Bankrecht

# Deepfake-Phishing: In 5 Schritten zur Erstattung, wenn die Bank nicht zahlt
![von Carolyn Diepold](assets/images/z/_2030_expanded-dy3s70e35z9m32t.webp)Carolyn Diepold
Aktualisiert am 01.09.2026
**Autorin:** Carolyn Diepold, Rechtsanwältin · Veröffentlicht am 18. August 2026

## Das Wichtigste in Kürze
Beim Deepfake-Phishing klingt der Anrufer wie Ihre Bank, wie Ihr Chef oder wie Ihr Kind. Die Stimme ist mit KI geklont, im Videoanruf sitzt ein gefälschtes Gesicht. Genau deshalb funktioniert die Masche: Der übliche Rat, auf Rechtschreibfehler und komische Absender zu achten, greift hier nicht mehr.
Ist Geld ohne Ihre Zustimmung vom Konto abgebucht worden, muss Ihre Bank es erstatten, unverzüglich und spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags. Lehnt sie ab, stützt sie sich fast immer auf denselben Vorwurf: Sie hätten den Betrug erkennen müssen und deshalb grob fahrlässig gehandelt.
Zwei Punkte stehen dem entgegen, und beide fehlen in den Ablehnungsschreiben:
**Erstens: Beweisen muss das die Bank, nicht Sie.** Das Gesetz erklärt die bloße Aufzeichnung einer erfolgreichen Authentifizierung ausdrücklich für nicht ausreichend.
**Zweitens: Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass der Fehler auf der Hand lag.** Bei einer technisch perfekt geklonten Stimme ist genau das die Frage, die sich nicht von selbst beantwortet.
Eine Ablehnung ist deshalb keine Entscheidung, sondern eine Position. Wir sagen Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob sie trägt.

### So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
Dieser Beitrag ist für Sie geschrieben, wenn alle drei Punkte zutreffen:
- Sie wurden über einen Anruf, einen Videoanruf oder eine Sprachnachricht getäuscht, bei der eine Stimme oder ein Gesicht nachgeahmt wurde.
- Danach ist Geld von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte abgeflossen.
- Ihre Bank hat die Erstattung abgelehnt, ganz oder teilweise, oder sie hält Sie seit Wochen mit einer laufenden Prüfung hin.
**Die entscheidende Weiche:** Es macht rechtlich einen großen Unterschied, ob die Täter die Zahlung ausgelöst haben und Sie nur eine Freigabe erteilt haben, oder ob Sie selbst überwiesen haben. Nur der erste Fall ist ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang, um den es hier geht. Wie Sie die beiden unterscheiden, steht in Kapitel 2.
**Noch nicht gemeldet?** Dann ist dieser Beitrag der übernächste Schritt. Sperren und melden Sie zuerst. Die Reihenfolge dafür steht in unserem Ratgeber [Phishing-SMS erhalten: Was jetzt zu tun ist](/aktuelles/bankrecht/phishing-sms-was-tun).
**Die wichtigste Frist:** Sie müssen den nicht autorisierten Zahlungsvorgang spätestens 13 Monate nach der Belastung anzeigen. Die Frist beginnt allerdings erst an dem Tag, an dem die Bank Sie über die Buchung unterrichtet hat (§ 676b BGB).
**Was Sie bereithalten sollten:** das Ablehnungsschreiben der Bank, die Kontoauszüge mit den strittigen Buchungen, den Anrufverlauf mit Nummer und Uhrzeit, jede Sprachnachricht im Original, Screenshots der Freigabeanzeige, Ihre Sperranzeige und die Strafanzeige.
**Der häufigste Fehler:** dem Ablehnungsschreiben zu glauben und den Fall abzuhaken, obwohl die Bank ihre Behauptung noch gar nicht bewiesen hat.

