• Zugang zum Recht durch Spreefels
>12.000

Außergerichtliche Deckungszusagen für Mandanten im Abgasskandal

>3.500

Erfolgreich durchgeführte Dieselklagen mit Hilfe von Spreefels finanziert

>5.000

Erfolgreich zurückgeforderte rechtswidrig erhobene Kontoführungsgebühren

>350

Finanzierte Klagen gegen rechtswidrig agierende Rechtschutzversicherungen

  • Prozessfinanzierung

    Durch die Prozessfinanzierung mit Spreefels ermöglichen wir sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen, Rechtsstreitigkeiten anzugehen, ohne die damit verbundenen Kostenrisiken tragen zu müssen. Bei der Prozessfinanzierung übernehmen wir als  spezialisiertes Finanzunternehmen die finanzielle Last eines Rechtsstreits, einschließlich Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und sonstigen Ausgaben. Die Prozessfinanzierung bietet somit den Vorteil, dass Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen können, ohne hohe Anfangsinvestitionen tätigen zu müssen. Dies ermöglicht Ihnen den Zugang zu einer angemessenen Rechtsverteidigung und erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Klage.

Prozessfinanzierung in 3 Schritten

Schritt 1: Antragsprüfung

Wir prüfen Ihren Antrag kostenlos und unverbindlich. Dabei werden die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits sowie die möglichen Schadensersatzsummen bewertet.

Schritt 2: Finanzierung

Nach Prüfung der Erfolgsaussichten, erfolgt die Vereinbarung zwischen dem Kläger und der Spreefels. Hierbei wird festgelegt, welche Kosten das Unternehmen übernimmt und wie die finanzielle Beteiligung bei einem erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreits aussieht.

Schritt 3: Klage

Nach Abschluss kann der Rechtsstreit beginnen. Spreefels trägt die finanziellen Belastungen wie Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Der Kläger kann den Rechtsstreit ohne finanzielle Risiken angehen und hat die Möglichkeit, seine Rechte durchzusetzen.

Unsere Top Themen

  • Top-Themen Tankgutscheine

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    VW, Audi und Co. haben wissentlich ihre Kunden betrogen. Spätestens nach Bekannt­machung im September 2015 hat kaum ein anderes Thema Autofahrer so sehr beschäftigt.

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    EuGH-Urteil ermöglicht Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen. Mehr als die Hälfte der Immobiliendarlehensverträge, die ab Juni 2010 geschlossen wurden, können widerrufen werden – auch noch Monate bis Jahre nach ihrem Abschluss.

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