf diese Vorfrage, und wir rechnen damit, dass Banken künftig genau hier ansetzen. Für Sie entscheidet diese Frage darüber, ob das Urteil überhaupt greift.
**Autorisiert** heißt: Sie haben dieser konkreten Zahlung zugestimmt (§ 675j BGB). Wichtig ist der Unterschied zwischen Ihrer Zustimmung und der technischen Freigabe. Im entschiedenen Fall hat der Täter die Zahlung mit einem per SMS übermittelten Bestätigungscode freigegeben, den er der Kundin durch die Täuschung abgenommen hatte. Der Gerichtshof hat das ohne Weiteres als nicht autorisierte Zahlung behandelt. Diese Einordnung dürfte auf viele deutsche Fälle passen, in denen ein Täter eine abgefangene TAN selbst verwendet hat.
Es gibt drei typische Lagen:
- **Der Täter überweist selbst** mit Ihren abgefischten Zugangsdaten oder einer abgefangenen TAN. Die Zahlung ist in der Regel nicht autorisiert, das Urteil greift.
- **Sie überweisen selbst** einen bestimmten Betrag an einen Empfänger, weil Sie getäuscht wurden, etwa beim Anlagebetrug oder beim Enkeltrick. Die Zahlung ist in der Regel autorisiert, das Urteil hilft nicht.
- **Sie bestätigen in Ihrer Banking-App eine Freigabe**, weil ein angeblicher Bankmitarbeiter am Telefon sagt, es gehe um ein Update, einen Test oder eine Freischaltung. Ob das eine Autorisierung ist, ist umstritten. Das Oberlandesgericht Dresden hat es verneint, den Kunden aber wegen grober Fahrlässigkeit überwiegend haften lassen (Fall 3 unten).
**Wer muss die Autorisierung beweisen?** Die Bank. Bestreiten Sie, eine Zahlung autorisiert zu haben, muss die Bank nachweisen, dass die Zahlung ordnungsgemäß authentifiziert, aufgezeichnet und verbucht wurde (§ 675w BGB). Dieses Protokoll ihres Systems reicht nach dem Gesetz aber allein nicht notwendigerweise aus, um zu beweisen, dass Sie zugestimmt haben. Für grobe Fahrlässigkeit muss die Bank zusätzliche Beweismittel vorlegen.

## Was das Urteil nicht ändert
So wichtig das Urteil ist, ein Freibrief ist es nicht. Ihre Pflicht, Zugangsdaten und TANs zu schützen, bleibt bestehen (§ 675l BGB). Grob fahrlässig handelt nach der Rechtsprechung, wer diese Sorgfalt in besonders schwerem und nicht entschuldbarem Maß verletzt, also etwas außer Acht lässt, das sich jedem hätte aufdrängen müssen. Wer Zugangsdaten auf einer nachgemachten Seite eingibt oder einen Code an einen Anrufer weitergibt, kann am Ende trotzdem auf dem Schaden sitzen bleiben. Der Unterschied liegt darin, dass die Bank das beweisen und aktiv geltend machen muss, statt einfach nicht zu zahlen.
Zwei Regeln aus dem deutschen Recht sollten Sie in diesem Zusammenhang kennen. Haben Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt, kann die Bank von Ihnen höchstens 50 Euro verlangen (§ 675v Abs. 1 BGB), in manchen Fällen nicht einmal das. Und hat die Bank für die Zahlung keine sogenannte starke Kundenauthentifizierung verlangt, also keine Bestätigung mit zwei voneinander unabhängigen Merkmalen wie Passwort und Smartphone, haften Sie grundsätzlich gar nicht, es sei denn, Sie hätten in betrügerischer Absicht gehandelt (§ 675v Abs. 4 BGB). Wie wir diese Fragen nach einer Ablehnung prüfen, beschreiben wir ausführlich in unserem Beitrag [Deepfake-Phishing: Wenn die Bank nicht zahlt](/aktuelles/bankrecht/deepfake-phishing-bank-zahlt-nicht).