### Fakt und Einzelfall: Was sicher gilt und worauf es wirklich ankommt
**Sicher ist:**
- Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang hat die Bank keinen Anspruch darauf, Ihr Konto zu belasten, und muss den Betrag erstatten (§ 675u BGB).
- Ist streitig, ob Sie die Zahlung autorisiert haben, muss die Bank die Authentifizierung nachweisen. Ihre eigene Aufzeichnung genügt dafür ausdrücklich nicht (§ 675w BGB).
- Für Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit muss die Bank unterstützende Beweismittel vorlegen.
- Hat die Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt, haften Sie grundsätzlich gar nicht, außer Sie haben selbst in betrügerischer Absicht gehandelt (§ 675v Abs. 4 BGB).
**Vom Einzelfall abhängig ist:**
- ob Ihr Verhalten die hohe Schwelle der groben Fahrlässigkeit erreicht, und dafür kommt es wesentlich darauf an, wie gut die Fälschung war,
- was genau in der Freigabeanzeige stand, die Sie bestätigt haben,
- ob die Täter technische Umleitungen genutzt haben,
- ob und wann die Bank Sie über die Belastung unterrichtet hat.
Diese vier Punkte entscheiden den Fall. Keiner davon lässt sich aus einem Ratgeber beantworten, alle vier lassen sich anhand Ihrer Unterlagen prüfen.

## Was Deepfake-Phishing von klassischem Phishing unterscheidet
Klassisches Phishing arbeitet mit gefälschten Mails, SMS und Webseiten. Man kann lernen, sie zu erkennen: falscher Absender, seltsame Adresse, Zeitdruck. Deepfake-Phishing setzt eine Stufe darüber an. Es nimmt dem Opfer genau die Prüfmöglichkeit, auf die alle Warnhinweise bisher gesetzt haben.

### Die geklonte Stimme am Telefon
Aus wenigen Sekunden Tonmaterial, oft aus einem Social-Media-Video oder einer Mailbox-Ansage, erzeugt eine KI eine Stimme, die vom Original kaum zu unterscheiden ist. Am Telefon meldet sich dann die Sicherheitsabteilung Ihrer Bank, ein Angehöriger in Not oder die Geschäftsführung mit einer eiligen Anweisung.

### Der Videoanruf mit gefälschtem Gesicht
Dieselbe Technik für das Bild. Der Gesprächspartner sieht aus wie eine echte Person und reagiert in Echtzeit. Der Rat, sich das Gegenüber zeigen zu lassen, hilft hier nicht mehr weiter.

### Die gefälschte Sprachnachricht
Die einfachste Variante und deshalb die häufigste. Eine Sprachnachricht in vertrauter Stimme bittet um eine Rückmeldung oder um eine Freigabe. Weil eine Nachricht keinen Dialog erlaubt, fällt das Nachfragen weg.
![Nachbildung eines eingehenden Anrufs: Was Name, Nummer und Stimme beweisen und was nicht](files/api-uploads/spreefels-beispiel-deepfake-anruf.png?v=1788251584)Nachbildung. Name und Nummer im Display lassen sich fälschen, die Stimme lässt sich klonen.**Warum das für die Haftungsfrage zählt:** Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit lautet immer, dass jemand etwas hätte bemerken müssen. Je besser die Fälschung war, desto schwerer lässt sich dieser Vorwurf halten. Dazu Kapitel 4.

## Die entscheidende Weiche: Wer hat die Zahlung ausgelöst?
Bevor es um Beweislast und Fristen geht, muss eine Frage geklärt sein. Von ihr hängt ab, welche Regeln überhaupt gelten. Nehmen Sie sich dafür Ihre Kontoauszüge und den zeitlichen Ablauf vor.

### Fall A: Die Täter haben ausgelöst, Sie haben nur freigegeben
Der Anrufer führt Sie durch das Banking und lässt Sie eine Freigabe bestätigen. Angezeigt wird dabei etwas anderes als das, was tatsächlich passiert, zum Beispiel eine Gerätefreischaltung statt einer Überweisung. Der Auftrag stammt nicht von Ihnen.
Das ist ein **nicht autorisierter Zahlungsvorgang**. Es gelten §§ 675u, 675v und 675w BGB, und damit ist die Bank in der Pflicht. Um diesen Fall geht es im gesamten weiteren Beitrag.

### Fall B: Sie haben selbst überwiesen
Der Anrufer überzeugt Sie, das Geld auf ein sogenanntes Sicherheitskonto zu überweisen. Sie füllen den Auftrag aus und geben ihn frei.
Das ist rechtlich eine **autorisierte Zahlung unter Täuschung**. Die oben genannten Normen greifen nicht, weil Sie den Auftrag erteilt haben. Der Weg führt hier über die Strafanzeige, den Versuch, die Zahlung zurückzuholen, Ansprüche gegen die Empfängerbank und die Frage, ob Ihre Bank angesichts eines auffälligen Vorgangs hätte nachfragen oder warnen müssen. Das ist eine Einzelfallprüfung und deutlich anspruchsvoller, aber es ist nicht aussichtslos.
![Fall A und Fall B im Vergleich: Wer hat die Zahlung ausgelöst](files/api-uploads/spreefels-infografik-weiche.png?v=1788251589)Nur in Fall A greifen §§ 675u, 675v und 675w BGB.**Warum diese Unterscheidung so wichtig ist:** Banken argumentieren in Fall A gern so, als läge Fall B vor. Der Satz „Sie haben die Zahlung selbst freigegeben“ klingt nach Fall B, beschreibt aber häufig Fall A. Wer den Unterschied kennt, liest ein Ablehnungsschreiben anders.

## Wer muss was beweisen? Der wichtigste Punkt
Das ist der Abschnitt, auf den es ankommt, und er fehlt in Ablehnungsschreiben regelmäßig.

### Der Anspruch: § 675u BGB
Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang hat die Bank keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie muss Ihnen den Betrag unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags, der auf Ihre Anzeige folgt, und das Konto wieder auf den Stand bringen, auf dem es ohne die Belastung gewesen wäre. Nachzulesen im [Wortlaut des § 675u BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675u.html).

### Die Beweislast: § 675w BGB
Ist streitig, ob eine Zahlung autorisiert war, muss **die Bank** nachweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Vorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht und nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde.
Dann folgt der Satz, um den sich alles dreht: Wurde der Zahlungsvorgang mit einem Zahlungsinstrument ausgelöst, reicht die Aufzeichnung seiner Nutzung einschließlich der Authentifizierung **allein nicht notwendigerweise aus**, um nachzuweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert oder Ihre Pflichten grob fahrlässig verletzt haben. Für Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit muss die Bank **unterstützende Beweismittel vorlegen**. Der [Wortlaut des § 675w BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675w.html) ist an dieser Stelle eindeutig.

### Was Sie mit diesem Wissen tun
Wenn Ihre Bank schreibt, die Zahlung sei ordnungsgemäß authentifiziert worden, hat sie genau das getan, was das Gesetz für nicht ausreichend erklärt. Sie hat ihr eigenes Protokoll vorgelegt. Bewiesen hat sie damit weder Ihre Zustimmung noch grobe Fahrlässigkeit.
![Beweislast nach § 675w BGB: Was die Bank nachweisen muss und was Sie nicht nachweisen müssen](files/api-uploads/spreefels-infografik-beweislast.png?v=1788251592)Die Aufzeichnung der Authentifizierung genügt der Bank als Nachweis ausdrücklich nicht.Der praktische Schritt ist deshalb, die Bank aufzufordern, die unterstützenden Beweismittel zu benennen, auf die sie ihren Vorwurf stützt. Die Grundlagen dazu haben wir im Beitrag [Bankhaftung bei Phishing nach § 675u BGB](/aktuelles/bankrecht/bank-haftung-phishing-675u-bgb) dargestellt.
**Fall-Check: Wie stark ist Ihre Position?**
Diese sechs Fragen entscheiden in der Praxis, wie ein Fall zu bewerten ist:
Je häufiger Sie hier antworten können, desto genauer lohnt sich eine fachliche Prüfung. Eine offene Frage schließt nichts aus, sie verlagert nur den Schwerpunkt.
**Lassen Sie Ihr Ablehnungsschreiben kostenlos einschätzen.**
1. Haben die Täter die Zahlung ausgelöst, oder haben Sie selbst überwiesen?
2. Nennt das Ablehnungsschreiben ein Beweismittel, das über die eigenen Protokolle der Bank hinausgeht?
3. Können Sie sagen, welcher Betrag und welcher Empfänger in der Freigabeanzeige standen?
4. Haben Sie den Anruf, die Nummer oder die Sprachnachricht noch?
5. Liegt die Belastung weniger als 13 Monate zurück, gerechnet ab dem Tag, an dem die Bank Sie unterrichtet hat?
6. Haben Sie den Schaden angezeigt und die Karte oder den Zugang sperren lassen?