## Phishing-Opfer geworden: So gehen Sie jetzt vor
Ob Ihre Bank schon abgelehnt hat oder nicht: Eine Ablehnung mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit sollten Sie nicht hinnehmen. Wir empfehlen diese Schritte, in dieser Reihenfolge:
1. **Melden und sperren.** Informieren Sie Ihre Bank sofort und nachweisbar, also schriftlich oder mit Notiz von Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner. Lassen Sie Karten und Online-Banking-Zugang sperren, direkt bei der Bank oder über den Sperr-Notruf 116 116, soweit Ihre Bank daran teilnimmt. Die rechtzeitige Meldung ist Voraussetzung Ihres Anspruchs.
2. **Gutschrift verlangen.** Fordern Sie die Bank schriftlich auf, den Betrag unverzüglich zurückzubuchen, und verweisen Sie auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2026, Rechtssache C-70/25. Erklären Sie, dass Sie die Zahlung nicht autorisiert haben.
3. **Strafanzeige erstatten.** Die Anzeige ist keine Voraussetzung Ihres Anspruchs gegen die Bank. Sie hilft aber bei der Beweisführung und bei der Suche nach dem Geld, und in der Praxis fragen Banken regelmäßig danach.
4. **Den Ablauf für sich festhalten.** Notieren Sie in einem Gedächtnisprotokoll, was wann passiert ist, und sichern Sie Nachrichten, Links und Screenshots. Dieses Protokoll ist für Sie und Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt bestimmt, nicht für die Bank.
5. **Auch alte Ablehnungen prüfen lassen.** Hat Ihre Bank schon vor dem Urteil abgelehnt, kann sich eine neue Prüfung lohnen. Entscheidend sind zwei Fristen: Sie müssen die Zahlung in der Regel innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung gemeldet haben, und der Anspruch verjährt in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist und Sie davon wussten. Ist der Anspruch zum Beispiel 2025 entstanden, verjährt er in der Regel mit Ablauf des 31. Dezember 2028. Verhandlungen mit der Bank können diese Frist anhalten.
Warum wir bei Schritt 4 so deutlich sind: Was Sie der Bank schriftlich schildern, kann die Bank später als Beleg für grobe Fahrlässigkeit verwenden. Eine kurze, sachliche Aufforderung zur Gutschrift reicht für den Anfang.
**Hat Ihre Bank die Erstattung verweigert? Lassen Sie prüfen, ob die Ablehnung nach dem neuen Urteil noch trägt.** Das Erstgespräch bei Spreefels ist kostenlos. [Kostenloses Erstgespräch vereinbaren](https://formulare.spreefels.de/?formular=spreefels-kontaktformular)