## Wann greift grobe Fahrlässigkeit als Ausschlussgrund?
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt und dabei naheliegende Überlegungen nicht angestellt hat. Das ist eine hohe Schwelle und nicht dasselbe wie ein Fehler. Wer einmal unaufmerksam ist, handelt fahrlässig, nicht automatisch grob fahrlässig.

### Warum Deepfakes den Vorwurf schwerer machen
Der Vorwurf setzt immer voraus, dass etwas auf der Hand lag. Bei klassischem Phishing knüpfen Banken daran an: Die Mail war schlecht gemacht, die Adresse war falsch, der Zeitdruck war offensichtlich.
Bei einer geklonten Stimme oder einem gefälschten Videobild fehlen diese Anhaltspunkte. Wer eine Fälschung mit den eigenen Sinnen nicht erkennen kann, dem lässt sich schwer vorwerfen, sie nicht erkannt zu haben.
**Ein Freibrief ist das nicht.** Es bleibt der Einwand, dass man bei einer Zahlungsaufforderung am Telefon grundsätzlich misstrauisch sein und über einen zweiten Kanal zurückrufen sollte. Wie stark dieser Einwand wiegt, hängt vom Ablauf ab. Aber er muss geführt werden, und er muss belegt werden. Das ist der Unterschied zu einem Satz im Ablehnungsschreiben.

### Was Gerichte als grob fahrlässig eingestuft haben
- Zugangsdaten zusammen mit mehreren TANs auf eine offene Aufforderung hin herausgeben.
- Eine Freigabe erteilen, obwohl die Anzeige erkennbar einen anderen Empfänger oder einen anderen Betrag nannte.
- Konkrete Warnhinweise der Bank ignorieren, die genau diesen Vorgang beschreiben.
Die Maßstäbe für Autorisierung und Beweislast hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 5. März 2024 (Aktenzeichen XI ZR 107/22) bestätigt.

### Was allein nicht ausreicht
- Auf eine professionell gemachte Fälschung hereinzufallen.
- Ein Fehler in einem Moment der Unaufmerksamkeit, etwa unter Zeitdruck.
- Der bloße Umstand, dass eine Authentifizierung technisch erfolgreich war.
Dass Gerichte durchaus zugunsten von Bankkunden entscheiden, zeigt das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 17. April 2026 (Aktenzeichen 8 U 682/24), in dem ein Bankkunde mit seiner Klage durchdrang.
**Ehrlich dazu:** Es gibt ebenso Entscheidungen, in denen Gerichte grobe Fahrlässigkeit bejaht und Klagen abgewiesen haben. Ob Ihr Fall trägt, hängt an den Details, insbesondere daran, wie die Täter vorgegangen sind und was Sie im Einzelnen getan haben.

### Die 50-Euro-Grenze, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt
Ein Punkt, der oft untergeht: Beruht die nicht autorisierte Zahlung auf einem verlorenen, gestohlenen oder sonst missbräuchlich verwendeten Zahlungsinstrument, kann die Bank von Ihnen höchstens 50 Euro Schadensersatz verlangen (§ 675v Abs. 1 BGB). Erst Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit heben diese Grenze auf.
Praktisch heißt das: Zwischen „Sie bekommen alles“ und „Sie bekommen nichts“ liegt eine dritte Möglichkeit, die in Ablehnungsschreiben selten erwähnt wird.

## Welche Rolle spielt die Zwei-Faktor-Authentifizierung?
Diese Frage stellen Betroffene häufig und bekommen selten eine klare Antwort. Die starke Kundenauthentifizierung ist gesetzlich vorgeschrieben und soll genau solche Fälle verhindern. Für die Haftung hat sie zwei Seiten.
Aus Sicht der Bank ist eine erfolgreiche zweite Bestätigung das Hauptargument. Aus Ihrer Sicht kommt es darauf an, **was diese Bestätigung tatsächlich angezeigt hat**.

### Was in der Freigabe stand, entscheidet mit
Beim Deepfake-Phishing ist das der Kern des Falls. Der Anrufer hält Sie im Gespräch und lässt Sie eine Freigabe erteilen, während er selbst einen ganz anderen Auftrag im Hintergrund einreicht.
Nannte die Anzeige also einen Betrag und einen Empfänger, die zu dem passten, was Sie in diesem Moment erwartet haben? Oder stand dort etwas anderes, etwa eine Gerätefreischaltung? Wurde die Freigabe technisch abgefangen oder umgeleitet?
Genau deshalb ist § 675w BGB so wichtig: Die erfolgreiche Authentifizierung allein beweist nach dem Gesetzeswortlaut eben nicht, dass Sie autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben.
![Nachbildung einer Freigabeanzeige mit den drei Feldern, auf die es ankommt](files/api-uploads/spreefels-beispiel-freigabeanzeige.png?v=1788251602)Nachbildung. Entscheidend ist, ob der freigegebene Vorgang derselbe war wie der ausgeführte.**Was Sie tun sollten:** Sichern Sie Screenshots der Freigabeanzeige, wenn vorhanden, und schreiben Sie aus dem Gedächtnis auf, was dort stand. Diese Angabe ist in vielen Fällen der entscheidende Unterschied.

### Wenn die starke Kundenauthentifizierung fehlte
Der umgekehrte Fall ist der stärkste, den es gibt, und er wird selten geprüft. Hat die Bank für den Vorgang **keine** starke Kundenauthentifizierung verlangt, haften Sie nach § 675v Abs. 4 BGB grundsätzlich überhaupt nicht, und zwar auch dann nicht, wenn Ihnen sonst grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen wäre. Ausgenommen ist nur, wer selbst in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
Praktisch relevant wird das bei Kartenzahlungen im Internet ohne zweiten Faktor, bei Zahlungen über Drittanbieter und bei Vorgängen, die die Bank als Ausnahme von der starken Kundenauthentifizierung behandelt hat. Diese Frage gehört in jede Prüfung, weil sie den Streit über grobe Fahrlässigkeit im Ergebnis überflüssig machen kann.

## Die Frist, die Ihren Fall retten oder beenden kann
Hier wird ein Fall gewonnen oder verloren, und die Regel ist wenig bekannt.
Nach § 676b BGB müssen Sie Ihre Bank unverzüglich nach Feststellung über einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang unterrichten, spätestens aber **13 Monate nach dem Tag der Belastung**. Zwei Besonderheiten sind entscheidend:
1. **Die Frist beginnt erst, wenn die Bank Sie unterrichtet hat.** Hat sie Ihnen die Buchung nie mitgeteilt, etwa weil Kontoinformationen nicht zugestellt wurden, läuft die Frist nicht ab dem Buchungstag.
2. **Wer die Frist versäumt, verliert seine Ansprüche.** Es gibt eine Ausnahme für den, der ohne Verschulden an der Einhaltung gehindert war, etwa durch eine längere Krankheit.
![Die beiden Fristen: 13 Monate für Sie, ein Geschäftstag für die Bank](files/api-uploads/spreefels-infografik-fristen.png?v=1788251599)Ihre Frist beginnt erst mit der Unterrichtung durch die Bank.**Was daraus folgt:** Auch ein älterer Fall kann noch tragen. Prüfen Sie zuerst zwei Daten, bevor Sie den Fall abschreiben: den Tag der Belastung und den Tag, an dem die Bank Sie darüber unterrichtet hat.

## In 5 Schritten gegen die Ablehnung vorgehen

### Schritt 1: Das Ablehnungsschreiben genau lesen
Welche Begründung nennt die Bank, und stützt sie sich ausschließlich auf ihre eigenen Protokolle? Prüfen Sie besonders, ob das Schreiben Fall A wie Fall B behandelt, also so tut, als hätten Sie selbst überwiesen. Notieren Sie den genauen Wortlaut.
![Nachbildung eines Ablehnungsschreibens mit den drei wiederkehrenden Standardformulierungen](files/api-uploads/spreefels-beispiel-ablehnungsschreiben.png?v=1788251595)Nachbildung. Kein echtes Schreiben und kein bestimmtes Institut.

### Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
Vollständig ist die Sammlung, wenn sie enthält: Kontoauszüge mit den strittigen Buchungen, den Anrufverlauf mit Nummer und Uhrzeit, jede Sprachnachricht im Original, Screenshots der Freigabeanzeige, die Bestätigung der Sperrung, die Strafanzeige und den gesamten Schriftwechsel mit der Bank.
**Ein Hinweis zur Sprachnachricht:** Löschen Sie sie nicht und leiten Sie sie nicht als Bildschirmaufnahme weiter. Die Originaldatei kann später technisch untersucht werden, eine Abfilmung nicht.