## Drei Fälle aus der Rechtsprechung
Die folgenden drei Fälle sind veröffentlichte Gerichtsentscheidungen. Sie zeigen, wo die Grenze verläuft und warum es auf die Einzelheiten ankommt.
**Fall 1: Die gefälschte Bankseite nach dem Verkauf im Internet (EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2026, C-70/25)**
Ausgangslage: Eine Kundin gab nach einem gefälschten Link ihre Zugangsdaten auf einer nachgemachten Bankseite ein, der Täter überwies umgerechnet etwa 705 Euro. Vorgehen: Die Kundin meldete den Betrug am nächsten Tag und klagte, als die Bank wegen grober Fahrlässigkeit ablehnte. Ergebnis: Der Gerichtshof entschied, dass die Bank zuerst erstatten muss. Ob die Kundin am Ende haftet, muss das polnische Gericht klären.
**Fall 2: TANs am Telefon weitergegeben (BGH, Urteil vom 3. März 2026, XI ZR 20/24)**
Ausgangslage: Nach einer gefälschten E-Mail rief ein angeblicher Bankmitarbeiter an einem Wochenende an. Die Ehefrau des Kontoinhabers erzeugte auf seine Anweisung mehrere TANs und gab sie am Telefon weiter. Der Täter erhöhte das Überweisungslimit und überwies insgesamt 39.454 Euro. Vorgehen: Der Kunde klagte auf Gutschrift und bekam beim Landgericht zunächst recht. Ergebnis: Das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof sahen die Zahlungen als nicht autorisiert an, werteten die Weitergabe der TANs aber als grob fahrlässig. Die Bank durfte die Erstattung deshalb verweigern, die Klage blieb erfolglos. Learning: Genau diese Verweigerung von vornherein steht nach dem EuGH-Urteil auf dem Prüfstand. Am Ergebnis, dass grob fahrlässiges Verhalten am Ende zur Haftung führen kann, ändert das Urteil nichts.
**Fall 3: Freigaben in der App auf Anweisung eines Anrufers (OLG Dresden, Urteil vom 5. Juni 2025, 8 U 1482/24)**
Ausgangslage: Ein Kunde loggte sich nach einer Phishing-Mail auf einer gefälschten Seite ein. Danach bestätigte er auf telefonische Anweisung mehrfach Freigaben in seiner pushTAN-App, weil man ihm erklärt hatte, das sei für eine Aktualisierung des Online-Bankings nötig. So wurden Limits erhöht und zwei Überweisungen von zusammen knapp 50.000 Euro ausgelöst. Ergebnis: Das Gericht sah die Überweisungen als nicht autorisiert an, wertete das Verhalten des Kunden aber als grob fahrlässig. Weil die Bank beim Einloggen keine starke Kundenauthentifizierung verlangt hatte, musste sie sich eine Mitschuld anrechnen lassen und 20 Prozent des Schadens tragen, bei knapp 50.000 Euro also knapp 10.000 Euro. Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde des Kunden gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen (Beschluss vom 7. Juli 2026, XI ZR 71/25), damit ist das Urteil rechtskräftig. Nach dem amtlichen Verfahrensgang ist in der Sache eine Verfassungsbeschwerde anhängig (1 BvR 2023/26). Learning: Auch bei grober Fahrlässigkeit kann sich die Prüfung lohnen, wenn die Bank ihrerseits Sicherheitspflichten verletzt hat.

## Häufige Missverständnisse
Rund um das Urteil kursieren bereits Zuspitzungen, die Betroffene in die Irre führen können. Die drei häufigsten:

### „Nach dem Urteil muss die Bank immer zahlen.“
Richtig ist: Die Bank muss bei einer nicht autorisierten Zahlung zuerst erstatten. Die Bank kann das Geld aber später zurückverlangen, wenn es ihr gelingt, Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Und bei einer Zahlung, die Sie selbst autorisiert haben, greift das Urteil gar nicht.
Was ist zu prüfen: ob die Zahlung autorisiert war und welche Beweise die Bank für ihren Vorwurf tatsächlich hat.

### „Wer die TAN herausgegeben hat, hat die Zahlung selbst freigegeben.“
Richtig ist: Hat der Täter eine abgefangene TAN selbst verwendet, ist die Zahlung in der Regel nicht autorisiert. So hat auch der Gerichtshof den Fall behandelt. Die Weitergabe kann allerdings grob fahrlässig sein, das ist eine andere Frage.
Was ist zu prüfen: wer die Zahlung tatsächlich ausgelöst hat und was in der Freigabe angezeigt wurde.

### „Die Bank hat schon abgelehnt, da ist nichts mehr zu machen.“
Richtig ist: Eine Ablehnung ist eine Position der Bank, keine Entscheidung über Ihren Anspruch. Auch Fälle, die vor dem Urteil abgelehnt wurden, können sich lohnen, solange Meldefrist und Verjährung gewahrt sind.
Was ist zu prüfen: wann Sie die Zahlung gemeldet haben, wann die Belastung war und ob seitdem verhandelt wurde.