### Schritt 3: Die Beweismittel anfordern
Fordern Sie die Bank schriftlich auf, die unterstützenden Beweismittel im Sinne von § 675w BGB zu benennen, auf die sie ihren Vorwurf stützt, und setzen Sie eine angemessene Frist.
**Ein Hinweis, der Ihnen Geld sparen kann:** Formulieren Sie ab diesem Punkt nichts aus dem Bauch heraus. Wer den Ablauf ungenau schildert, sich entschuldigt oder eine Mitverantwortung einräumt, die es so nicht gab, liefert der Bank genau die unterstützenden Beweismittel, die ihr bis dahin fehlten. Aus demselben Grund stellen wir hier bewusst kein Musterschreiben bereit. Die erste inhaltliche Antwort auf ein Ablehnungsschreiben gehört in fachliche Hände.

### Schritt 4: Die Fristenlage prüfen
Tag der Belastung, Tag der Unterrichtung durch die Bank, Tag Ihrer Meldung. Solange die 13 Monate nicht abgelaufen sind, ist der Weg offen.

### Schritt 5: Anwaltliche Prüfung
Ab hier geht es um Beweisführung und um die Frage, ob und wie sich der Anspruch durchsetzen lässt. Das ist der Punkt, an dem eine auf Bankrecht spezialisierte Kanzlei den Unterschied macht, weil sie die Argumentationsmuster der Institute und die aktuelle Rechtsprechung kennt.

## Wie lange dauert ein Rückforderungsverfahren?
Diese Frage beantwortet im Markt fast niemand, deshalb hier eine ehrliche Einordnung.
| Phase | Realistischer Rahmen |
| --- | --- |
| Antwort der Bank auf ein anwaltliches Aufforderungsschreiben | einige Wochen |
| Außergerichtliche Klärung, wenn die Bank einlenkt | wenige Wochen bis wenige Monate |
| Gerichtliches Verfahren in erster Instanz | in der Regel mehrere Monate bis über ein Jahr |
 Das sind Erfahrungswerte und keine Zusagen. Der tatsächliche Verlauf hängt vom Gericht, vom Institut und von der Beweislage ab. Sicher sagen lässt sich nur: Der außergerichtliche Weg ist deutlich schneller, und ein Teil der Fälle endet dort.

## Drei typische Konstellationen
Die folgenden Fälle sind typisiert und beschreiben keine konkreten Mandate. Sie zeigen, an welchen Stellen sich solche Verfahren üblicherweise entscheiden.

### Konstellation 1: Der Anruf aus der angeblichen Sicherheitsabteilung
**Ausgangslage:** Eine Stimme, die wie die Bank klingt, meldet einen angeblichen Angriffsversuch und führt die Betroffene durch eine Freigabe. Die Bank lehnt ab und verweist auf eine erfolgreiche Authentifizierung.
**Vorgehen:** Aufforderung, die unterstützenden Beweismittel nach § 675w BGB zu benennen, verbunden mit der Frage, welche Angaben die Freigabeanzeige enthielt.
**Worauf es ankommt:** ob die Bank über ihre eigenen Protokolle hinaus etwas vorlegen kann. Kann sie es nicht, fehlt dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit die Grundlage.

### Konstellation 2: Die Freigabe zeigte etwas anderes an
**Ausgangslage:** Der Betroffene erwartet eine Kartenfreischaltung und bestätigt in der App eine Freigabe. Tatsächlich wird eine Überweisung ausgelöst.
**Vorgehen:** Rekonstruktion des Anzeigetexts, Abgleich mit den Protokollen der Bank, Auswertung der zeitlichen Abfolge im Verhältnis zum Anruf.
**Worauf es ankommt:** ob die Anzeige den tatsächlichen Vorgang erkennbar gemacht hat. War sie missverständlich, spricht das gegen einen schweren Sorgfaltsverstoß.

### Konstellation 3: Es gab keinen zweiten Faktor
**Ausgangslage:** Mehrere kleinere Kartenzahlungen im Internet, keine gesonderte Bestätigung durch den Kunden.
**Vorgehen:** Prüfung, ob die Bank eine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat oder eine Ausnahme angewendet wurde.
**Worauf es ankommt:** § 675v Abs. 4 BGB. Fehlte die starke Kundenauthentifizierung, kommt es auf grobe Fahrlässigkeit gar nicht mehr an.

## Häufige Missverständnisse aufgeklärt

### Irrtum: „Ich habe die Freigabe erteilt, also bin ich selbst schuld.“
**Richtig ist:** Eine Freigabe beweist für sich genommen weder Ihre Zustimmung zu diesem Auftrag noch grobe Fahrlässigkeit. Genau das steht in § 675w BGB.
**Was zu prüfen ist:** was die Freigabeanzeige genannt hat und ob der freigegebene Vorgang derselbe war wie der ausgeführte.

### Irrtum: „Eine geklonte Stimme hätte ich merken müssen.“
**Richtig ist:** Bei guten Fälschungen ist genau das die offene Frage. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit setzt voraus, dass der Fehler auf der Hand lag.
**Was zu prüfen ist:** wie gut die Fälschung war, wie der Kontakt zustande kam und ob es Anhaltspunkte gab, die Sie hätten stutzig machen müssen.

### Irrtum: „Die Bank hat entschieden, damit ist die Sache erledigt.“
**Richtig ist:** Eine Ablehnung ist die Rechtsauffassung Ihrer Bank. Sie ist außergerichtlich und gerichtlich überprüfbar.
**Was zu prüfen ist:** worauf sich die Ablehnung stützt und ob dieser Grund die Beweislast der Bank erfüllt.

### Irrtum: „Der Fall ist über ein Jahr her, das bringt nichts mehr.“
**Richtig ist:** Die 13-Monats-Frist beginnt erst mit der Unterrichtung durch die Bank, nicht zwingend am Buchungstag.
**Was zu prüfen ist:** wann und in welcher Form die Bank Sie über die Belastung informiert hat.

## Was kostet die Durchsetzung?
Anwaltskosten sind kein Rätsel, sie folgen einem festen System. Eine Pauschale lässt sich trotzdem nicht nennen, weil die Höhe von Ihrem Fall abhängt.

### Woraus sich die Kosten zusammensetzen
Grundlage ist in der Regel das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, also nach dem Betrag, um den gestritten wird, und danach, ob es bei der außergerichtlichen Vertretung bleibt oder ein gerichtliches Verfahren folgt. Alternativ ist eine Vergütungsvereinbarung möglich.

### Was die Kosten beeinflusst
Die Höhe des strittigen Betrags, die Zahl der betroffenen Buchungen, der Umfang der Korrespondenz mit der Bank und die Frage, ob geklagt werden muss. Setzen Sie sich durch, kommt es außerdem darauf an, ob die Gegenseite die Kosten zu tragen hat.

### Rechtsschutzversicherung und Erfolgshonorar
Viele Rechtsschutzversicherungen decken Streitigkeiten aus dem Bank- und Vertragsrecht ab. Ob Ihr Vertrag den Fall umfasst, klärt eine Deckungsanfrage, die eine Kanzlei für Sie stellen kann.
Ein Erfolgshonorar ist nur in engen Grenzen zulässig, etwa bei Geldforderungen bis 2.000 Euro oder wenn jemand ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung abgehalten würde (§ 4a RVG). Ob eine Kanzlei so abrechnet, entscheidet sie selbst. Fragen Sie im Erstgespräch danach.
**Was sich nicht pauschal sagen lässt:** was Ihr Verfahren am Ende kostet. Was sich vorher sagen lässt, ist der Rahmen. Genau das gehört in ein seriöses Erstgespräch.

## Wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
Nicht jeder Fall braucht sofort eine Kanzlei. Nach einer schriftlichen Ablehnung ist der Punkt allerdings meist erreicht, an dem Allgemeininformationen nicht mehr weiterhelfen.

### In diesen Konstellationen ist eine Prüfung angezeigt
- Die Bank hat schriftlich abgelehnt und beruft sich auf grobe Fahrlässigkeit.
- Sie werden seit Wochen mit einer laufenden Prüfung hingehalten.
- Es geht um einen Betrag, der für Sie spürbar ist.
- Die 13-Monats-Frist könnte knapp werden.
- Sie sollen eine Erklärung unterschreiben oder einen Vergleich annehmen.