## Was kostet die Durchsetzung?
Das Erstgespräch bei Spreefels ist kostenlos. Beauftragen Sie uns danach, richten sich die Gebühren in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Betrag, um den es geht. Welche Kosten entstehen können, besprechen wir mit Ihnen, bevor Sie sich entscheiden. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, lohnt ein Blick in Ihre Police: Ob sie Streitigkeiten mit der Bank abdeckt, hängt vom Vertrag ab. Pauschal sagen lässt sich nicht, wie hoch die Kosten in Ihrem Fall werden, weil das vom Betrag und davon abhängt, ob sich die Sache außergerichtlich klären lässt.

## Wie Spreefels Sie vertritt
Unsere Anwältinnen und Anwälte vertreten Betroffene von Phishing, Kreditkarten- und Online-Banking-Betrug gegenüber ihren Banken, außergerichtlich und vor Gericht. Nach dem Urteil prüfen wir in Ihrem Fall vor allem drei Dinge: ob die Zahlung autorisiert war, ob Meldefrist und Verjährung gewahrt sind und ob die Bank ihre eigenen Sicherheitspflichten erfüllt hat.
Auf dieser Grundlage fordern wir die Gutschrift unter Berufung auf das Urteil und wehren unberechtigte Rückforderungen der Bank ab. Ein bestimmtes Ergebnis kann Ihnen niemand seriös versprechen, denn am Ende kommt es auf die Einzelheiten an. Wir sagen Ihnen aber nach der Prüfung klar, wie wir Ihre Lage einschätzen. Mehr über unsere Arbeit lesen Sie auf der Seite [Anwalt für Bankrecht](/anwalt-bankrecht), die Grundlagen zur Haftung der Bank in unserem Beitrag zu [§ 675u BGB bei Phishing](/aktuelles/bankrecht/bank-haftung-phishing-675u-bgb).

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**So funktioniert es:**
**1. Fall schildern und Unterlagen einreichen** Füllen Sie unser Kontaktformular aus und laden Sie Ihre Unterlagen hoch, vor allem den Kontoauszug und das Schreiben Ihrer Bank.
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**Quellen**
- Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 147/26 vom 15. Oktober 2026 zum Urteil in der Rechtssache C-70/25: <https://curia.europa.eu/site/upload/docs/application/pdf/2026-10/cp260147de.pdf>
- Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15. Oktober 2026, Rechtssache C-70/25, vorläufige Fassung: [https://juris.curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=316350&doclang=DE](https://juris.curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=316350&doclang=DE)
- § 675u BGB, Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge: [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_675u.html](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675u.html)
- § 675v BGB, Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments: [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_675v.html](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675v.html)
- § 675w BGB, Nachweis bei Authentifizierung: [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_675w.html](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675w.html)
- § 676b BGB, Anzeige nicht autorisierter Zahlungsvorgänge: [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_676b.html](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__676b.html)
- BGH, Urteil vom 3. März 2026, XI ZR 20/24: [https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI\_ZS/2024/XI\_ZR\_\_20-24.pdf?\_\_blob=publicationFile&v=1](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI_ZS/2024/XI_ZR__20-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
- OLG Dresden, Urteil vom 5. Juni 2025, 8 U 1482/24
- BGH, Beschluss vom 7. Juli 2026, XI ZR 71/25: [https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI\_ZS/2025/XI\_ZR\_\_71-25.pdf?\_\_blob=publicationFile&v=1](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI_ZS/2025/XI_ZR__71-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
**Autor:** Marko Huth, Rechtsanwalt (angestellt bei Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht, vertritt Mandate der Spreefels Rechtsanwalts GmbH. Bei Spreefels betreut er das Bankrecht, Fälle von Kreditkartenbetrug und das Versicherungsrecht.
**Rechtsstand:** 27. Oktober 2026. Grundlage ist die vorläufige Fassung des Urteils vom 15. Oktober 2026. Erstveröffentlichung.