### Was eine Kanzlei übernimmt
Sie ordnet die Ablehnung rechtlich ein, klärt zuerst die Weiche zwischen Fall A und Fall B, fordert die Beweismittel an, führt die Korrespondenz mit dem Institut, prüft die Fristen, stellt bei Bedarf die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung und schätzt ein, ob eine Klage sinnvoll ist. Und sie verhindert, dass Sie in der eigenen Sachverhaltsschilderung Angriffsflächen schaffen.

### Wo Allgemeininformationen enden
Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage, er bewertet Ihren Fall nicht. Ob die Ablehnung Ihrer Bank trägt, hängt von Unterlagen ab, die nur Sie haben. Spätestens wenn Sie überlegen, der Bank inhaltlich zu antworten, sollte jemand mitgelesen haben, der die Folgen jedes Satzes kennt.
**Lassen Sie Ihre Unterlagen kostenlos einschätzen, bevor Sie der Bank antworten.**

## Holen Sie sich jetzt Hilfe vom Anwalt
Ihre Bank hat die Erstattung abgelehnt oder lässt Sie warten? Lassen Sie prüfen, ob die Ablehnung trägt. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und kennen die Argumentationsmuster der Institute. Einen Überblick über unsere Arbeit finden Sie auf der Seite [Anwalt für Bankrecht](/anwalt-bankrecht).

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**So funktioniert es:**
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**Quellen**
- § 675u BGB, Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht autorisiertem Zahlungsvorgang: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_675u.html
- § 675v BGB, Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_675v.html
- § 675w BGB, Nachweis der Authentifizierung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_675w.html
- § 676b BGB, Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_676b.html
- § 4a RVG, Erfolgshonorar: https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/\_\_4a.html
- BGH, Urteil vom 5. März 2024, Aktenzeichen XI ZR 107/22
- OLG Koblenz, Urteil vom 17. April 2026, Aktenzeichen 8 U 682/24
**Autorin:** Carolyn Diepold, Rechtsanwältin. Schwerpunkte Bankrecht, Kreditkartenbetrug und Medienrecht bei Spreefels Rechtsanwälte.
**Rechtsstand:** 18. August 2026. Erstveröffentlichung.

## Häufige Fragen zu Deepfake-Phishing und Bankhaftung

### Muss ich die Ablehnung meiner Bank akzeptieren?
Nein. Eine Ablehnung ist die Rechtsauffassung Ihrer Bank und keine bindende Entscheidung. Sie können sie außergerichtlich und gerichtlich überprüfen lassen.

### Ich habe mit dem Anrufer gesprochen und freigegeben. Ist damit alles verloren?
Nein. Entscheidend ist, was Ihnen bei der Freigabe angezeigt wurde und ob der freigegebene Vorgang derselbe war wie der ausgeführte. Die Freigabe allein beweist weder Autorisierung noch grobe Fahrlässigkeit.

### Muss ich beweisen, dass ich die Zahlung nicht veranlasst habe?
Nein. Die Beweislast für die Authentifizierung liegt bei der Bank, und ihre eigene Aufzeichnung genügt dafür ausdrücklich nicht. Sie sollten den Ablauf aber lückenlos dokumentieren können.

### Kann man beweisen, dass die Stimme künstlich war?
Nicht immer, und darauf kommt es für den Anspruch auch nicht in erster Linie an. Wichtiger ist, wer den Zahlungsauftrag erteilt hat. Vorhandene Aufnahmen sollten Sie trotzdem im Original sichern.

### Mein Fall ist über ein Jahr her. Ist es zu spät?
Nicht unbedingt. Die 13-Monats-Frist beginnt erst mit der Unterrichtung durch die Bank. Dieses Datum sollte geprüft werden, bevor Sie den Fall abschreiben.

### Die Bank sagt seit Wochen, sie prüfe noch. Was kann ich tun?
Eine unbefristete Prüfung sieht das Gesetz nicht vor. Aufschieben darf die Bank nur, wenn sie einer Behörde schriftlich einen begründeten Betrugsverdacht mitgeteilt hat. Danach können Sie fragen.

### Was kostet die Ersteinschätzung?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Ob und welche Kosten danach entstehen können, besprechen wir vorher mit Ihnen.
